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Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen
#90
Hallo Clint Eastwood,

momentan ist es so, dass der Vater selbst aus beruflichen Gründen keine 50:50 Regelung möchte, sondern die 1/3 - 2/3 Regelung.

Auch spielen leider finanzielle und bürokratische Erwägungen eine Rolle, d.h. bei einer 50:50 Regelung hätten wir am Ende (produziert durch das Alleinerziehenden-bevorzugende und nicht flexible Sozialsystem - nachgerechnet!) insgesamt weniger Geld für unser Kind zur Verfügung ...

vielleicht dazu: bin auch Stud Ente (mit Nachteilsausgleich) - und bekomme BAföG ... und andere Sozialleistungen ...
(möchte da aber weiter nicht mehr so ins Detail gehen - okay?)

Wenn es die organisatorischen Komponenten allerdings zulassen - warum nicht? -
es muss halt abgesprochen sein und passen (im Sinne einer klaren Regelung)

Soll heißen, wenn es organisatorisch passt und damit das Beste fürs Kind ist, stimme ich zu. Natürlich!

Grüße,
MalaRe
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RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von TripleSix - 15-01-2012, 04:51
RE: Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen - von MalaRe - 25-05-2012, 15:15

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