23-12-2013, 00:42
Die Ex weitet die Kampfzone aus, dagegen ist der Kindergarten eine vergleichsweise kleine Baustelle.
Wenn es schon mal ein Verfahren wegen Umgang gab und einen Beschluss dazu, wunderts mich dass du damals nicht ein Verfahren bei Ausfällen mit beantragt hast. Oder hat der Richter das ignoriert? Gehört in jede Umgangsregelung mit rein.
Vermittlungsverfahren, Umgangspflegschaft, Ordnungsgeldanträge - egal welchen Weg du einschlagen willst, schlag ihn sofort ein. Der schlimmste Fehler wäre zuwarten.
Die Begründung des OLG ist ein Skandal. Das Ordnungsgeld ist anders als Zwangsgeld ein Ordnungsmittel, das für einen geschehenen Verstoss gegen eine Verpflichtung verhängt wird. Diese Verpflichtung wurde missachtet und wird auch nicht durch Wiederaufnahme des Umgangs "gut gemacht". Wenn ich zum Beispiel trotz gegenteiliger Verpflichtung eine Lüge öffentlich behaupte und deswegen anschliessend ein Ordnungsgeld fällig wird, kann ich mit künftiger Nichtbehauptung das Ordnungsgeld auch nicht mehr abwenden.
Wenn es schon mal ein Verfahren wegen Umgang gab und einen Beschluss dazu, wunderts mich dass du damals nicht ein Verfahren bei Ausfällen mit beantragt hast. Oder hat der Richter das ignoriert? Gehört in jede Umgangsregelung mit rein.
Vermittlungsverfahren, Umgangspflegschaft, Ordnungsgeldanträge - egal welchen Weg du einschlagen willst, schlag ihn sofort ein. Der schlimmste Fehler wäre zuwarten.
Die Begründung des OLG ist ein Skandal. Das Ordnungsgeld ist anders als Zwangsgeld ein Ordnungsmittel, das für einen geschehenen Verstoss gegen eine Verpflichtung verhängt wird. Diese Verpflichtung wurde missachtet und wird auch nicht durch Wiederaufnahme des Umgangs "gut gemacht". Wenn ich zum Beispiel trotz gegenteiliger Verpflichtung eine Lüge öffentlich behaupte und deswegen anschliessend ein Ordnungsgeld fällig wird, kann ich mit künftiger Nichtbehauptung das Ordnungsgeld auch nicht mehr abwenden.