20-02-2015, 11:23
Moin ST,
Deinen letzten Beitrag kann ich nicht vollständig nachvollziehen.
Gerade auch in Deinen Beiträgen wird doch die Auffassung vertreten, daß überschießendes Kindergeld der Mutter soz.rechtl. als Einkommen zuzurechnen ist.
Dies ist offenbar auch Praxis im raidschen Jobcenter und entspricht auch der Auskunft hier vor Ort.
Ein Nach-Rechnen dient dem Verständnis und kann Fehler seitens des JC korrigieren helfen.
Dem bedürftigen Umgangs-ET kann das aber piepegal sein, solange ein Jobcenter nicht Leistungen zurückhält und verlangt, Teile des gezahlten Kindesunterhaltes für die Zeiten von Mutter oder gar Kind zurück zu fordern, in denen das Kind nicht bei der Mutter, sondern beim Vater lebt....
und mit dieser Auffassung und Forderung den Supergau in die Familien trägt, nur weil die Untersysteme Sozial- und Unterhaltsrecht nicht recht zueinander passen.
Es wird höchste Zeit, daß der BGH-Murks korrigiert wird, der verhindert, daß Kindesunterhalt den tatsächlichen Betreuungsverhätnissen von und den Lebenszeiten eines Kindes bei Mutter UND Vater entsprechend gequotelt werden kann.
Dem stehen erzkonservative und wie in Stein gemeißelte Familien- und Mütterbilder in Politik und Justiz entgegen... zum größten Schaden betroffener Kinder und ihrer Familien.
S.
Deinen letzten Beitrag kann ich nicht vollständig nachvollziehen.
Gerade auch in Deinen Beiträgen wird doch die Auffassung vertreten, daß überschießendes Kindergeld der Mutter soz.rechtl. als Einkommen zuzurechnen ist.
Dies ist offenbar auch Praxis im raidschen Jobcenter und entspricht auch der Auskunft hier vor Ort.
Ein Nach-Rechnen dient dem Verständnis und kann Fehler seitens des JC korrigieren helfen.
Dem bedürftigen Umgangs-ET kann das aber piepegal sein, solange ein Jobcenter nicht Leistungen zurückhält und verlangt, Teile des gezahlten Kindesunterhaltes für die Zeiten von Mutter oder gar Kind zurück zu fordern, in denen das Kind nicht bei der Mutter, sondern beim Vater lebt....
und mit dieser Auffassung und Forderung den Supergau in die Familien trägt, nur weil die Untersysteme Sozial- und Unterhaltsrecht nicht recht zueinander passen.
Es wird höchste Zeit, daß der BGH-Murks korrigiert wird, der verhindert, daß Kindesunterhalt den tatsächlichen Betreuungsverhätnissen von und den Lebenszeiten eines Kindes bei Mutter UND Vater entsprechend gequotelt werden kann.
Dem stehen erzkonservative und wie in Stein gemeißelte Familien- und Mütterbilder in Politik und Justiz entgegen... zum größten Schaden betroffener Kinder und ihrer Familien.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.