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Unterhaltspflichtverletzung – stumpfes Schwert oder morscher Ast?
#1
Als ich Diesen Artikel las kam mir der Gedanke, ob es sich eher darum handelt Mandanten zu angeln, oder ob die Staatsanwaltschaften gemerkt haben, dass es wenig Sinn macht auf einer zerquetschten Zitrone noch einmal drauf zu treten.
Denn wenn ich einfach der Staatsanwaltschaft mitteile, dass ich gern bereit bin bei der Aufklärung meiner Unschuld, jedoch nicht bereit bin an der Aufklärung meiner Schuld mitzuwirken, was wollen sie denn machen?
Ich denke das wissen sie auch.
Wie ist es bei euch gelaufen? Wie konnte die Staatsanwaltschaft euch nachweisen, dass ihr euch nicht ausreichend bemüht habt, euch zu bewerben?
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Unterhaltspflichtverletzung – stumpfes Schwert oder morscher Ast? - von webmin - 08-02-2013, 13:32

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