19-02-2015, 13:01
(19-02-2015, 12:35)Skipper schrieb: dann könnten wir exakt sagen, ob und wieviel vom Kindergeld(KG) der Mutter als Einkommen zugeschrieben wird.
Wozu? Die Sozialgerichtsbarkeit hat doch schon zum Ausdruck gebracht, daß der teilw. Abzug des Kindergeldes bei temp. BG im Haushalt des BET gar nicht verwaltungspraktikabel und rechtswidrig ist. Ob sie beispielsweise 59 oder 63 oder 47 Euro als Einkommen aus dem bedarfsübersteigendem Kindergeld angerechnet bekommt, ist in raids Sache irrelevant. Der kommunale Träger wird sowieso noch zig andere Gründe finden, die Antragstellung zu erschweren.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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