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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen im Nicht-EU-Ausland
#16
Also ich sehe das folgendermassen;

Schulden sind in Deutschland, Vermögen im außereuropäischen Ausland.
Es sind leibliche Kinder in D'land und neue Frau und leibliche Kinder im außereuropäischen Ausland.
Im Todesfall mag die deutsche Botschaft informiert werden, aber wenn die neue Familie das Haus umschreibt und die Konten sichert, dann ist es dann doch ziemlich schwierig für die deutschen Hinterbliebenen, Zugriff darauf zu erhalten.
Wenn das nämlich möglich wäre, dann hätte man den deutschen Unterhaltstitel schon zu Lebzeiten im Ausland vollstrecken können..
Ich sehe nicht, weswegen man daher leichter an einen fiktiven deutschen Pflichtteil rankommen sollte. Muss auch im Ausland eingeklagt und vollstreckt werden.
Das Testament sollte im Ausland vor Ort wasserdicht sein und im Erbfall schnell umgesetzt werden. In diesem Fall sehe ich nicht, weshalb Schulden in D'land plötzlich relevant sein sollten..
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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen - von Clint Eastwood - 01-02-2012, 15:33

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