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bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze
#17
(09-01-2013, 12:09)sorglos schrieb:
(09-01-2013, 11:13)Rockwurst schrieb: .....bekommt sie diese Entscheidung per Einschreiben schriftlich.
Einschreiben ist unerheblich. Du dokumentierst damit lediglich, dass du dich endgültig weigerst das geforderte zu machen. Daraus folgt Klagebefugnis.

Fax reicht.

Hallo,

bin mir nicht sicher, ob ich hier noch eine Antwort bekomme, da die letzte Antwort schon etwas länger her ist.
Ich bin in der gleichen Situation wie Rockwurst, was die Beitragsbemessungsgrenze angeht. Habe ein Eigenheim gebaut und möchte die Tilgungsraten als Altersvorsorge angeben. Mein letztes Brutto lag bei 87.000 €. Dieses liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 2015. Auch bei mir wäre das OLG Celle zuständig. Meine Frage nun an Rockwurst, wie sein Fall ausgegangen ist. Hat man Chancen, die Rechnung bzgl. Abziehbarkeit vom Einkommen so auszuführen, wie von Rockwurst beschrieben? Wie haben die Gerichte reagiert? Oder lohnt es sich nicht und man trägt dann die Anwalts- und Gerichtskosten?
Wäre wirklich sehr sehr dankbar für eine Info.
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RE: bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze - von ausgenutzt - 17-02-2015, 09:30

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