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Verwirkung rückständigen Unterhalts
#1
Nun habe ich auch nochmal eine Frage, denn ich überlege was zu tun ist oder ob ich es belassen soll:

Folgende Situation:

Als meine Ex von meinem neuen Job erfuhr, hatte sie flugs nichts anderes zu tun, als eine Vorpfändungsverfügung seitens ihres RA an meinen AG zu schicken und einen Beschluss beim zuständigen Amtsgericht über eine Lohnpfändung zu erwirken.

Diesen Beschluss erhielt sie im Juni 2013

So diesem Zeitpunkt zahlte ich (wie auch laufend) einen Betrag von 530 Euro laufenden Unterhalts, der aber natürlich nichts mit den Rückständen zu tun hat, ergo sie hätte deutlich mehr durch die Pfändung erzielen können.

Es wurde eine immernoch anhängende Vollstreckungsgegenklage erwirkt, da sie sich um lasche 5.000 Euro zu ihren Gunsten "verrechnete" (seinerzeit im Forum gepostet), der schon bezahlt war.

Allerdings - wie schon gesagt - ist das immer noch anhängig. Das ist auch jetzt nicht der Punkt, denn pfänden hätte sie können. So oder so. Außerdem zumindest in Höhe des Restbetrages.

Hat sie aber nicht. Sie erhielt den Beschluss. Ich auch. Ich wartete auf die Pfändung. Es kam nix! Bis heute.

Nun stellt sich für mich folgende Frage:

Ich gehe aus verschiedenen Gründen und nach reiflicher Überlegung definitiv alsbald in die Privatinsolvenz.

Rückständige Unterhaltsschulden, die zudem durch § 170 StGB festgestellt wurden, fallen nicht in die Restschuldbefreiung.

Aber: Hat sie eigentlich nicht schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt, zumindest jedoch zum Juni 2014 den Rückstand verwirkt, da sie hätte pfänden können und dies seit 12 Monaten?

Dies zumindest so aus meinen hier vorliegenden Unterlagen bezüglich der Verwirklung von Unterhalstansprüchen.

Wie seht Ihr die Lage?
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Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 16:35
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 18:01
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 19:52
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 22:44

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