22-01-2012, 22:30
Der Vater in dem angenommenen Sachverhalt sollte nicht glauben, dass eine 14jährige mit dieser Biographie einfach wechseln wird und ab dann ist die Geschichte beherrschbar. Es wird vielmehr aller Wahrscheinlichkeit nach erneut Ärger geben, solche Kinder werden wieder weg wollen wenn es mal Zoff gibt (und den gibt es immer!), der Wechsel wird zur Dauerlösung bei Problemen.
Am Besten wird erst einmal Kontakt zu dem Kind wieder aufgebaut, Umgang, Wiederaufbau der Beziehung. Egal wo das Kind lebt, der Vater hat nach wie vor ein Umgangsrecht. Das Argument der Jugendamtsschwachmaten, dass ohne Beziehung ein Wechsel nicht sinnvoll ist, lässt sich nachvollziehen, aber dass sich Vater und Tochter nicht persönlich treffen sollen ist ja wohl Schwachsinn. Im Gegenteil, es wird allerhöchste Zeit, dass sie sich wieder treffen.
Leider zeigt es, dass Vater und Tochter vom Jugendamt nur Ärger, aber keine Hilfe zu erwarten haben.
Am Besten wird erst einmal Kontakt zu dem Kind wieder aufgebaut, Umgang, Wiederaufbau der Beziehung. Egal wo das Kind lebt, der Vater hat nach wie vor ein Umgangsrecht. Das Argument der Jugendamtsschwachmaten, dass ohne Beziehung ein Wechsel nicht sinnvoll ist, lässt sich nachvollziehen, aber dass sich Vater und Tochter nicht persönlich treffen sollen ist ja wohl Schwachsinn. Im Gegenteil, es wird allerhöchste Zeit, dass sie sich wieder treffen.
Leider zeigt es, dass Vater und Tochter vom Jugendamt nur Ärger, aber keine Hilfe zu erwarten haben.