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In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ?
#44
Das erste Eilverfahren und das das Hauptsacheverfahren waren aus meiner Sicht sehr enttäuschend. Hauptsächlich, weil ich ich nur ca 3 minuten pro Verfahren (so ca. am Anfang) etwas sagden durfte und danach, also im weiteren Verlauf des Verfahrens, überhaupt gar nicht mehr nach irgendwas gefragt wurde. Das was ich dabei seltsam fand, sar, das dies ja eigetnlich "mein" Verfahren war, ich aber derjenige war, der mit Abstand am wenigsten sagen durfte (oder sagte?). Dies emfoand ich als sehr störend, obwohl es wahrscheinlich nichts am Endergebins geändert hat oder hätte. Dennoch: ich zahl Kohle für ne Gerichtssverhandlung und darf ca 2-3 min. reden, den Rest machen UND verdienen die Profis. Sehr sehr ernüchternd!

Zum Thema: Die Mutter wurde bisher "nur" einmal wegen KV verurteilt und einmal wegen Beldeidigung, beides im Jahr 2010. Davor kann was gewesen sein, weiss ich aber nicht. Danach war ne KV bei ihrer eigenen Mutter, weswegen sie aber nicht verurteilt wurde bis dato, ne KV bei mir, weswegen ich aber nicht geklagt habe, weil ich mit ihr zusammen war. Die Frau wird definitiv aggreesiv bleiben, allein weil sie Verfolgungswahn hat und ihren tagtäglichen Frust ansammelt und ...
Dies zu den Leuten, die sagten, ein Kind ist nicht wie das ander, aber Die Mutter ist dieselbe und die ist auch noch überzeugt, alles richtig zu machen und schlimmerweise auch noch selbst total enttäuscht vom Leben, das gibt es nur einen Weg: Der nächste Sohn wir daufgezogen und irgendwann rebelliert er und muss einen drüber kriegen aber da bin ich, die MUtti nicht schuld, die bösen Papis haben die total am WE verzogen, ich - Supermutti - hab definitiv alles richtig gemachtr, und weil ich so supi bin, lass auch erst recht keine Kritik zu. Denn ich bin die Einzige, die den Masterplan hat.
So ist das. hört sich überzogen an, aber so und GENAU SO ist meine EX.
@ blue: bitte Kein Mitleid
Sie wird auch niemals normal werden bzw. aufwachen ala "hoppla das erste KInd ist ja weg". Glaubt mir einfach! Es ist so.
Dies sind alles Tatsachen, wovon manche beweisbar sind und manche nicht. Glaubt mir dies einfach mal so. Die Fragen: Was ist beweisbar? Wie komm ich schnellstens zu meinem Kind?
Also die Frau IST krank , ich kanns noch nicht 100%ig beweisen aber ich MUSS meinen Sohn da raus holen. So, und jetzt Ihr!!

at p: die Umgangregelung war definitiv seltsam, bzw. wurde vin der Richterin gereglet, nacch mein ANwalt sagte: Jetzt regeln sie halt irgendwas, weil die tolle Mutti stikt dagegen war, dass ich überhaupt den Kleinen mal alleine, also ohen ihr Beisein, sehen dürfte.
Wie krank, sie warf mir vor, das ich das Kind vielleicht schalgen würde oder ins Auslnad flüchten würde. sie aht quasi ALLE Register gezhogen. Und ich naiver Kerl dachte noch: sag immer die Wahrheit, dann kommste schon zu Deinem Recht. Von wegen. Das ist echt so krass vbor Gericht.
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RE: In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ? - von Lidi - 05-05-2012, 23:38

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