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BGH XII ZR 164/09 vom 14.03.2012 Oma darf Unterhalt bezahlen.
#8
Ich weiss, hier geht es zunächst einmal darum, dass der UHV nicht auch noch von der Oma zurück gezahlt werden muss.

So weit habe ich es schon verstanden.

Aber womit begründen OLG und BGH die Leistungsunfähigkeit angesichts gesteigerter Erwerbspflicht?

Denn jetzt muss sie ja 100 % des Mindestunterhaltses abzgl. hälftiges Kindergeld bezahlen.

Zahlt die Oma jetzt den Unterhalt, freut es unter Umständen das Jobcenter. Da darf zwar der Unterhalt nicht auf die ganze Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt werden, aber das Kindergeld sehr wohl. Was wieder den Bedarf einer BG verringert.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: BGH XII ZR 164/09 vom 14.03.2012 Oma darf Unterhalt bezahlen. - von Camper1955 - 25-11-2012, 13:54

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