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Datenerhebung, was die Beistandschaft alles darf und tut
#5
Es empfiehlt sich immer genau zu schauen was für Daten erhoben werden von JC/AA und JA.

2015 habe ich beim JC Akteneinsicht beantragt und bin vom örtlichen Beauftragten des JC eingeladen worden die Einsicht vorzunehmen (hat sich gelohnt).

Bei einem Verstoß durch das JC (Arbeitsvertrag sei zwingend) habe ich einen Einzeiler an das JC geschrieben und eine Beschwerde an die:

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn


Wirkt jedesmal Wunder, plötzlich und das nur innerhalb dreier AT war vom Arbeitsvertrag keine Rede mehr und das Geld bewilligt!

Das gewisse Prüfungen stattfinden ist für mich in Ordnung und auch mit dem gültigen Recht vereinbar, wenn ein SB vom JC aber über Monate versucht durch immer neue Unterlagen den Antrag zu verschleppen ist Schluß mit Lustig.

U.a. Arbeitsverträge sind nicht erforderlich beim JC und auch dem JA! Abrechnungen können teilweise geschwärzt werden wenn sensible Daten ersichtlich sind wie Stundenkonten etc., dies habe ich mehrfach bestätigt bekommen vom Landes -und Bundesdatenschützer!
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RE: Datenerhebung, was die Beistandschaft alles darf und tut - von Bereschit - 09-08-2015, 11:59

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