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Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen
#84
(24-03-2012, 19:28)defender schrieb: Sorry bitte aber es ist ziemlich egal welcher Teufel die Mutter reitet sofern das Kind nicht konkret in Gefahr ist oder beschädigt wird.

ist meiner Erfahrung nach leider gängige Rechtspraxis. Bei den geschilderten Symptomen und gleichzeitig schon vorhandenen einschlägigen Diagnosen steht es eigentlich fest, dass zumindest das seelische Wohl des Kindes aufs gröbste gefährdet ist.

Wenn hier der zweite Elternteil bereit ist, für das Kind zu sorgen, sollte das Sorgerecht sofort auf ihn übertragen werden, sagt einen schon der gesunde Menschenverstand.

Gängige Rechtspraxis ist aber in solchen Fällen, geraden den erziehungsgeeigneteren Elternteil sogar noch auszuschließen, z.B. weil Streit zwischen den Elternteilen nicht dem Kindeswohl diene, obwohl ja die Ursachen für den Streit gerade durch solche Symptome auftreten.

Die Beschädigungen bei solchen Kindern treten evtl. dann erst deutlich sichtbar erst im Erwachsenenalter auf und werden dann evtl. wieder an die nächste Generation weitergegeben.

Die in meinen Fall befasste Gutachterin hatte keine Ahnung von Borderline und bestätigte dem Gericht sogar noch, dass bei der Kindsmutter im Beisein der Sachverständigen kein Symptom aufgetreten sei (im Rahmen eines Gutachten im Umgangsrechtsverfahren für meinen Sohn), war also für das Verfahren im Endeffekt schädlich (Trotz ca.20 vorliegenden, einschlägigen schriftlichen Aussagen von Verwandten und Freunden). Am Anfang des Gutachtens fragte ich sie noch danach, ob sie sich mit Borderline auskenne, da bejahte sie das. Jeder, der mit Borderlinebetroffenen zu tun hatte weiß, wie unberechenbar Symptome auftreten oder auch nicht, und dass diese nicht unbedingt während einer Stunde Gutachterkontakt auftreten müssen. (Bei der Rechnungserstellung kannte sie sich dann sehr gut aus).

An IPAD:

Wichtig zu wissen ist, dass man einen Gutachter auch ablehnen kann, ich habe es verpasst.

evtl. hilft dir dieser Link weiter: http://www.mr-coaching.de/

Zitat:Mannomann.
Hast du es mal mit einem Exorzisten versucht?

ich habe es mal bei einer Gelegenheit mit einen Spiegel versucht. Bei einen Symtomausbruch (extremes mich anschreien, weit aufgerissene Augen, extrem hassverzerrtes Gesicht, extreme Agression, sabbernder Speichel) hielt ich ihr einen in der Nähe liegenden Spiegel vor ihr Gesicht, so dass sie das mal selber sehen sollte, wie hasserfüllt sie mich unberechtigt anging. Sie konnte ihren eigenen Anblick nicht ertragen, drehte sofort weg, fürchtete den Anblick ihres hasserfüllten Gesichtes wie "der Teufel das Weihwasser".

Die Wesensänderungen, die ich erlebte, waren extrem, manchmal innerhalb von Sekunden. Wenn im Mittelalter solche Wesensänderungen bei Menschen auftraten, kann ich mir in der Tat vorstellen, dass man das so erklärte, dass da "ein Dämon" hineingefahren sein müsse, den man dann versucht hat, auszutreiben.
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RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von TripleSix - 15-01-2012, 04:51
RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von holterdipolter - 25-03-2012, 16:48

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