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einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#1
Entsorgter Vater zahlt Unterhalt entsprechend seines Einkommens in Höhe von 100% DDT. Damit hat er seine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" nach §1603 BGB erfüllt. Es bleibt eine einfache Erwerbsobliegenheit. Worin besteht diese?

Wenn er z. B. 160% DDT entsprechend seines Einkommens zahlen würde und dann plötzlich aufhören würde zu arbeiten oder seine Wochenstunden reduzieren würde und auf einmal nur 100% DDT zahlen könnte, würde er dann gegen seine einfache Erwerbsobliegenheit verstoßen?
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einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von feministensoehnin - 10-11-2014, 19:28

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