12-02-2013, 12:37
Da sehen Richter auch keinen Widerspruch, wenn einmal Geld aus Schwarzarbeit volles Einkommen darstellt, ein andernmal nicht vorhanden ist, da dem Finanzamt und der Rentenkasse unbekannt.
Das Prinzip "der Mann hat zu zahlen" ist widerspruchsfrei gewahrt und darum ging es doch.
Das Prinzip "der Mann hat zu zahlen" ist widerspruchsfrei gewahrt und darum ging es doch.