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§1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung
#1
Ich bin aktuell hin- und her gerissen, stellenweise verzweifelt, da sich meine Befürchtungen bewahrheiten.

Vor einem Jahr kam es mit einer langjährigen Freundin zu einer „romantischen“ Nacht, Gefühle folgten beidseitig. Die Dame befand sich zu dieser Zeit in einer langen Partnerschaft, wohnten zusammen, haben ein 5 jähriges Kind.
Als der damalige Partner/Kindsvater von den Umständen erfuhr, warf er seine Freundin gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung.
Sie kam dann bei verschiedenen Freundinnen mit ihrem Kind unter, zum Schluss bei der eigenen Familie – es entwickelte sich eine Beziehung zwischen uns – ich Idiot.

Ein Streit um die gemeinsame Tochter der beiden begann – es stellte sich heraus, dass der Kindsvater kein Sorgerecht hatte, beide haben damals verpeilt die Vaterschaft einzutragen.
So zogen Mutter und Kind wegen der Obdachlosigkeit bei mir ein. Sie suchte zwar während ihrer Obdachlosigkeit nach einer Wohnung – war jedoch vollkommen überfordert – zu diesem Zeitpunkt hatte ich ihr Verhalten und Unvermögen noch nicht als krankhaft verstanden.

Es kam zwischen den beiden Eltern zu einem Sorgerechtstreit – die Kindsmutter wollte sich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht einlassen – Gespräche beim Jugendamt brachten nichts. Es kam zum Verfahren, der Vater gewann zu Recht.
Meiner Meinung nach sollte er immer das Sorgerecht erhalten. Dies teilte ich auch bei einem Gespräch im Jugendamt mit – der Kindsvater wusste nie und weiß nicht von meiner damaligen Haltung – für ihn werde ich immer noch der Schuldige sein. Es kam zu eindeutigen Bedrohungen mir gegenüber.
Seine damalige Ex wollte sich schon jahrelang trennen – wird er auch nicht wissen.

Ich kannte sie immer als „verpeilt“, dass eine Persönlichkeitsstörung vorlag, wurde mir nur nach und nach immer bewusster – der nun auch diagnostizierte Umstand wurde von mir über einen langen Zeitraum verdrängt.
Die Schilderung der Symptome erspare ich allen im Einzelnen lieber, im groben: das Borderlineprogramm.

Die Beziehung wurde von mir aufrecht erhalten, da wir uns schon lange kannten, ja Idiot.

Nach kurzer Zeit des Zusammenlebens wurde sie schwanger… Nein, bestimmt nicht geplant, wenigstens nicht meinerseits.

Wir zogen dann in ein Haus – das Zusammenleben stellte sich durch die völlige Lebens- und Beziehungsunfähigkeit als extrem belastend heraus. Bemühungen und Gespräche brachten absolut nichts, außer dem auch bei mir beginnenden „Wahnsinn“ und Überforderung. Dass ich auch finanziell ausgenutzt und betrogen wurde, sei nur am Rande erwähnt – betrachte ich als Lehrgeld.

Vor ca drei Monaten endete die Beziehung im beidseitigen Einverständnis, wobei auch ich sie vor die Türe setzte (gewaltfrei) – sie zog schwanger und mit ihrem Kind zuerst zu einer Freundin und dann wieder bei dem Kindsvater ein – die Beziehung zwischen den Beiden begann wieder. Dass sie auf Grund ihrer persönlichen Situation keine andere Wahl hatte, spielt für mich keine Rolle, soll ihre Entscheidung jedoch auch nicht entschuldigen.

Ehrlich gesagt war ich beruhigt, da sie auf Grund ihrer Erkrankung nicht oder nur sehr schwer hätte alleine leben können, dies wäre für unserem und auch „meinem“ Kind kaum möglich gewesen.

Nun zu meiner Frage bzw Problemlage:

Ich habe gerade erfahren, dass die Beiden (unglaublich kurzfristig, gleichfalls hektisch) zwei Wochen vor der Auszählung unseres Kindes geheiratet haben. – das Ziel dieser Aktion ist mir durchaus bewusst: §1592BGB

Ein Kontakt besteht nicht – das Kind sollte in den nächsten Tagen kommen. Die standesamtliche Hochzeit ist demnach erst vor kurzem geschlossen worden.

Mir wurde von ihr oft zugesichert, dass ich unser Kind immer sehen kann – wir gemeinsame Entscheidungen treffen.
Für mich bedeutet Vater zu sein, eben auch Handlungsfähig zu sein, gemeinsame Entscheidungen treffen zu können – als passiver „Zaungast“ eigne ich mich, auf Grund meiner Persönlichkeit und Wunsches des Vater sein, nicht.
Ich wollte und will das Sorgerecht und materiell für mein Kind einstehen.

Nun stelle ich mir die Frage, ob ich überhaupt Anfechtungsberechtigt in Bezug auf die Vaterschaft bin.

§1600BGB (1) 2. = soweit ok

Ich frage mich nur, ob ich durch die folgenden Absätze (2) und (4) im 1600er gehindert werde.
Der dort genannte „Vater“ ist nun mal mit der Kindsmutter verheiratet, durch die Heirat hat er ja auch die zukünftige „tatsächliche Verantwortung“ symbolisiert – doch lässt mich die Regelannahme noch hoffen?

Eine Regel ist das strategische Verhalten der „Eheleute“ nun wohl nicht. Von einem Heiratswunsch war in der vorherigen Beziehung nie die Rede, eher von Trennung.

Kann von einer sozial-familiären Beziehung nach ein paar Wochen oder Tagen bis zur Klageerhebung ausgegangen werden?

Wie wird ein Richter, die perfide Strategie zur kurz vor knapp Hochzeit werten?

Wie schätzt ihr meine Chancen ein?

Habt ihr Erfahrungen in speziell dieser schrägen Situation?

Das ich als Störfaktor der Eheleute gesehen werde, ist mir klar. Doch nicht mein Ziel.

Ich stehe auch vor meiner persönlichen Alternative „komplett loszulassen“, eben um Frieden für alle zu wahren – doch wüsste ich nicht, wie ich in den Spiegel schauen könnte, ohne meine Optionen genutzt, oder zumindest gekannt, zu haben. Es wird mir das Herz brechen.

Ich würde mich über rechtliche Unterstützung freuen!
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§1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - von MilanK - 31-10-2014, 17:09

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