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einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#2
(10-11-2014, 19:28)feministensoehnin schrieb: Wenn er z. B. 160% DDT entsprechend seines Einkommens zahlen würde und dann plötzlich aufhören würde zu arbeiten oder seine Wochenstunden reduzieren würde und auf einmal nur 100% DDT zahlen könnte, würde er dann gegen seine einfache Erwerbsobliegenheit verstoßen?

Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit trifft nach den jüngsten Rechtssprechungen auf 173 Stunden zu. 173 Stunden in einem Beruf, der von seinem Gesundheitszustand, sowie von seiner beruflichen und schulischen Ausbildung abhängt.

Ein Dipl.-Ing. müsste schon sehr gut begründen, warum er nur als Bauhelfer arbeitet, wenn er den Job jahrelang vorher ausgeübt hat, oder seine Stundenzahl von 40 auf 30 Stunden reduziert.

Mit einem Gutachten, dass ihm nur noch 30 Stunden wöchentlicher Arbeit erlaubt, wäre er fein raus. Ein Attest alleine genügt da nicht.


LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Camper1955 - 10-11-2014, 19:46

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