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Glaube das gab es noch nicht Insolvenz in der EHE Zugewinn Versorgungsausgleich
#16
@Austriake:
Zitat:was ja Standard ist in Deutschland, wieso kann dann deine Ehefrau eine Privatinsolvenz durchziehen, ohne dass deine Vermögenswerte davon berührt werden?

Wer was unterschreibt, haftet dafür. Nicht dessen Ehegatte. Es gibt keine Sippenhaft. Einzige Ausnahme: Eventuelle Übernahme des Ehegatten der Verfahrenskosten, sofern er/sie vermögend ist.


@owlman37
Zitat:es gibt ja das Bürger Entlastungsgesetz wo man im Berufsleben etwas mehr einzahlt im Monat dafür im Alter fast keine Beiträge bezahlt.

Das Bürgerentlastungsgesetz sieht nur eine bessere steuerliche Behandlung der Beiträge in die PKV vor. Was Du meinst, sind wahrscheinlich separate Tarife, die etwas Beitrag kosten und die später die Steigerung der Beiträge während der Rentenphase dämpfen sollen. Kann man machen. Muss man nicht. Erklärungsintensiv.
Diese werden mit Sicherheit (!) nicht im Rahmen der abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen in Bezug auf die Berechnung von Kindesunterhalt angerechnt.

Zitat:Bezüglich des Kindesunterhaltes muss es doch eine Möglichkeit geben diesen zu Drücken mir ist das zu schematisch mit der Unterhaltstabelle.

Ich würde Dir so gerne was anderes sagen, als das Folgende: Vergiß es !

Zitat:Das Haus habe ich vor der Ehe alleine gekauft stehe alleine im Grundbuch. Ich will weiterhin im Haus bleiben soll meine Altersvorsorge sein. Wie läuft das mit dem Wohnwert nach der Scheidung?

Unter diesen Umständen wird sich Dein Betongold als etwas sehr belastendes heraus stellen. Angreifbar für die Begehrlichkeiten gieriger Unterhaltsempfänger und deren willfähiger Helfer. Bei der kleinsten Zuckung und Gegenwehr Deinerseits, wird man beim Unterhalt versuchen, Dir einen vollstreckbaren Titel unter zu jubeln und diesen in den 2. Rang oder folgende eintragen. Auch wenn es für Jahre keine Wirkung entfaltet. Irgendwann schlägt Dir das in's Kontor.

Nach der Scheidung das Ding möglichst gut ab zu stoßen (und möglichst so, dass es keine neuen Begehrlichkeiten weckt) um sich ein neues Nest ein zu richten, könnte sehr sinnvoll sein. Spätestens, wenn die Unterhaltsberechnungen alle stehen, wirst Du dies in Betracht ziehen.
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RE: Glaube das gab es noch nicht Insolvenz in der EHE Zugewinn Versorgungsausgleich - von Nappo - 17-11-2014, 14:23

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