01-02-2012, 12:42
Stirbt der Vater im Ausland, auch im aussereuropäischen Ausland, dann wird von den lokalen Behörden die deutsche Botschaft informiert, welche sich sofort um die Vermögensfeststellung und -sicherung kümmert.
Die einzige Möglichkeit ist, seinen Besitz zu Lebzeiten zu verschenken, danach noch mindestens 10 Jahre zu leben und am Ende bettelarm sowie hoch verschuldet zu sterben.
Die einzige Möglichkeit ist, seinen Besitz zu Lebzeiten zu verschenken, danach noch mindestens 10 Jahre zu leben und am Ende bettelarm sowie hoch verschuldet zu sterben.