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Tipps zum Vorgehen gesucht
#26
Die Wichtigen Dinge sind soweit gesagt. Da braucht es meinen Senf nicht auch noch. Deine Frage wegen der Inso ist noch offen ,-)

1. Jetzt noch zu früh. Cancel den Termin mit der Schuldnerberatung. Die arbeiten standardmäßig. Die sind nicht immer total verpeilt, aber haben kaum Zeit, kaum Resourcen und daher fehlt der Blick für die individuelle Situation. Nutzen kannst das das Angebot später noch.

2. Ist es zur Trennung gekommen, dann stehen die Unterhaltsforderungen schnell im Raum. Siehe obige Berechnung von p. SB 1600 €. Das Ganze ist schnell klar. Es sei denn, die vairante kommt ins Spiel, dass sie tatsächlich ab haut. Dann muss man neu reden.

3. Vorbereitung. Evtl. schon jetzt. Warum auch nicht. Geordnete Unterlagen sind immer gut. Sammeln. Kreditverträge, und einfach Alles von Jedem der Gläubiger ist. Unterlagen kiopieren oder anderweitig sichern. Man weiß nie, wie eine ex durch dreht. Die kann Sachen verbrenne, stehlen, aufessen

4. Bei 125 K Schulden und Unterhaltsverpflichtung, steht die Inso ins Haus. Keine Frage. Als Erstes werden die Gläubiger angeschrieben und eine Forderungsaufstellung wird angefordert. Als Nächstes erfolgt ein außergerichtlicher Einigungsversuch. Der ist zwingend. Das ist keine Kunst. Dann wird der Antrag ausgefüllt. 48 Seiten. Das macht keinen Spaß ,-) Dann geht der zu Gericht. Wenn es soweit ist, frag nochmal ,-)

Sollte Unterhaltspflicht bestehen - was wahrscheinlich ist - kann der Inso-Verwalter nichts mehr vom Lohn pfänden. Freibeträge überschritten. Wenn keine Rücklagen O.K. , wenn doch, werden diese eingezogen

Achtung: Sobald die Banken davon Wind bekommen, und das ist bei der Anforderung der Forderungsaufstellung der Fall, werden alle Kreditverträge gekündigt. das ist normal.
Dein Arbeitgeber sollte hoffentlich darauf mit Achselzucken reagieren. Große Arbeitgeber kennen das. Du bist da kein Einzelfall. Manche Arbeitgeber reagieren blöd. Versuchen sogar eine Kündigung durch zu bekommen. Sind aber nur paar Spinner.

Der Rest ist Standard. und wie gesagt, das Inso Verfahren ist keine Sache. Aber der Unterhalt....
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#27
Also unterm Strich lohnt es sich gar nicht mehr zu arbeiten bei 125k Kreditschulden
+ dann die schlechtere Lohnsteuerklasse bei Scheidung
Dann fehlt Kindergeld von insgesamt 510€ wenn die Kinder
nicht mehr bei Dir sind.

Dann auf das ganze Übel noch obendrauf 1000€ Kindesunterhalt
Zahlen

Oder wie Harbeck es formulieren würde : die 1510€ sind ja nicht weg
Sondern nur wo anders.

Auch die Lohnsteuerdifferenz von bestimmt 500€ netto
ist nicht weg,
sondern dann bei Harbeck .
Das einzige sinnvolle was du machen kannst
Ist,
dass du die Kinder behältst
Das muss höchste Priorität haben.
Wenn das nicht klappt
dann kannst du auch die Arbeit
kündigen.

Dann bleibt dir sonst nach Pfändung
am Ende des Monats nur der Pfändungsfreie Betrag
Von knapp 1600€ netto .

Wenn die Insolvenz um ist,
müsste man prüfen wie es Ehegattenunterhalts
mäßig aussieht . Dann ist man wieder auf Bürgergeldniveau
nach der Insolvenz
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#28
(05-02-2025, 21:01)Nappo schrieb: Die Wichtigen Dinge sind soweit gesagt. Da braucht es meinen Senf nicht auch noch. Deine Frage wegen der Inso ist noch offen ,-)

Danke für die Ausführung bzgl. der Insolvenz.

Wenn ich das zusammenfassend sehe, bedeutet das für mich:

Erstmal die räumliche Trennung forcieren, um eine Scheidung schnellstmöglich durchführen zu können.
Sonst wird sich das bzgl. des Ehegattenunterhalts, Versorgungsausgleichs etc. nur immer weiter negativ auf mich auswirken.
Der Auslandsaufenthalt passt mir nicht wirklich, aber zwei Haushalte finanzieren würde mich in kürzester Zeit zahlungsunfähig machen.

Daher vielleicht doch nicht der schlechteste Weg, um sogar dem Trennungsunterhalt zu entgehen? Oder kann dieser auch nachgefordert werden?

Diese Zeit alleine würde ich gerne nutzen, um mich auf meine Zukunft vorzubereiten.
Am liebsten würde ich die Wohnung hier auflösen (Mietvertrag läuft nur auf mich) und direkt in eine 1-Zimmer-Wohnung ziehen.
Mehr kann ich mir dann irgendwann eh nicht mehr leisten.
Die Frage ist, ob ich dass im Alleingang machen kann, oder die Zustimmung meiner Ehefrau brauche?

Ich komme auf das Thema durch den Hinweis von p im zweiten Post dieses Threads.
Kann ich, sobald sie 6 Monaten weg war, einfach die Mietvertragskündigung einreichen, obwohl sie mir mitgeteilt hat das sie nach einem Jahr wieder kommt?
Kann mir das negativ ausgelegt werden? Am liebsten würde ich bereits ausziehen sobald sie weg ist, um meine Kosten zu minimieren.
Evtl. lässt sie sich sogar dazu überreden, wenn ich ihr dafür einen Betrag, für die Zeit die sie weg ist, überweise.

Die Scheidung ist dann denke ich mal einfach, da wir es zum jetzigen Zeitpunkt beide wollen.

Und sobald dann die ersten Unterhaltsforderungen kommen, muss ich mich um die Insolvenz kümmern.
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#29
Wer Tatsachen schafft, ist immer im Vorteil egal ob das nun zu 100% korrekt ist/war oder auch eben nicht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#30
Da du allein im Mietvertrag stehst, kannst du auch allein schriftlich kündigen. Die Ex muss nicht zustimmen. Würde sie gefragt und würde sie ablehnen, spielt das kein Rolle.
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#31
Ok, ich sehe schon. Ich muss mir noch ein dickes Fell wachsen lassen...
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#32
Musst du nicht. Was du solltest, ist dir zielgerichtetes Handeln zuzulegen. Streng ausgerichtet daran, ein Ziel zu erreichen und mit Mitteln, die dem untergeordnet sind. Das hört sich so natürlich an, machen aber die Wenigsten. Man schreckt stattdessen zurück vor persönlichen Unbequemlichkeiten, Lebensveränderungen, Ängsten.

Der Verstand und Durchsetzung von Zielen ist wichtiger wie das dicke Fell.
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#33
Ich habe mir die letzten Tage mal Gedanken zu meinen Zielen gemacht, die FAQs und einige Fälle mit den Stichwörtern "Zierfisch" und "Aufenthaltsbestimmungsrecht" hier durchgelesen. Sehr informativ, aber als Vater demotivierend zugleich...

Mein langfristiges Ziel für mich ist klar: Scheidung so schnell wie möglich und ein 50/50 Wechselmodell für die Kinder

Beim Modell meine sie, dass die Kinder aktuell noch klein sind und bei ihr bleiben sollen.
Mit der Zeit, wenn die Kinder größer werden, kann sie sich eine Änderung und mehr Zeit mit mir vorstellen.
Ich sehe hier nur Nachteile für mich. Voll zahlen und Kontakt nur wenn sie denkt es passt.

Aktuell leben wir noch zusammen, aber der Trennungswunsch meiner Frau ist bereits über ein Jahr her.
Aktuell zahle ich noch alles über mein Konto. Ist eine Scheidung trotzdem möglich, wenn wir beide zustimmen und bestätigen,
dass die Trennung bereits vor über einem Jahr stattgefunden hat?

Sie hatte wohl auch mit einigen ihrer Bekannten gesprochen und gesehen,
dass der ursprünglich geplante Aufenthalt von fast einem Jahr nicht wirklich dem Kindeswohl entspricht.
Jetzt meinte sie, ich soll doch ausziehen, damit sie hier in Ruhe mit den Kindern bis September leben kann, um dann für die 4 Monate zu verreisen.
Mit den Infos die ich hier sammeln konnte habe ich verstanden, dass sich ein Ausziehen meinerseits negativ auf meine Ziele auswirkt.

Aber wie ist das Thema Auslandreise im allgemeinen? In ihrem aktuellen Zustand und keinen Zukunftsaussichten hier, empfinde ich 4 Monate,
oder eigentlich jede Ausreise mit den Kindern in ihr Heimatland, als Gefahr, dass sie nicht mehr zurück kommt.
Bleibt mir hier nur der Weg des Aufenthaltsbestimmungsrechts mit scheinbar wenig Aussicht auf Erfolg für den Vater?

Ein sortiertes Vorgehen bei der Kombination aus Trennung, Sorgerecht und Überschuldung für jemanden der nicht vom Fach ist
und nie geglaubt hat in so eine Situation mal zu geraten, ist wirklich hart...

Ich werde diese Woche auf jeden Fall mal eine Erstberatung bei einem Anwalt nehmen, um eine professionelle Meinung zu hören.
Auch wenn ich aus den Erfahrungen hier verstanden habe, dass der Weg über offizielle Stellen meistens keine Vorteile für den Vater bringt.
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#34
Ein sortiertes, längerfristig geplantes Vorgehen ist für Dich als Vater allein deswegen unmöglich, weil Madam mit den Kindern weitgehend tun kann was sie will. 

Was sie Dir erzählt spielt kein Rolle. Achte lieber auf das was sie tut. Das klafft bei den Damen häufig weit auseinander.

Konzentriere Dich immer auf das nächstliegende Ziel und kümmere Dich vor allem um die Kinder.
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#35
Wenn Du nachweisen kannst, dass sie mit den Kindern die EU verlassen moechte und sich auch NACHWEISLICH der Verdacht ergibt, dass sie ev. nicht wiederkommt, kannst Du selbstverstaendlich rechtliche Schritte einleiten. ABER da brauchst Du Beweise. Aussage gegen Aussage oder Dein Gefuehl bringen vor Gericht ueberhaupt nichts. Du musst das irgendwie schriftlich haben wo sie damit droht nicht wieder zu kommen. Wenn Du sowas hast, z. B. per Whatsapp ,dann sind Deine Chancen relativ gut.

Ziehe auf KEINEN Fall aus und zahle die Wohnung fuer die Latina weiter. Du wirst dann nie wieder in die Wohnung kommen und zahlst und zahlst. Wenn sie unbedingt gehen will, soll sie gehen und am besten die Kinder bei Dir lassen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#36
(10-02-2025, 09:47)Clarity schrieb: Mein langfristiges Ziel für mich ist klar: Scheidung so schnell wie möglich und ein 50/50 Wechselmodell für die Kinder

Für eine schnelle Scheidung ist ihr Weggang unumgänglich, damit erst mal ein beweisbarer Trennungszeitpunkt feststeht. Das ist der nächste Schritt.

Zum Wechselmodell in deiner Situation sage ich nichts, das zu kommentieren ist verschwendete Zeit. Es ist aber eine gute Idee, zum Anwalt zu gehen. Erstens ist das sowieso Pflicht, ohne Anwalt keine Scheidung. Zweitens wird dich das weiter bringen, du bist in sehr frühen Phase und hast völlig abgehobene Illusionen, die ein kostenloses Erfahrungsforum wie hier nicht ändern kann, das ist eine alte Erkenntnis. Ein Anwalt kann diese Phase beschleunigen, er wird dir -kostenpflichtig- vom Weg zu deinen Zielen erzählen. Das macht diesen Weg zwar nicht realistischer, aber du bist nun mal in der Phase, unbedingt alle Sackgassen abschreiten zu wollen, also arbeite das ab.
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#37
50:50 bedeuted für Deine Ex dass sie sowohl für ihren eigenen Unterhalt arbeiten muss als auch für den anteiligen Unterhalt ihrer Kinder. Bei der bisherigen Erwerbshistorie der Dame ist das so gut wie ausgeschlossen.

Sie will nicht arbeiten und kann diesen Wunsch über die Kinder auf Jahre hinaus problemlos durchsetzen. Entweder du fütterst sie durch oder das deutsche Sozialsystem.
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#38
Um einen Zierfisch am Besten los zu werden, sollte man diesen dazu bringen, in sein Heimatland zu reisen und dort mehr als 6 Monate zu verbleiben. Danach ist die Rückkehr in die eheliche Wohnung verbaut. Das Trennungsjahr beginnt mit der Abreise.
Wenn man gründlich sein will, meldet man seine Ex innerhalb dieser Zeit bei der Gemeinde ab, mit dem Hinweis das man sich getrennt hat.
Ich habe zusätzlich noch das Ausländeramt über die Abreise, Trennung und Abmeldung informiert. In meinem Fall lag allerdings nur ein befristeter
Aufenthaltstitel vor.
Suche nicht nach einer Traumfrau, suche nach einer, die kein Alptraum ist.
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#39
So der logische Schritt. Die Sache hängt aber noch im emotionalen Kinder-Kinder fest, wie immer.
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#40
(06-02-2025, 04:02)Alimen T schrieb: Also unterm Strich lohnt es sich gar nicht mehr zu arbeiten bei 125k Kreditschulden
Sehe ich anders. Bei aktuell 4.6k netto wird auch nach Trennung, Unterhalt, Stuerklassenwechsel und Privatinsolvenz das Ergebnis in Zukunft positiv sein können.

Kann man nicht mit den extrem hohen Kreditschulden das Einkommen  soweit drücken, dass zwar Mindestunterhalt für die Kinder gezahlt werden kann, aber kein Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt? Lieber Geld an die Gläubiger als an die Ex. Lieber 125k zurückzahlen, als lebenslänglich and die Ex, was teuerer als 125k werden kann.
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#41
Wenn ich das richtig gelesen habe
Bleiben 4200€ netto übrig von den 4600€ netto
Das reduziert sich um 500€ wegen der schlechteren Steuerklasse
Also 3700€
Dann 1000€ kindesunterhalt
Sind 2700€netto

Dann 2000€ Kredit sind 700€ netto
Wenn Mann die 2000€ Kredite monatlich
Auf 1000€ verhandeln kann ist man bei 1700€

@ Nintendo
Bin auf jeden Fall auch dafür,
dass man besser der Bank Geld abdrückt als
Der Ex .
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#42
(11-02-2025, 01:14)Alimen T schrieb: Wenn Mann die 2000€ Kredite monatlich
Auf 1000€ verhandeln kann ist man bei 1700€

Meinst du mit verhandeln, umschulden und die Laufzeit der Kredite erhöhen?
Habe ich da bei traditionellen Banken in einer Filiale mehr Erfolg? 
Die Online-Vergleiche lehnen da erstmal alle größeren Beträge ab, oder habe hohe Zinsen.
Auch die Laufzeit ist da begrenzt, dass ich bei der höhe des Betrags nie auf 1000 € p.m. komme.

(10-02-2025, 23:11)Nintendo schrieb: Kann man nicht mit den extrem hohen Kreditschulden das Einkommen  soweit drücken, dass zwar Mindestunterhalt für die Kinder gezahlt werden kann, aber kein Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt? Lieber Geld an die Gläubiger als an die Ex. Lieber 125k zurückzahlen, als lebenslänglich and die Ex, was teuerer als 125k werden kann.

Aber wie soll das gehen? Soweit ich das verstanden habe gibt es erstmal keine Gewichtung zwischen Unterhalts- und Kreditschulden.
Ich kann mir zwar aussuchen was ich bediene bis ich an meiner Grenze ankomme, aber dadurch verschwinden die Forderungen meiner Frau ja nicht?!
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#43
die online-kreditvergleiche sind mit vorsicht zu genießen. ich habe für meine autofinanzierung bei meiner hausbank in dänemark bessere konditionen bekommen als online ersichtlich. wenn umschuldung ein thema werden sollte, musst du das mal gesondert prüfen.

bei deinem gehalt sollte ein langfristiger kredit über 125k durchaus drin sein. ist halt zu klären wie es mit unterhalt etc aussieht.

am einfachsten wäre es, wenn die dame, deren liebe zeitgleich zu deinen finanziellen schwierigkeiten erloschen ist, zumindest halbtags arbeiten ginge… Wink
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#44
Bin im Homeoffice und hab meine Frau gerade mit einer Frau vom JA reden hören.
Da stellt sie sich schön als die arme unterdrückte Hausfrau dar. Ich glaub ich spinne...

(11-02-2025, 11:00)expat schrieb: die online-kreditvergleiche sind mit vorsicht zu genießen. ich habe für meine autofinanzierung bei meiner hausbank in dänemark bessere konditionen bekommen als online ersichtlich. wenn umschuldung ein thema werden sollte, musst du das mal gesondert prüfen.

bei deinem gehalt sollte ein langfristiger kredit über 125k durchaus drin sein. ist halt zu klären wie es mit unterhalt etc aussieht.

am einfachsten wäre es, wenn die dame, deren liebe zeitgleich zu deinen finanziellen schwierigkeiten erloschen ist, zumindest halbtags arbeiten ginge… Wink

Ja, das mit der Arbeit hatte sie am Telefon auch erwähnt.
Sie hat ja so lange wegen ihrer Hingabe zur Familie, dem Haushalt und der Kinder nicht gearbeitet und findet trotz suche nichts.

Dass sie sich gerade mal für 2 Minijobs ohne große Mühe und nicht in ihrem Fachgebiet online beworben hat, sagst sie natürlich nicht.
Naja schwamm drüber, dass gehörte Telefonat hat mir auf jeden fall gezeigt wo die Reise hingeht.
Sie wird sich nicht kompromissbereit zeigen bei Themen wo sie etwas tun soll und was nichts mit der Heimreise in ihr Herkunftsland zu tun hat.

Ich habe Schriftverkehr in der sie ihren Unmut darüber ausdrückt wie schlecht es ihr hier geht und dass es ihr nichts ausmachen würde langer in Kolumbien zu bleiben,
da sie bereits Projekte mit ihrer Familie dort plant. Ich weiß nicht ob das dem von Kay erwähnten Nachweis entspricht, aber selbst der vom JA hat sie gesagt, dass es 
ihr und den Kindern dort viel besser gehen würde. Erst entfremdet sie uns von meiner Familie und jetzt sagt sie, wir haben hier keine Unterstützung. Das muss man sich mal vorstellen...
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#45
Mit 125 000 EUR Konsumschulden habt ihr extrem über eure Verhältnisse gelebt. Ich fürchte, die Nochfrau ist geistig immer noch in dieser völligen Realitäsverweigerung drin und du hast erst mit dem Dämmern der finanziellen Trennungsfolgen begonnen, darüber nachzudenken. Das sind tiefreichende Probleme, wo auch auf nichtfianzieller Ebene noch einiges aufzuarbeiten ist.

Ich sehe überhaupt keine Chance, da ehrenvoll rauszukommen, wenn die Dame zurückkommt und eine Standardscheidung absolviert. Rechnen wirs doch einmal durch: 125 000 EUR bei sagenhaften 4% Nominalzinsen (realistisch sind 5 oder mehr) und maximaler Laufzeit von zehn Jahren (auf mehr wird sich keine Bank einlassen) macht 1265,56 EUR monatliche Rückzahlrate. Weiter oben habe ich ja schon die Unterhaltslasten abgeschätzt. Der Richter wird den Konsumkredit auch wenn ehebedingt niemals voll auf den Unterhalt anrechnen. Was du nicht zahlst, muss der Staat zahlen, weil die Ex in Sozialleistungen fällt und da sind Richter allergisch dagegen. Verfahrenskosten liegen je nach letztlichem Verfahrenswert zwischen 5000 und 10000 EUR. Auch eine Rechnung für dich.
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#46
@clarity
diese hochkonflikt-damen widersprechen sich selbst in jedem zweiten satz. es wäre lustig wenn nicht die kinder und der ehemann das ausbaden müssten.

jugendamt und die ganzen anderen knallerbsen aus der helferindustrie sehen darüber immer sehr gnädig hinweg. wobei an den vater immer höchste ansprüche gestellt werden.

der soll dann ohne frau - die ihm in der beziehung ja angeblich den rücken freigehalten hat - auf einmal zwei haushalte finanziell stemmen. plus umgangskosten, plus rechtsanwaltskosten und weiss der kuckuck was noch alles.
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#47
Es wird ja alles noch eurer mit der Zeit. Der Kindesunterhalt klettert beispielsweise die Altersstufen hinauf. Aus den 1000 EUR werden 1400. Die Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle nicht mal mitgerechnet, die einerseits bereits Erhöhungen bei höheren Löhnen schon fest eingebaut hat und zusätzlich immer höhere Prozentsätze desselben Einkommenbetrages fordert.

Der einzige Weg da raus würde in sofortiger Vollzeitarbeit (mit den Kindern?) der Nochfrau mit mittlerem Verdienst liegen. Sie müsste ihren Bedarf alleine selbst decken können und auch etwas der gemeinsamen Schulden mitzahlen. Schon der blosse Kindesunterhalt und die Raten allein würden dich auszehren, dir bleiben nach oben ausgerechneter Rate keine 2000 EUR für mindestens ein Jahrzehnt. Davon noch Umgangskosten, Verfahrenskosten etc.

Ein Wechselmodell wäre finanziell auch fraglich. Vollzeitarbeit liesse sich damit vermutlich weniger vereinbaren. Also sinkt das Gehalt. Aber ein Einkommensüberhang bei dir wäre immer noch da, du müsstest also trotzdem noch Unterhalt zahlen. Und alles basiert auf Elternkooperation. Das wird nix.
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#48
(11-02-2025, 09:25)Clarity schrieb:
(11-02-2025, 01:14)Alimen T schrieb: Wenn Mann die 2000€ Kredite monatlich
Auf 1000€ verhandeln kann ist man bei 1700€

Meinst du mit verhandeln, umschulden und die Laufzeit der Kredite erhöhen?
Habe ich da bei traditionellen Banken in einer Filiale mehr Erfolg? 
Die Online-Vergleiche lehnen da erstmal alle größeren Beträge ab, oder habe hohe Zinsen.
Auch die Laufzeit ist da begrenzt, dass ich bei der höhe des Betrags nie auf 1000 € p.m. komme.

(10-02-2025, 23:11)Nintendo schrieb: Kann man nicht mit den extrem hohen Kreditschulden das Einkommen  soweit drücken, dass zwar Mindestunterhalt für die Kinder gezahlt werden kann, aber kein Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt? Lieber Geld an die Gläubiger als an die Ex. Lieber 125k zurückzahlen, als lebenslänglich and die Ex, was teuerer als 125k werden kann.

Aber wie soll das gehen? Soweit ich das verstanden habe gibt es erstmal keine Gewichtung zwischen Unterhalts- und Kreditschulden.
Ich kann mir zwar aussuchen was ich bediene bis ich an meiner Grenze ankomme, aber dadurch verschwinden die Forderungen meiner Frau ja nicht?!


Ja genau 
meinte damit umschulden . 
Ob die Banken dazu bereit wären, weiß ich nicht.
Mittlerweile wollen die Banken sogar die
 Blutgruppe wissen,
bevor die ein dispo genehmigen.

Zum nächsten Punkt würde ich das genau so einschätzen wie Du.
Also nach allen Ausgaben dürfte kein Geld mehr übrig
bleiben für Ehegatten Unterhalt . Du musst schließlich auch einen Selbstbehalt haben von
1600-1700€ und den hättest du locker.

Versuche wenigstens 1 Kind auf deine Seite zu holen
Durch Homeoffice könnte es klappen. Eventuell in den Raum werfen 
Dass du mit dem jüngeren Kind in eine kleinere Wohnung ziehst und die 
Alte Wohnung Kündigst. 

Sollte der Ehegattenunterhalt gerichtlich geklärt werden 
wie P_ es erwähnt hat, dann solltest Du ein Pfändungsschutzkonto
Eröffnen . Dann macht arbeiten wirklich keinen Sinn mehr denn 
Die Pfändungsgrenze liegt bei ca 1600€ Mittlerweile .. 

das wird wie P_ geschrieben hat, kein gutes Ende nehmen
und 1,5 Jahre auf Psyche zu Hause bleiben macht mehr Sinn.

Egal welches Szenario eintreten wird, die nächsten 10 Jahre
Wird dein Einkommen unterm Strich der Selbstbehalt sein .

Jetzt kann man nur hoffen dass
 eine Partei gewählt wird im Februar,
wo das Wechselmodel bei verheirateten
Zum Regelfall deklariert wird ..
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#49
Sie bekommt gerade Zuspruch von allen Seite und wägt sich sehr siegessicher.
Familie aus Kolumbien, weibliche Bekannte hier, die Frau, welche doch nicht vom JA,sondern von einer städtischen Beratung war.
Aktuell mit Vorschlägen zu kommen, die nicht ihrem Wunsch entsprechen, schlägt sowieso fehl.

Die Frau am Telefon hatte ihr empfohlen einen Termin bei JA auszumachen.
Ist das in meinem Sinne, wenn ich da unterstütze? Sie fragte, ob ich einen Termin für uns ausmachen kann.
Mir ist nur der Inhalt der Beratung nicht ganz klar. Geht es hier nur um Beistandschaft / Unterhalt und ist somit
zu ihren Gunsten, oder kann da auch für mich etwas sinnvolles rauskommen?
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#50
Beratung schadet nie. Sie wird das aber vermutlich nur als Plattform für weitere Angriffe gegen Dich nutzen. 

Geh’ mal hin, zu Trainingszwecken. Du wirst noch viel Zeit mit diesen Figuren aus der Helferindustrie verbringen. Da ist es gut vorab mal reinzuschnuppern.

Erwarte nur nichts Konstruktives. Weder von Deiner Ex noch von den Damen welche im JA ihr Dasein fristen.
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