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Unschuldig verurteilt
#26
Das "Fliehen" in sich ist in Deutschland nicht strafbar. D. h. wenn ein zu 3 J. Haft verurteilter Kollege (wie du selbst schreibst) über die Mauer springt und wegläuft, aber nach 2 Monate wieder gefasst wird, beträgt seine Strafe immer noch 3 J. Für den Spaziergang darf er nicht angeklagt werden, denn das ist keine Straftat sondern ein Menschenrecht. In anderen Ländern sieht die Sache etwas anders aus.
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"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
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" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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#27
(06-09-2013, 16:04)Papi-Lohn schrieb: Das "Fliehen" in sich ist in Deutschland nicht strafbar.
Dann hat er genau das richtige gemacht, nämlich seine eigene Handlungsfreiheit erhalten. An seiner Stelle würde ich mich erst stellen, wenn klar ist, wie die Sache weiter untersucht wird. Kommt er, wie angekündigt, einfach zurück, werden sie ihn eintüten und den Stempel drauf machen - Klappe zu, Affe tot. Der Tatvorwurf an sich, ist nicht sein Produkt und offensichtlich auch nur sehr zweifelhaft nachgewiesen - es ist nachvollziehbar, dass er sich damit nicht identifiziert, wenn er es nicht war. (wenn er es war, sieht die Sache anders aus)

Kurze Anmerkung zum Begriff 'Kollege' - wir befinden uns alle auf derselben Erde. Der Unterschied zwischen uns sind weniger unsere Taten, auch wenn es Verbrechen sind, als vielmehr die Macht andere zu guten oder schlechten Menschen stempeln zu können. Unsere Taten selbst sind meist ein Produkt unserer ererbter Gehirnstrukturen, die im Laufe eines Lebens und durch die Umstände der Situation auch noch Veränderungen unterliegen - ich glaube nicht, dass wir frei entscheiden. Wer will schon als Verbrecher abgestempelt werden. Deshalb muss sich auch die Justiz langsam mal vom Rachegedanken verabschieden. George W.Bush zB. ist objektiv einer der grössten Lügner und Verbrecher der Geschichte. Er lügt vorsätzlich den Sicherheitsrat an und führt einen verbotenen Angriffskrieg mit tausenden Toten, den er dann mit einer selbst neu geschaffenen 'Bush-Doktrin' rechtfertig (erinnert an das Ermächtigungsgesetz) - der pensionierte Staatsanwalt aus dem bekannten Manson Family Prozess hat eine passende Anklageschrift gegen George W. Bush geschrieben, die wirklich lesenswert ist. Nun die Frage: Warum läuft George Bush frei herum während Thomas L. trotz offensichtler Tatzweifel gesucht wird und eingesperrt werden soll? Die Antwort ist nicht, dass im objektiven Sinn Thomas L. ein Verbrecher ist und George W. Bush keiner, sondern weil Thomas L. keine Lobby hat, die seine Reputation schützt, während GWB als ehemaliger US-Präsident praktisch unangreifbar ist. Gleiches gilt übrigens für die 'hochgestellten Persönlichkeiten', die in Nürnberg organisiert Steuern hinterzogen haben.
Solange es nicht um die Tat und die Vermeidung weiterer schlechter Taten geht, sondern um das Renomee der Beschuldigten (wenn es überhaupt soweit kommt) ist die Justiz nur ein Vehikel der 'Mächtigen', die erlassen, verordnen, sich möglichst nicht die Finger schmutzig machen und wenn es drauf ankommt, noch dritte vorschicken (Bsp. Colin Paul musste den Sicherheitsrat anlügen - und auch für den hat man dann die angeblich falschen Geheimdienstinformationen als Entschuldigung herbeigezaubert).
Im Kern der Sache sind wir an einem Punkt, an dem jeder das Recht haben sollte, so wie es auch die Amerikanische Verfassung garantiert, Waffen zu tragen und sich selbst zu verteidigen, um im Fall ausufernder Verwaltungswillkür handfesten Schutz gegen die Übergriffe der Staatsmacht bereit zu haben (ich kann nicht glauben, dass ich das gerade geschrieben habe) --- ich hör hier mal auf - das Problem sollte klar sein - und wer gut oder schlecht ist, bestimmt vielleicht formal ein Gericht, das hat aber nicht notwendig irgendwas mit der Realität zu tun - bei Kachelmann hing die Entscheidung über gut oder böse nicht von den Fakten ab, sondern von der Qualität seines Strafverteidigers.
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#28
(06-09-2013, 12:15)Petrus schrieb: Wieder hat es einen erwischt:
"Strohballen-Mord": Wie ein Verurteilter gegen die Justiz kämpft (Spon, 06.09.2013)
...

Jetzt isser wieder da und auch wieder eingesperrt: Strohballenmörder wieder in Straubing (da er verurteilt ist, darf er auch als Mörder bezeichnet werden).

Sein neuer Anwalt will die Wiederaufnahme erwirken (STPO 359). Allerdings hatte bereits der BGH das OLG Urteil bestätigt. Was ein renommierter Strafverteidger dazu sagt:
Der Verteidiger in der Wiederaufnahme - Rechtsanwalt / Attorney at law Dr. iur. h.c. Gerhard Strate
Zitat:... Problem fast jeder Wiederaufnahme ist deren Finanzierung. ... Verurteilte hat in der Regel sein gesamtes Hab und Gut verloren ..., die seine Verurteilung und schließlich auch die Rechtskraft des Urteils nicht haben verhindern können. ... die Wiederaufnahme für den Anwalt in der Regel ein pro-bono-Mandat ist. Ein solches Mandat kann nur geführt werden, wenn andere Mandanten im Ergebnis hierfür mitbezahlen.

So siehts aus, wenn man kein Geld hat - no money no justice. Big Grin Vermutlich macht sein neuer Anwalt das im Ausblick auf seine eigene Popularität. Viel Glück.
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#29
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#30
Danke fürs Teilen, heiliger Petrus!
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#31
Noch eins:


Besonders lustig ist der Fall des Schrotthändlers (ab Min 34), der angeblich den verschwundenen Wagen entsorgt haben soll. Dessen Geständnis haben die Beamten gleich selbst unterschrieben, nachdem er trotz eines Angebots, das er eigentlich nicht ablehnen konnte, nicht unterschreiben wollte. Und weil er im Prozess darüber berichtet hat, hat man gegen den Schrotthändler auch gleich noch ein Strafverfahren eingeleitet.
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#32
Ich kenne das aus Bayern so ... da wird Recht gebeugt, wie es nur geht.

Rechtliches Gehör - was ist das?

Ist aber in den anderen Bundesländern doch auch nicht anders, oder?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#33
(29-01-2017, 11:16)CheGuevara schrieb: Ist aber in den anderen Bundesländern doch auch nicht anders, oder?

Ich vermute hier ein Süd-Nord-Gefälle - ist aber nur gefühlt. Sicher ist, dass jeder, der sich mit Justizorganen anlegt, sehr schnell eine neue Seite des 'Rechtsstaats' kennen lernt. Schon die Fehlerquote bei Strafurteilen von 25% bis 50% zeigen, womit man es da zu tun hat ...
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#34
http://www.doppelmord-babenhausen.de/

Ein Doppelmord
keine brauchbaren Zeugen
keine Beweise (keine DNA Spuren, keine Faserspuren, keine Tatwaffe, kein Abhörergebnis und Spürhunde, die nicht anschlugen)
kein brauchbares Tatmotiv außer einer Lärmbelästigung
aber es wurde eben auch kein anderer Täter ermittelt
und damit traf es dann den nächsten, der greifbar war.
Und weil der Beschuldigte nicht geständig war, wurde dann gleich noch die besondere schwere der Schuld festgestellt.

Man fühlt sich, wie im Paris des Robbespierre zu Zeiten der Revolution, als den Beschuldigten ihre Verteidigungsmöglichkeiten genommen wurden, um sie am nächsten Tag kurzerhand hinzurichten.

Die Zeitschrift Tatzeit hat am 30.01.2014 eine Belohnung von 10.000 Euro für den ersten Hinweis ausgeschrieben, der zur Freilassung von Andreas Darsow oder für einen Hinweis, der zu dem oder den wahren Tätern führt. Eine gute Gelegenheit, sich etwas Geld zu verdienen.
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#35
(05-02-2017, 13:23)Petrus schrieb: ...  eine Belohnung von 10.000 Euro für den ersten Hinweis ... Eine gute Gelegenheit, sich etwas Geld zu verdienen.

... gibt es eigentlich auch eine Belohnung beim Auffinden von Unterhaltsprellern? Bei vier- oder fuenfstelligen Unterhaltsschulden waere eine ordentliche Provision ja etwas. 

Oder funktonieren die sog. "zentalen Behoerden" ( EG-UntVO) so gut? Danach wird ja kostenlos der Aufenthalt sowie Einkommen/Vermoegen der Unterhaltspflichtigen ermittelt.

Das DIJUF Institut in Heidelberg arbeitet auf Basis einer Erfolgsprovision (10%). Bei den ca. 4.500 Auslandsfaellen die der Verein bearbeitet muss da ja was zusammenkommen.
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#36


Eine Anklage wegen Missbrauchs der Tochter
der Beschuldigte Frührentner Herbert B. ist ein einfacher Mensch, der von der Justiz völlig überrollt wird
die Beschuldigerin, seine Tochter, leidet unter psychischen Problemen und fügt sich selbst Verletzungen zu
objektive Beweise gibt es nicht; aber Ehefrau und die Geschwister stützen die Unschuld des Vaters
ein unabhängiger Sachverständiger wird nicht eingeschaltet
das Urteil lautet auf 10 Jahre Gefängnis, von denen er 7,5 Jahre im Knast verbringt
erst als nach 4 Jahren weitere Männer von der Tochter beschuldigt werden, fliegt die Kiste auf, weil unter den Beschuldigten ein Kriminalbeamter ist, der sie gar nicht kannte
trotzdem lässt die Staatsanwalt Herbert B. weiter im Knast schmoren, bis Johann Schwenn die Sache übernimmt
der erste Richter kann sich dann als Zeuge im Wiederaufnahmeverfahren an nichts erinnern  Wink
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#37
Wahnsinn. Der sass ja nochmal 50% länger wie Horst Arnold hinter Gritter. Und erstaunliche Parallelen, auch hier hat die Staatsanwaltschaft die neuen Erkenntnisse ignoriert (Straftat Rechtsbeugung, wie Schwenn es richtig sagt!), auch hier waren völlig unfähige Sachverständige beteiligt.

Die Fehler im Prinzip liegen klar zutage. Und werden vom Staat beibehalten. Beibehalten werden übrigens auch die "sagenhaften" 25 EUR Haftentschädigung pro Tag. Die Entschädigung für Terroropfer wurde dagegen ausgeweitet nach dem Opferentschädigungsgesetz. Aber wenn die Täter die Beamten der Staatsanwaltschaft und andere Staatsorgane sind, dann wird es plötzlich dünn.
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#38
(11-02-2017, 18:29)p__ schrieb: Beibehalten werden übrigens auch die "sagenhaften" 25 EUR Haftentschädigung pro Tag. ...

Da lohnt es sich, als zweite Staatsbürgerbürgerschaft die US-Amerikanische haben. Vor ein paar Jahren gab es einen Fall, in dem ein solcher Doppelstaatsbürger nach ca. 1 Monat Haft aufgrund einer Falschbeschuldigung nach Deutschen Recht entschädigt werden sollte. Der hat aber beim Bezirksgericht an seinem US Wohnort eine Schadensersatzklage eingereicht. Am Ende waren die Nasen am verhandeln, um eine Verurteilung zu verhindern. Die Summe lag bei ca. 30kEUR.

Daraus sollte man aber nicht ableiten, dass hinterm Teich die Urteile besser ausfallen, als hier.
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#39
(29-01-2017, 11:16)CheGuevara schrieb: Ich kenne das aus Bayern so ... da wird Recht gebeugt, wie es nur geht.
Rechtliches Gehör - was ist das?
Zu Bayern habe ich mal gelesen das sie dort eine spezielles Rotationsverfahren zwischen den Positionen Staatsanwalt, Richter und noch was haben. Das soll angeblich mit daran Schuld sein an dem von dir beschriebenen Zustand in Bayern.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#40
Bayern? Herbert B. wurde am Landgericht Halle verurteilt. Dort auch die Staatsanwältin, die entlastendes Material vergammeln liess, damit Herbert B weiter in seiner Zelle gammeln musste. Horst Arnold Darmstadt, Ralf Witte Hannover... es ist sind grundsätzliche Konstruktionsfehler innerhalb der Rechtspflege, nicht geografische Gründe.
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#41
Deutschlandradio Kultur
Zum Umgang mit Vergewaltigungsvorwürfen
Aussage gegen Aussage
Beitrag vom 13.02.2017:
http://www.deutschlandradiokultur.de/zum..._id=378891
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#42
(05-02-2017, 13:23)Petrus schrieb: http://www.doppelmord-babenhausen.de/

Ein Doppelmord
keine brauchbaren Zeugen
keine Beweise (keine DNA Spuren, keine Faserspuren, keine Tatwaffe, kein Abhörergebnis und Spürhunde, die nicht anschlugen)
kein brauchbares Tatmotiv außer einer Lärmbelästigung
...

Die Fernsehdokumentation zu dem Fall:
37 Grad - Mein Mann ist kein Mörder

Ist mMn aber in der Sache schlecht dargestellt. Die grundsätzliche Frage, warum ein kühl berechnender Mensch, ohne zurechtgelegtes Alibi aus nichtigem Grund einfach seine direkten Nachbarn erschießt, und damit zum dreifach Mörder wird, bleibt ungeklärt.

Interessant auch der Kommentar eines anderen Nachbarn aus dem Ort, dass er bei der Beweislage ebenso in die Mühle der Justiz hätte geraten können.
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#43
Wikipedia: Mordfall Charlotte Böhringer

In den Fängen der Justiz BT:   https://youtu.be/AAW3RRVhB6Y

Keine Zeugen, keine Beweise, kein Geständnis und keine Tatwaffe.
Weil Benedikt Toth die Tat nicht gesteht und ein Angebot der Staatsanwaltschaft ausschlägt, muss er die volle Haftzeit absitzen.
Simple Ausschlusskriterien, wie zB. ein Links- Rechtshändler Widerspruch werden wegdiskutiert.
Ein erstermitelnder Beamter fühlte sich offensichtlich provoziert und macht den als Zeugen geladenen Toth zum Verdächtigen, um ihn noch in der Vernehmung festzunehmen. Seitdem war er nicht mehr zu Hause ...
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#44
Wenn man denkt, es kann nicht mehr ätzender werden, wird es das:

https://www.youtube.com/watch?v=VmKVMklq6Wk

Daniel Holtzclaw ist ein weisser Polizeibeamter in Oklahoma (USA) und läuft einer schwarzen Crack-Tante über den Weg und führt eine Polizeikontrolle durch. Die beschuldigt ihn dann, sie missbraucht zu haben. Die Polizei startet daraufhin interne Ermittlungen und setzt eine vorbelastete Ermittlerin auf ihn an. Die hält ihn von Anfang an für schuldig und, weil sie keine Beweise hat und er alles abstreitet, sucht sie andere mögliche Opfer. Die finden sich dann auch zu Hauf in einem Problemviertel, das von Drogen- und Gang-Kriminalität geprägt ist - 20 schwarze Prostituierte oder Drogenabhängige mit ähnlichen Geschichten.

Dann beginnt ein Zug zu rollen, den er nicht mehr aufhalten kann. Frauengruppen wollen den Vergewaltiger vernichten und schwarze Bürgerrechtler wollen Gerechtigkeit für Gleichberechtigung und gegen Rassismus. Das geht dann so weit, dass ihre Demonstration und lauthalses Geschrei bis in den Gerichtssaal zu hören sind. Ein Freispruch hätte vermutlich Ausschreitungen zur Folge gehabt. Das von den 20 schwarzen Opfern sieben bereits vor Prozessbeginn ausgeschlossen wurden, weil ihre Geschichten zu widersprüchlich oder abstrus sind, wird der Jury nicht mitgeteilt. Auch die übrigen 13 Geschichten sind nicht frei von Widersprüchen und falschen Beschreibungen. Eines haben sie aber gemeinsam - jede einzelne startet eine Schadensersatzklage gegen Daniel Holtzclaw.

Ergebnis: Von den verbliebenen 13 Fälllen fällt noch einmal die Hälfte weg und bei den restlichen Fällen hat man wohl eher an die Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude gedacht, als an das Gesetz und die Gerechtigkeit. Ohne Beweise, ohne Zeugen wurde er nur aufgrund der Aussagen der Frauen insgesamt zu 263 Jahren Gefängnis verurteilt. Eine der Belastungszeuginnen sagt am Ende ihrer polizeilichen Vernehmung: "Ob er nun welche vergewaltigt hat oder nicht, auf jeden Fall hat er uns verhaftet."
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#45
Noch eine Folge 'Unschuldig hinter Gittern':
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo...n-102.html

Die Fälle:
- Clinton De Clerk: 1330 Tage in Haft. Verurteilt wegen angeblichen in Verkehr bringens von Falschgeld. Selbst die Bundesbank hat das bestritten
- Kim Jung: Verurteilt zu 6 Jahren wegen eines Raubüberfalls. Er ist Polizist und Homosexuell, weshalb die Haft besonders angenehm für ihn ist. Fingerabdrücke oder Faserspuren von ihm gibt es nicht.
- Norbert Kuß: 683 Tage in Haft wegen angeblichen sex. Missbrauchs mit Kindern. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten des Opfers belastete ihn, wurde aber in einem Wiederaufnahmeverfahren widerlegt.
- Andreas Darsow: (bekannter Fall) 23 Jahre Haft für angeblichen dreifach Mord. Beweise gibt es nicht. Ein wirkliches Motiv auch nicht.
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#46
Deutsche Justiz - Wie gefährdet ist unser Recht?  (Tagesschau24, wird Mo 12.11. um 01:15 widerholt)
Zitat:Wie würde es der deutschen Justiz ergehen, wenn es hierzulande zu politischen Veränderungen käme wie sie derzeit in den USA zu beobachten sind? DokThema untersucht die Rolle der Richter und Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist.

Wir haben faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert. Ist die Unterordnung der dritten Gewalt Judikative unter die zweite Gewalt Exekutive ein Problem? ...

Auch hier:  https://youtu.be/QWuu8vgCzok

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Zu dem in der Doku genannten Fall Manfred Genditzki, findet sich sogar eine Wikipedia Artikel:    https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Genditzki
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#47
Die Liste der Deutschland unschuldig Verurteilten:
http://www.wikiwand.com/de/Liste_von_Jus...sprechung#

Darunter die Hinrichtung eines Unschuldigen im Jahr 1926 - immerhin wurde die Todesstrafe mittlerweile abgeschafft. Sehr bedenklich ist aber die Anzahl der Fälle insgesamt. Und noch bedenklicher ist die Schwierigkeit einen mit Urteil abgeschlossenen Fall wieder aufzunehmen:  Wiederaufnahme_des_Verfahrens

Während wir Weihnachten feiern sitzen einige Verurteilte in Deutschland im Knast, die hartnäckig ihre Schuld bestreiten und sich, als so genannte Tatleugner, damit erheblich verlängerte Haftstrafen einfangen und auch von anderen Hafterleichterungen ausgenommen sind.

Derzeit sitzen unter anderem
 - Andreas Darsow wegen angeblichem Mord an seiner Nachbarsfamilie; unterstelltes Motiv Lärmstörung. Nur ein Idiot würde annehmen, dass die Polizei nicht gegen den Nachbarn ermittelt. Ein größeres Problem ist aber eine Polizei, die aufgrund von öffentlichem Druck einen Täter liefern muss und schlussendlich den nächsten greifbaren liefert - immerhin sind wir nicht mehr in den US Südstaaten, so dass hier weniger die Hautfarbe als mehr andere Merkmale zählten, wie zB. geographische Nähe
 - Benedikt Todt wegen angeblichem Mord an seiner Tante; unterstelltes Motiv gefährdete Erbschaft
 - Thomas Lankow wegen angeblichem Mord an seinem Onkel; unterstelltes Motiv 2500 EUR. Ein Staatsanwalt mit missionarischem Eifer leistet ganze Arbeit.
 - Manfred Genditzki wegen Mord; unterstelltes Motiv ist ein plötzlicher Streit um eine Kaffee-Besuch

Allen Fällen gemeinsam ist, dass es zur Verurteilung praktisch keine Beweise oder überprüfbaren Fakten gab und die Tatmotive "an den Haaren herbeigezogen" worden sind. In den Fällen Darsow und Todt gab es sogar negativ-Spuren, die ungeklärt blieben.

Ich wünsche den Häftingen ein gesegnetes Fest.
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#48
Manfred Genditzki ist wieder frei (jedenfalls vorläufig):



Was den Staatsanwalt dazu bringt, sich so in diesen Fall zu verbeissen, dass er ihn erneut vor Gericht bringen will, ist unklar. Möge der liebe Gott uns alle vor solchen juristischen Amokläufern schützen.
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#49
(13-09-2022, 21:26)Petrus schrieb: Manfred Genditzki ist wieder frei (jedenfalls vorläufig):



Was den Staatsanwalt dazu bringt, sich so in diesen Fall zu verbeissen, dass er ihn erneut vor Gericht bringen will, ist unklar. Möge der liebe Gott uns alle vor solchen juristischen Amokläufern schützen.

Und die Haftentschädigung ist sind nur Almosen.
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#50
https://www.juraforum.de/gesetze/streg/7...sanspruchs
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