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Welche Staatsbürgerschaft hat mein Kind?
#3
Wenn du rechtlich als Vater festgestellt wirst, also durch freiwillige (Es kann sein, dass die freiwillige Anerkennung nicht ausreicht und ein Beweis (Gentest) notwendig ist.)Vaterschaftsanerkennung oder gerichtlich, dann ist das Kind auch deutscher Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten. Es kann also jederzeit nach Deutschland einreisen. Die Mutter des Kindes allerdings nicht (automatisch). Ist sie dagegen bereits in Deutschland, kann sie eine Aufenthaltsgenehmigung/Duldung beantragen aufgrund Erziehung minderjähriges Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Wenn du das verhindern willst, musst du also verhindern, dass es zu einer rechtlichen Vaterschaft kommt. Das deutsche Jugendamt ist nur für Kinder in Deutschland zuständig, es wird also keinen Finger krumm machen. Die Mutter muss also den Rechtsweg von Thailand/Philipinen aus gehen. Wenn sie nicht mal deinen Wohnsitz kennt, dann wird das sehr langwierig und schwierig.
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RE: Welche Staatsbürgerschaft hat mein Kind? - von MitGlied - 04-04-2013, 09:54

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