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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#58
(18-11-2014, 03:41)comment schrieb:
(06-11-2014, 12:23)Camper1955 schrieb: Zu hoffen ist nur, dass die Verjährungsfrist nicht auf 30 Jahre ausgedehnt wird. Sonst könnte auch mein Exelchen drauf kommen, dass ich sie während der bestehenden Ehe permanent vergewaltigt habe.
Männer sollten die Gunst der Stunde nutzen und ihre Exxen nun anzeigen. Da auch wir nicht ausdrücklich ja gesagt haben, ist es auch von ihrer Seite her eine nachträgliche Vergewaltigung. Und auch sie hat nichts schriftliches in der Hand, das wir ja gesagt haben. Z.B. ohne nachzufragen in den Schritt angefasst zu werden.

Wir halten an dieser Stelle noch einmal fest: Jeglicher Klapps auf den Po eines Mannes ist eine Vergewaltigung, im nachhinein betrachtet.

Bin mal gespannt was die ersten nachträglichen Vergewaltigungen für ein Chaos im Rechtssystem anrichten werden.

Das ist garnicht so blöd. Ein ungewünschtes Kind ist eigentlich schon ein Beweis für eine Vergewaltigung oder irre ich mich?
Also eine Frau setzt die Pille ab und stellt uns nach 3 -6 Wochen vor vollendete Tatsachen. Das ist doch eine Vergewaltigung oder?
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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