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Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA
#10
Ich geh mal davon aus, dass die Mutter des Kindes höchstens "normal" verdient, eher momentan gar nicht oder nur teilweise erwerbsmässig arbeitet.
Ich schreib dir einfach mal aus Sicht des Jugendamts, bzw der Helferindustrie.
Im Prinzip betreut sie das Kind, du sollst es versorgen (monetär) was du aber nicht machen willst, weil du vor einiger Zeit einen dicken Kredit aufgenommen hast, den du abbezahlen musst. Also im Prinzip vergrößerst du dein Vermögen (durch Verkleinern der Schulden), während der Staat, die Mutter, das JA für dich einspringen sollen, damit das Kind, für das du auch verantwortlich bist versorgt wird.
Und jetzt erzähl mal, wie willst du unter diesen Umständen einen Beistand bei JA oder einen Richter davon überzeugen, dich doch bitte deinen Kredit abzahlen zu lassen usw.

Wenn du keine Angaben zum Mietverhältnis machen willst, dann wirst du so gestellt, als würdest du eine Warmmiete von 360€ im Monat haben.
Wenn du mit einer Freundin zusammenwohnst, dann geht das nur so: 1. du bezahlst die Miete an den Vermieter. Deine Freundin bezahlt bar an dich. Deine Freundin ist in einem anderen (Hartz4-freien) Haushalt gemeldet. Bei allen anderen Konstellation kann man dir eine Haushaltsersparnis etc. anrechnen.
Das klappt nur, wenn die Wohnkosten angemessen sind, also eine Wohnung für dich plus ein Kind, das regelmäßig zu Besuch kommt.

Wie ist denn dein Verhältnis zur Mutter, will sie den Alleingang machen, oder würde sie dich in die betreuung des Kindes mit einbeziehen, evtl. bis zu einem 50:50 Wechselmodell?

Werbungskosten: Wenn du höhrere Werbungskosten als die Pauschale veranschlagst, also statt Bus und Bahn ein Auto o.ä., dann musst du das belegen. Natürlich wird der Beistand vom Jugendamt versuchen, dir den Betrag zu drücken wo es nur geht. Auch vor Gericht, wirst du da nur teilweise Erfolg haben. Wenn du den kredit z.B. aufgenommen hast um ein KFZ zu kaufen, auf das du wegen dem Weg zur Arbeit dringend angewiesen bist, dann wird man dir u.U. den Kredit anerkennen, aber keine km-Pauschale mehr, da du ja die Finanzierungskosten des KFZ bereits mit dem Kredit abdeckst.
Man könnte dir also vor Gericht auch sagen, dass du die Obliegenheit hast, näher an deinen Arbeitsort ran zu ziehen, deine Kreditraten durch eine Insolvenz auf null zu drücken, dafür den vollen Mindest KU zu berappen.

Wenn du also, wie hier empfohlen wird den Mundestunterhalt titulieren lässt und dann vom Amt aufstocken lassen willst, dann kommst du wegen deiner Wohnsituation in die nächste Klemme: das Einkommen deiner Freundin zählt mit, wenn ihr schon länger als ein 1/2 Jahr zusammenwohnt. Und wenn du den Antrag zum Aufstocken stellst, dann wirst du dich an eins gewöhnen müssen: die wollen und dürfen wirklich fast ALLES an Unterlagen sehen. Lieferst du nichts, gibt's eben erst mal kein Geld.
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RE: Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA - von MitGlied - 05-05-2013, 18:56
RE: Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA - von iglu - 07-05-2013, 15:28
RE: Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA - von iglu - 07-05-2013, 16:21
Wieder mal JA... - von A-Bär - 26-05-2013, 09:13

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