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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#34
Bevor er sich nen Job sucht oder noch mehr Energie mit dem JA-Beistand verplempert, sollte vorrangig der Umgang real geregelt werden!

Meine Priortäten wären hier:
1. Umgang regeln - mehrere Übernachtungen zwingend (schriftlich mit Mutti, JA-Sozialpädag.Dienst einspannen, notfalls Gerichtsantrag (ankündigen) und ggfs. machen, wenn das nicht in 2 Wochen klar ist)
2. je Kind 10€ Titel machen (um JA-Beistand und dem fiktiven Schuldenberg die Luft rauszulassen, ggfs. sollen die dann doch die "mangelnde Erwerbsobliegenheit" gerichtlich darlegen - oder bleiben lassen. Defacto besteht hier keine Unterhaltspflicht. Jedenfalls muss hier etwas mehr Rechtssicherheit her. Defacto verzichten viele JA auf Klage, wenn beid Eltern eh H4 sind.

Wenn das geregelt ist, dann
3. Umzug in 3 Zimmer Wohnung vorbereiten. Notfalls per EA durchsetzen. Dabei Erstausstattung für Kinder beantragen.
4. (kleinen) Job suchen. Lieber klein anfangen mit 200-400€ um Freibeträge zu nutzen. Mehr geht dann später immer.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von sorglos - 15-02-2013, 19:51
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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