01-02-2012, 19:57
Viele Länder, auch in der EU, haben ein Erbrecht, das mit dem deutschen Erbrecht kollidiert.
Verschiedene Länder unterstellen z.B. Grundvermögen grundsätzlich ihrem eigenen Recht. Das deutsche Internationale Privatrecht "unterwirft" sich diesen Regelungen. Obwohl nach dem deutschen Internationalen Privatrecht deutsches Erbrecht Anwendung finden würde, ist in diesem Fall das ausländische Erbrecht - aber nur hinsichtlich des Grundstücks im Ausland - anzuwenden.
Hier eine grobe Übersicht des internationalen Erbrechts fast aller Staaten.
http://www.internationales-erbrecht.de/
Verschiedene Länder unterstellen z.B. Grundvermögen grundsätzlich ihrem eigenen Recht. Das deutsche Internationale Privatrecht "unterwirft" sich diesen Regelungen. Obwohl nach dem deutschen Internationalen Privatrecht deutsches Erbrecht Anwendung finden würde, ist in diesem Fall das ausländische Erbrecht - aber nur hinsichtlich des Grundstücks im Ausland - anzuwenden.
Hier eine grobe Übersicht des internationalen Erbrechts fast aller Staaten.
http://www.internationales-erbrecht.de/