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§1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung
#8
(31-10-2014, 17:09)MilanK schrieb: Ich würde mich über rechtliche Unterstützung freuen!

Hallo @MilanK

Erst mal herzlich willkommen hier. Nun zum Thema.

Rechtliche Unterstützung bekommst Du im realen Leben von einem real existierenden Anwalt.

Hier bekommst Du nur Ratschläge, wie Du Dich verhalten sollst. 

Da möchte ich mich bei meinem Vorschreibern anschließen.

Wenn das Kind bisher keinen Bezug zu Dir hatte, dann warte zumindest so lange, bis es wirtschaftlich selbständig ist.

Dann wende Dich an das Kind selber.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - von Camper1955 - 01-11-2014, 13:23

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