03-06-2013, 15:15
Dann musst du dir mal den Vergleich vornehmen und durchlesen.
Wenn das oder etwas ähnliches drin steht oder separat als Beschluss ergangen ist, ist er vollstreckbar, ansonsten nicht.
Zitat:Bei der Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen und zur Regelung des Umgangs kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgelds keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft anordnen.
Wenn das oder etwas ähnliches drin steht oder separat als Beschluss ergangen ist, ist er vollstreckbar, ansonsten nicht.