Dann hat das SG Köln in seiner Entscheidung vom 28.09.2012
offenbar die frühere Entscheidung des BSG vom 22.03.2012 mißachtet.
Ich kann die Begründungen des BSG nachvollziehen.
Vielen Dank für die Klärung.
offenbar die frühere Entscheidung des BSG vom 22.03.2012 mißachtet.
Ich kann die Begründungen des BSG nachvollziehen.
Vielen Dank für die Klärung.