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Kein Geld für Unterhalt - und jetzt?
#21
So, nach erneuter Durchsicht der Schreiben von Ja, RA und Gericht bin ich jetz immernochnicht schlauer. Ich stelle es mal schematisch und chronologisch geordnet dar (es handelt sich hierbei um Zusammenfassungen der Schreiben). Es gibt noch ein Schreiben, das vor Tag eins liegt, das kann ich morgen nachtragen, wenn gewünscht.


Tag 1: JA an Amtsgericht
: - Verlangt wird Mindestunterhalt, Einkommensverhältnisse des KV werden angezweifelt.

Tag 1: JA an KV Bemängelung von Nichteinreichung von Nachweisen eine Vollzeitstelle zu finden. Androhung von Strafanzeige, falls binnen einer Frist der Mindestunterhalt nicht beim JA eingeht.

Tag 10 - Gericht an KV:
Ladung zum Güte- und Verhandlungstermin

(Dazwischen verlangt RA des KV Verschiebung, weil sie den Termin nicht wahrnehmen kann.)

Tag 70: Verhandlung, Ergebnis Vergleich: KV zahlt monatlich 150,- beginnend ab dem Monat von Tag 1. Gegenseite kann bis Tag 84 Vergleich widerrufen.

Tag 83: RA des KV an KV: - Gegenseite will Widerspruch, RA rät zu einem Gespräch, dass dieser Widerspruch nicht geschieht, da sonst die Prozesskostenhilfe nicht mehr greift, es sei denn, man einigt sich auf einen höheren Betrag zugunsten der KM. RA legt vorsorglich ihre Rechnung für KV bei und schlägt Raten vor.
RA schreibt, dass sie sich mit der Gegenseite in Verbindung setzen wird.

Tag 98: RA an KV: - Mitteilung über Schreiben an Gericht und an JA, beigelegt ist Abtretungserklärung über 150,- des KV, die KV dem Arbeitgeber vorlegen soll.

Tag 98: RA an Gericht: Mitteilung anderslautende Vereinbarung: KVzahlt 250.- monatlich (befristet auf ein Jahr, beginnend folgenden Monat) und danach Mindestunterhalt.

Tag 98 RA an JA:
Angebot eines neuen Vergleiches ( Inhalt siehe schreiben an das Gericht), bitte um Weiterleitung des Schreibens an das Gericht, damit ein entsprechender Beschluss gefasst werden kann.

Tag 104: RA an KV:
- Bitte um Mitteilung der Abtretungserklärung (über 150,-), damit die Unterhaltsangelegenheit zum Abschluss gebracht werden kann.
Aussage in dem Schreiben, wörtlich zitiert: "Es wäre dann auch so, dass sie dann in der Folgezeit lediglich diesen Betrag zunächst einmal zahlen müssten, bis Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben, wo sie den Mindestunterhalt zahlen können."

Tag 104 JA an RA:
In den angebotenen neuen Vergleich wird so nicht eingewilligt, Zahlung soll ab dem Monat nach Tag 1 rückwirkend erfolgen. Zugleich soll, falls KV sein Haus verkauft, das Barvermögen daraus zur vorrangigen Begleichung bestehender Rückstände genutzt werden. Man fordert eine diesbezügliche Erklärung des KV.


Tag 106 RA an KV:
RA setzt KV in Kenntnis über Schreiben des JA an sie und bittet um Kontaktaufnahme.

Tag 146: Verkündungstermin des Gerichtes.


Ich komme nicht von dem blöden Gedanken los, dass da noch Unterlagen fehlen. Zum Beispiel fand ich keine Unterlagen zum Verkündungstermin.
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RE: Kein Geld für Unterhalt - und jetzt? - von Nappo - 17-06-2013, 13:10
RE: Kein Geld für Unterhalt - und jetzt? - von Nappo - 18-06-2013, 13:07
RE: Kein Geld für Unterhalt - und jetzt? - von Libelle - 19-06-2013, 14:03

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