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Klärung Rentenversicherung: Formular zu Erziehungszeiten unterschreiben?
#7
Bei denen die heute geschieden werden ist das so.
Trotzdem muß man nachgucken, ob es richtig gemacht wurde.
Deinen Steuerbescheid rechnest du doch auch nach oder ?

Aber bei Männern, bei denen der Versorgungsausgleich bereits vollzogen wurde, und Kinder vor 1992 geborene dabei waren, denen wird ohne Antrag nichts nachträglich gut geschrieben, sondern nur den Frauen.
Da aber Exe jetzt mehr Rentenanspruch hat, stimmt der alte Versorgungsausgleich nicht mehr.
Mann steht von der Erhöhung auch die Hälfte zu !

Antrag kann man aber frühestens ein halbes Jahr bevor man in Rente geht stellen.
Ist auch so eine unverschämte Regelung der DRV.
Zudem sollte man aufpassen, weil das Scheidungsrecht 2009 stark geändert wurde.
Falls man z.B. Lebensversicherungen hat/hatte oder heute Riestert, das wurde früher nicht geteilt.
Bei einer Neuberechnung kann das durchaus heute mit dazu kommen und somit sich letztendlich für einen nachteilig auswirken.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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RE: Klärung Rentenversicherung: Formular zu Erziehungszeiten unterschreiben? - von neuleben - 22-07-2014, 11:37

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