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Auskunftspflicht bei Wohnsitz im Ausland
#10
Der Gerichtsstand bleibt gleich, die Pflichten bleiben gleich, gepfändet werden kann ebenso leicht, nur beim Vollstreckungsrecht kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Hinsichtlich Kindesunterhalt gibts durch den Umzug keine offensichtlichen Vorteile für dich.
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RE: Auskunftspflicht bei Wohnsitz im Ausland - von p__ - 09-02-2015, 10:48

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