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Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen
#26
Jetzt klage ich alles wieder runter.
Ausgang offen.
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#27
@beppo...

Also Kampfansage. Was sind deine Argumente?
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#28
Dass ich arbeitslos bin.
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#29
@beppo...

Tut mir leid, dass Du das bist. Bin gedanklich an deiner Seite.
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#30
Meine Erfahrung: Sobald das JA ermächtigt ist, wird es seine Macht auch ausspielen - verlasse dich nicht auf das Wohlwollen deiner EX, denn auch sie ist letztendlich nur eine Figur in diesem Spiel.
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#31
ich werd übermorgen zum JA gehen und dann werd ich sehen...

auffällist das alle die einemal einen titel unterschrieben haben, jetzt hier davon abraten...

ich denke wenn es komplett überzogen ist und sich keine frist etc setzen lässt werd ich es auf eine klage ankommen lassen... denn das es besser ist, es sich dann nochmal berechnen zu lassen, da sind sich ja auch alle einig hier

bei interesse werd ich dann berichten
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#32
@jo-hn...

Ich hatte mein Interesse bereits signalisiert.
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#33
@jo-hn

Wenn sie nicht wollen was du willst dann sage einfach du gehst zum Notar und machst dort den Titel....
und lass dir nix vorgedrucktes geben, nicht das du noch zuviel und vorallem zuviel rückwirkend zahlen musst
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#34
Ob Titel beim Jugendamt oder beim Notar, ist doch völlig egal. Irgendeine Form wird er wählen müssen. Es geht doch vielmehr um den Inhalt, auf den er aufpassen muss, denn einmal erstellte Titel, hier wird das aus Erfahrungen heraus gepredigt dass sich die Balken biegen.

Und es kommt ja noch hinzu, dass die KM Hartz4 bekommt. Und das besagt, dass sich auch die Arge bei ihm noch melden wird wegen Auskunftserteilung. Nach den Bestimmungen von SGB 2 besteht seitens der Arge Forderungsübergang in Sachen Kindsunterhalt. Leitfaden ALG2 § 33 SGB 2, wenn ich mich nicht irre.

Jo-hn muss also aufpassen in Sachen diesen Forderungsüberganges, bevor er beim Jugendamt einen Titel erstellen lässt. Noch streitet er mit der KM nicht. Wenn aber, dann braucht die KM dort einfach nur sagen, er zahle keinen Unterhalt und schon beginnt die Maschinerie Arge zu arbeiten. Und wenn die KM ganz übel drauf ist, dann nimmt die den Unterhaltstitel, geht zum Gericht und beantragt die Pfändung. Das Gericht prüft dann defintiv nicht nach, ob Papi Unterhalt gezahlt hat.

Jedenfalls wedelte die Mutter meines Sohnes bei jeder Abholung meines Kindes bei ihr zum Umgang mit dem Titel und meinte, mache was ich sage, sonst ärge ich Dich durch pfänden lassen. Und ich wurde von der ein gutes dutzend mal wegen dem Titel zum Unterhalt gepfändet, obwohl der durch mich nachweislich gezahlt wurde.

Warten wir also ab, was Jo-hn erreicht hat und wenn ich richtig gelesen habe, geht er morgen zum Jugendamt. Ich bin jedenfalls gespannt.
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#35
(05-01-2011, 08:53)thegripp schrieb: Und wenn die KM ganz übel drauf ist, dann nimmt die den Unterhaltstitel, geht zum Gericht und beantragt die Pfändung. Das Gericht prüft dann defintiv nicht nach, ob Papi Unterhalt gezahlt hat.

Jedenfalls wedelte die Mutter meines Sohnes bei jeder Abholung meines Kindes bei ihr zum Umgang mit dem Titel und meinte, mache was ich sage, sonst ärge ich Dich durch pfänden lassen. Und ich wurde von der ein gutes dutzend mal wegen dem Titel zum Unterhalt gepfändet, obwohl der durch mich nachweislich gezahlt wurde.

Bitte die Kirche im Dorf stehen lassen und keine Panik verbreiten. Wenn das stimmt, was Du schreibst, ist bei Dir etliches schief gelaufen und igs kann ich mir das SO nicht vorstellen.

Lies dazu nach: ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT und beachte dazu den § 767 ZPO

Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#36
@vorsichtiger...

Richtig, da ist bei mir und der KM was schiefgelaufen, aber war das bei den Meisten hier anders? Das meistbesprochene Thema hier im Forum ist Unterhalt. Neuankömmlinge suchen Rat und Alteingesessene geben Tips in Sachen Verhaltensweisen.

Gäbe es eine sichere Verbindung zu Dir und vorausgesetzt ich würde Dich persönlich kennen, Du dürftest meine Unterlagen dazu sehr gerne einsehen, damit Du schwarz auf weiss siehst, was passiert ist.

Ist ja auch egal. Wir sind alle tolerant genug, um zu erkennen, dass wir, die solches Zeug schon durch haben, nur zur Vorsicht raten. Mehr war damit gar nicht gemeint.

Wir werden ja sehen, wie es für @Jo-hn gelaufen ist, wenn er denn morgen beim Jugendamt war.
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#37
hallo

ja, das was ich lese ist echt übel... und ja, das aamt hat mich bereits angeschrieben... soll meine einkommensnachweise schicken etc...

da gibt es auch einen punkt im schreiben... besitzen sie einen unterhaltstitel?
oh man und das muss bis zum 10.1 bei denen sein...


wie gesagt, morgen werd ich zum JA und danach mach ich das schreiben für die arge fertig.


Danke für eure anteilnahme

Ich werde natürlich berichten

PS: ich habe mich entschieden die KM mitzunehmen... ich denke das vorhaben wird sich vom JA nicht ändern, aber vll ein wenig das bild von mir ändern... auch wenn jem hier geschrieben hat das es darauf nicht ankommt...jedoch hab ich es dann wenigstens versucht
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#38
@Jo-hn...

Ich wollte Dich um nichts in der Welt wuschig machen. Aber ich habe die Sache mit der Arge bereits durch und im Übrigen gewonnen.

Die Arge will deine Einkommensnachweise auch nicht zwingend für den Kindesunterhalt, sondern vielmehr wegen Betreuungsunterhalt für die Mutter deines Kindes. Da kannst Du eine Wette drauf aufschliessen.

Du kannst nichts falsch machen, wenn Du mit der KM zusammen zum Jugendamt gehst und signalisiert, ihr regelt die Dinge im Interesse eures Kindes gemeinsam.

Die Frage vom Amt in Bezug auf einen bereits bestehenden Titel erübrigt sich, weil noch keiner besteht. Grund der Frage vom Amt war aber der, dass das Amt Kraft Gesetz "Neugläubiger" solcher Unterhaltstitel für Kinder wird, also automatisch ab genau dem Tag, an dem dort enstsprechend Antrag auf Sozialleistungen gestellt wird.

Auch wenn viel einprasselt. Du sollst einfach nur erfahren, was auf Dich alles zukommen kann.
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#39
Guten Morgen

Wie versprochen mein feedback..

wie gesagt war die KM dabei.

Die erste frage vom sachbearbeiter war ob ich mit der öffentlichen anerkennung einverstanden bin... daraufhin stellte ich mich auf "blöd" und fragte genau nach was dies bedeuten würde....darauf kam dann, das falls ich sterben würde, aus meinen versicherungen der unterhalt gezahlt werden würde... darauf hakte ich nun genau nach, wie hoch der unterhalt für mich sei...darauf kam dann 225€...also der komplette min. unterhalt (abzüglich der hälfte vom kindergeld)... wer dieses thema verfolgt hat weiß also, viel zu überzogen...und absolut nich von mir bezahlbar ohne unter den selbstbehalt zu fallen... darauf wieß ich den sachbearbeiter auch anschließend hin... daraufhin fing er (ungelogen) 45 sec an in der akte zu blättern... anschließen kam dann das gerede ich bin verpflichtet den kompletten min. unterhalt zu zahlen und selbst wenn ich 400€ verdienen würde, würde er unterhalt fordern... das sei gesetzlich vorgeschrieben und er würde sich dies nicht aussuchen... darauf wieß ich wieder auf den selbstbehalt hin und das dies ebenfalls gesetzlich festgelegt ist und ich mir nicht ausdenken würde... desweiteren sagte er die 950€ selbstbehalt wären auch noch nicht gültig, daraufhin antwortete ich das selbst mit dem selbstbehalt von 2010, 900€ ich drunter fallen würde... dann kamen so kommentare wie ich wolle nicht zahlen und kann ja nicht etc... da machte ich ihn aufmerksam das ich -nicht wollen- nicht einmal erwähnt hätte und ich mir wünschen würde das gespräch auf ein gewissen niveau zu halten... anschließen fing er sich wieder Wink
Es kam dann die frage wie ich mir das vorstellen würde... darauf meinte ich das ich hoffe das man sich irgendwo einigen könne... dann gab er mir fast wort wörtlich zu verstehen das er kein interesse daran hat und er mein gegner ist... darauf kam ich mit dem beispiel von meinem arbeitskolegen der nur ein teil zahlt um nicht unter den selbstbehalt zu fallen und es alle 6 monate neu berechnen lässt (da monatliche einkommen ja variiert)... das blockte er völlig ab und meinte...es sei wohl nicht zu bewerkstelligen und blickte auf seine anderen akten...darauf meinte ich dann nur: nunja ich hab auch viel auf arbeit zu tunWink
dann kam wieder das thema ich müsse doch bla bla bla... ich dann selbstbehalt bla bla... na einer weile diesem hin her kam dann ich solle zum punkt kommen (in dem sinne) was ich denn bereit bin...

Darauf sagte ich nach kurzem überlegen (ich hatte mir jedoch ja schon vorher klar gemacht was ich sagen würde) 50€ monatlich.
Daraufhin zückte er ohne einwände seinen stifft und schrieb einen txt nieder... in dem kurz steht das ich auf grund meiner wirtschftlichen lage nicht die 225€ zahlen kann und ich bereit wäre 50€ zu zahlen.

Anschließen hat er und dann ich es unterschrieben...
Dann meinte er, er müsste sich umhören...mit arbeitsamt und unterhaltsvorschusskasse reden ob sie damit einverstanden wären... ich würde in ca. 2 wochen bescheid bekommen...
ich hab mir eine kopie geben lassen und dann wars das.

....soooo ich bin relativ zufrieden mit mir... ich glaube er hat gemerkt das man mir nicht auf der nase rumtanzen kann und informiert bin... bin jedoch ruhig und niveauvoll aufgetreten... ob das nun genützt hat und was bei rauskommt weiß man nicht, aber im endeffeckt wird er so oder so das machen was er will bzw vorhat.


In dem sinne, euch einen schönen Tag
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#40
@Jo-hn...

Das JA ist immer der Gegner, wenn es um Unterhalt geht und man hinbestellt wird, oder dort aus Eigenantrieb erscheint.

Das der Mitarbeiter vom JA mit dem Arbeitsamt wegen Unterhalt reden wird, ich bezweifle das, aber es ist meine Meinung aus eigener Erfahrung. Das Arbeitsamt hat eine eigene Unterhaltsabteilung und die wird sich auch an Dich wenden, da KM Hartz4 erhält.

Das mit dem auf Niveau bleiben war völlig in Ordnung. Mit dem Hinweis zeigt man auf, dass auch das JA überlegen muss, was es sagt. Das der Mitarbeiter auf eine bloße Frage von Dir hin in seinen vorliegenden Akten blättern muss, beweist wie so oft, die dort beim Jugendamt bearbeiten Unterhaltsangelegenheiten routinemäßig, gehen also immer nach Plan vor, also generalstabsmäßig. Daher ist es immer gut, vorbereitet dorthin zu gehen, was Du ja gemacht hast.

Das mit dem Selbstbehalt ist bereits gesetzeswirksam. Jedenfalls habe ich mir das bereits so eingerichtet auf meinem P-Schutzkonto und darüber hinaus habe ich mir bei der Caritas bestätigen lassen den erhöhten Selbstbehalt wegen meiner Unterhaltsverpflichtung für mein Kind. So ist mir zumindest mein Geld gesichert, dass ich zum Leben benötige. Und außerdem steht der um 50 € erhöhte Selbstbehalt bereits in der Düsseldorfer Tabelle eingetragen. Somit ist er bereits wirksam.

Solche Fragen wie zu wieviel Unterhalt wärst Du denn bereit zu zahlen, sind seitens des Jugendamtes versteckte Fangfragen dahingehend, Dir zu entlocken, ob Du zur Unterhaltszahlung grundsätzlich bereit wärst. Solche Fragen sind aus jedenfalls meiner Sicht immer mit Vorsicht zu genießen und mit Gegenfragen wie es geht doch nicht um Bereitschaft, sondern vielmehr Leistungsfähigkeit, zu beantworten. Wenn man zu etwas objektiv nicht in der Lage ist, kann man sich auch nicht der Höflichkeit wegen dazu bereit erklären. Oder kann der MANN etwa 26 Stunden arbeiten, wenn der Tag bloß 24 hat?

Wichtig ist für Dich vielleicht noch, zu erkennen, dass das JA und das JOBCENTER, ab 01.10.2011 gibt es die sogenannten ARGEN nicht mehr, in Konkurenz zueinander stehen. Jedenfalls war das JA in meiner Sache regelrecht geil drauf, mit mir zu kommunizieren. Und das Jobcenter seitens der Mutter meines Kindes war mir da bereits seit vielen Monaten auf den Fersen. Rein rechnerisch habe ich für die unverheiratete und alleinerziehende Mutter meines Kindes null €uro Betzreuungsunterhalt gezahlt und selbst eine geschickt eigefädelte Anzeige wegen § 170 StGB gegen mich endete mit einem Freispruch für mich.

Fazit: Mit nichts erpressen und sich nicht vorschnell in was reindrängen lassen. Wir Männer (Väter) sind in Geldangelegenheiten nicht so naiv, wie die gegnerische Lobby gern glauben machen würde.

Ich habe da aber noch eine andere Frage an Dich, die Du aber nicht beantworten musst, ok!

Frage: Warum will oder wollte sich denn die Hartz4 behaftete Mutter deines Kindes von Dir nicht trennen?



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#41
Die Show ziehen die grundsätzlich ab. Dabei hat jeder Beistand 200-300 Fälle, davon sind je nach Gegend 10-70% Mangelfälle. Es kommt also täglich vor, dass Unterhalt unterhalb des Mindestunterhalts tituliert wird.

Hätten die die geringste Chance gesehen, auch nur 10 EUR mehr aus dir rauszuholen, hätten sie nichts von "arbeitsamt und unterhaltsvorschusskasse reden" gesagt, sondern dir eine Klage angekündigt und tags darauf eingereicht.
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#42
Das klingt doch schon mal so, dass du das gut gemacht hast!

Kleines Detail am Rande:
Der Mindestunterhalt ist tatsächlich Gesetz. §1612 BGB.
Der Selbstbehalt sowie die ganze DT sind es nicht.
Sie können daher auch nicht "gültig" oder "ungültig" werden.

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#43
@thegripp: auf die frage wofür ich denn bereit wäre zu zahlen hätte ich vll wirklich antworten sollen so wie du sagst: das es nicht darum geht was ich bereit bin sondern vielmehr was mir wirtschaftlich möglich ist.
Jedoch glaube ich das er dann bei seinen 225€ geblieben wäre... er war darauf wahnsinnig fokussiert und meinte (wie schon beschrieben) ich müsse dieses zahlen.
Deshalb war ich nach meiner aussage von 50€ so verwundert, dass er das ersteinmal so ohne weiteres hingenommen hat und nicht wieder irgend ein spruch hat fallen lassen.
Es kam z.b so was von ihm (im laufe des gesprächs): unterhalt für unsere kinder zu zahlen ist für uns wie ein ferrari abzubezahlen den wir niemals fahren werden... ich finde sowas unangebracht, dass ist eine ernste sache...

Anderseits war ich beruhigt das er nicht weiter auf den titel gehackt hat und wenn ich nicht einverständen gewesen wäre er klage einreicht.

die antwort auf deine pers. frage wäre sehr komplex zu beantworten aber im allg: sie ist extrem eifersüchtig, mistrauisch (dabei gibt es kein grund)-deshalb hab ich mich eingeengt gefühlt
wobei ich zugeben muss, dass sie mir nicht egal ist...
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#44
@Jo-hn...

Recht hat @p... wenn er von Show spricht. Die dort verzichten nicht freiwillig auf Geld und sind auf MAXIMAL getrimmt. Das ist deren Argument. Schlägst Du dort auf, wissen die meist bereits alles und gehen auf Dummfang. Da ist es nicht verkehrt, wenn wir Männer bzw. Väter dort nicht "unwissend" aufschlagen.

Wichtigste Erkenntnis für Dich bzw. uns. Wir sind keine Einzelkämpfer und streben einem gemeinsamen Ziel entgegen. Dir bzw. uns wird noch so mancher Stein auf dem Weg zu unserem Ziel in den Weg gelegt.

Zu meiner Frage hast Du mir die Antwort kurz und knapp geliefert. Danke.
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#45
danke für die antworten...

und was schätzt ihr wie es jetzt weiter geht... also was er mir in dem schreiben in ca. 2 wochen mitteilen wird?
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#46
Ich persönlich habe noch keinen Unterhaltstitel für Kinder zu Gesicht bekommen, in denen Summen unterhalb des Mindestunterhalts eingetragen stehen. Da es solche geben soll, passe ich hier mal und ziehe mir vorab erst mal alles über Mangelfall Unterhalt etc. rein.

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#47
Im Prinzip hast du dich ganz gut geschlagen! Der kleine Schönheitsfehler ist, dass du keinen Zeugen dabei hattest und nicht explizit hartnäckig angeboten hast hier und jetzt die 50.- zu titulieren ( z.B. für 2 Jahre wegen der "Rechtssicherheit"). Nachdem ich erst mit nem Vater gestern beim JA war - klingt mir die "Show" noch in den Ohren - es ist immer das gleiche Getrickse. Allerdings besteht die Gefahr, dass man das als Vater als "Verhandeln" wahrnimmt. Letztlich ist es dies jedoch nur zum kleinen Teil.

So wie du es schilderst, sehe ich drei Möglichkeiten:
1) Die Amtsschabracke ist bösartig - dann reicht sie jetzt einfach Klage ein.
2) Es kommt nochmal ein Schreiben mit dem Inhalt, man könne nicht weniger als Mindestunterhalt akzeptieren (Begründung ist dann z.B. Nebenjob wäre möglich, nicht Vollzeit, unter deinem Qualifikationsniveau, etc.) und setzt dir letzte Frist.
3) Es kommt wirklich zu einer Einigung auf ein zahlbares Maß. Dazu mußt du aber auf den Amtstypen zugehen - und erstmal schreiben dass du umgehend Termin zur Titulierung der 50 Ocken möchtest. Er wird sich nicht darum bemühen. Er wird vermtl. darauf bestehen, dass "zumindest in Höhe des UVG" gezahlt wird, damit der Staat fein raus ist.

Übrigens ist es in deinem Interesse eine Klärung schnell herbeizuführen - denn ggfs. müßtest du bei dem Einkommen umgehend einen H4 Antrag stellen (damit du den "Unterhalt mit dem anrechenbaren Einkommen "verrechnen" lassen kannst).

Ich mache mal ne Vergleichsrechnung, bei der ich annehme, dass deine Warmiete 400 Euro ist und von 1000 Einkomemn ausgehe:

a) Du titulierst 50.- Euro und bezahlst die. Es bleiben 950.- Euro. Nach Begleichung deiner Miete hast du noch 500.- zur Verfügung für dich und für den Umgang mit dem Kind.

b) Du titulierst 225.- Euro für zwei Jahre und bezahlst die UND beantragst sofort H4.

Vom Einkommen werden der gezahlte Unterhalt und der daraus errechnete Freibetrag von 260.- abgezogen. Verbleiben anrechenbar 515.- Euro.

Als Bedarf hast du:
+ 400.- Warmmiete
+ 359.- Regelsatz für dich
+ 57,33 anteiliger Regelsatz für Kind, wenn es angenommen 8 Tage im Monat bei dir verbringt)
+ xx,00 evtl. Fahrtkosten für Umgang
= 816,33 Gesamtbedarf
+ 260.- Freibetrag als Erwerbsanreiz

Dein tatsächliches Einkommen ist dann 1076.- Euro. Nach Begleichung deiner Miete hast du noch 676.- zur Verfügung für dich und für den Umgang mit dem Kind.

c) Übrigens: auch bei 50.- Euro Titel in Kombination mit H4 wäre dein tatsächliches Einkommen dann 1076 Euro.

(07-01-2011, 17:02)thegripp schrieb: Ich persönlich habe noch keinen Unterhaltstitel für Kinder zu Gesicht bekommen, in denen Summen unterhalb des Mindestunterhalts eingetragen stehen. Da es solche geben soll, passe ich hier mal und ziehe mir vorab erst mal alles über Mangelfall Unterhalt etc. rein.

Das ist zwar nicht die Standard-Form, aber http://tinyurl.com/10euronen
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#48
Die KM war doch dabei... sie hätte doch die rolle als zeuge oder??

---

das ist doch aber nicht sinn durch unterhaltszahlungen harz 4 zu beantragen... da geht doch der sinn völlig verlohren... zudem bin ich nach seiner reaktion zum thema neuberechnen sicher... das sollte ich mal weniger verdienen oder gar arbeitslos werden, er nicht neu berechnen lässt sondern weiter die vereinbarte summe fordert...deshalb sagte ich auch 50€...die könnte man mit harz4 noch aufbringen
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#49
(07-01-2011, 17:49)sorglos schrieb: b) Du titulierst 225.- Euro für zwei Jahre und bezahlst die UND beantragst sofort H4.

Ergänzendes ALG 2 in so einem Fall wurde z.B. vom OLG Düsseldorf am 09.06.2010 in Az. 8 UF 46/10 abgelehnt. Ob und wie lange es noch in anderen OLG-Bezirken geht, ist fraglich. Ich wäre jedenfalls vorsichtig, sonst sitzt er auf einem 225.- Titel, wird aber bei der AGRE vor die Tür gesetzt.

thegripp schrieb:Ich persönlich habe noch keinen Unterhaltstitel für Kinder zu Gesicht bekommen, in denen Summen unterhalb des Mindestunterhalts eingetragen stehen.

Wieviel hast du schon gesehen? Ich hab selber einen. Titulierungen in beliebiger Höhe, auch nach unten, sind weder selten noch was besonderes.
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#50
@p...

Das war keine Scherzfrage von mir, ok? Solche Titel sind und waren mir nicht vergönnt und im Internet fand ich keinen zum Probelesen.

Und was den Titel betrifft, würde es exakt so kommen, dass ihm Alg 2 als Ergänzung versagt wird, liese er auf Mindestunterhalt titulieren, um dann Hartz4 zu beantragen. Es könnte ihm dann sogar passieren, dass ihm unterstellt wird, ganz bewusst Bedürftigkeit herbeizuführen, um keinen oder nur geringen Unterhalt zahlen zu müssen.


@Jo-hn...

Vergiss das mit der KM als Zeugin, denn Zeugen MÜSSEN immer die Wahrheit sagen und die kann verdammt wehtun im ERNTSFALL.
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