Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mißbrauch der Staatsanwaltschaft ?
#9
weder das Eine, noch das Andere!

(11-01-2012, 19:48)Nappo schrieb: Kann man nun den Anwalt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen wegen "Mißbrauch des Strafrechtes" oder so Ähnlich? Ich weiß nicht mehr genau die entsprechende Formulierung.
warum willst Du ihn denn anzeigen?
Er hat doch nichts Schlimmes getan.

Einen Vergleich über die Abgeltung vergangener Unterhaltsforderungen vorzuschlagen ist nicht strafbar.

Aber Dummheit sollte bestraft werden!

Denn wenn auch der Anwalt noch nichts bei der StA von diesem Vergleich erwähnt hat, so wird es ihm nun leicht fallen zu beweisen, dass der Unterhaltspflichtige, der einen Vergleich bedienen kann, auch zahlungsfähig = leistungsfähig ist.

M.a.W.: Wenn ich im März 2000 Piepen zahle, um einen Vergleich zu bedienen, dann stellt sich die Frage, warum ich mit diesen 2000 Piepen nicht auch Unterhalt zahlen kann für den Zeitraum, der NICHT durch Strafklageverbrauch erledigt ist.

Cleverer Anwalt!
Dummer Verteidiger!

Jetzt gilt es schnell jemanden zu finden, von dem diese Vergleichszahlung freundlicherweise vorgestreckt wurde.
Sie darf keinesfalls mit Mitteln des Verurteilten geleistet worden sein!

Vieles hängt natürlich auch von den Details des Inhalts des Vergleiches ab, den wir aber nicht kennen ...

.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Mißbrauch der Staatsanwaltschaft ? - von Nappo - 11-01-2012, 19:48
RE: Mißbrauch der Staatsanwaltschaft ? - von Nappo - 11-01-2012, 20:50
RE: Mißbrauch der Staatsanwaltschaft ? - von Ibykus - 12-01-2012, 08:52

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Berufung der Staatsanwaltschaft nach Freispruch Tigerfisch 2 3.224 01-07-2013, 14:48
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste