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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#30
Das Gericht hat keinerlei Interesse euch zu beweisen, dass ihr euch nicht zum gemeinsam und einheitlich angegebenen Datum getrennt habt.

Wenn ihr beide dasselbe Datum nennt, wird das Gericht das erfreut zur Kenntnis nehmen und hinnehmen und keinen Detektiv los schicken, um etwas anderes zu festzustellen.
Und Konten prüfen sie dann auch nicht.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von beppo - 11-10-2014, 23:21

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