28-02-2013, 18:17
(28-02-2013, 11:55)blue schrieb: Sollte man also aus dem Grund "Geht es der Mutter gut, geht es dem Kind gut" jedem davon abraten, eine gerichtliche Umgangsregelung herbeizuführen?Wenn er ohne Juristerei das Gleiche erreichen kann wie mit, ja. Ich halte es mit dem Dicken: "Wichtig ist, was hinten rauskommt."