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14-01-2012, 20:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-01-2012, 20:43 von Camper1955.)
(14-01-2012, 17:52)Zahlknecht schrieb: Hi Camper,das mir der SB nicht gekürzt werden darf weiß ich auch aber der Richter vom AG ist da anderer Meinung.Gegen diesen Beschluss habe ich mittlerweile Widerspruch Eingelegt.Meine RAttin ist der Meinung das der Richter diesen Beschluss nicht aufheben wird.Werde euch auf dem Laufenden halten.
Ich nehme an, es geht um Prozesskostenhilfe.
Wenn der Antrag auch vor dem OLG scheitert, dann soll die Rechtsanwältin die Entscheidung des OLG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfüng vorlegen. Wenn sie nicht will, dann mach es selbst.
@Ibykus - unser Rechtsexperte - hilf Dir sicher bei der Formulierung der Vorlage, wenn Du ihn darum bittest.
Eine gewisse Form wird so eine Eingabe ja haben müssen.
@Ibykus
Könntest Du bitte für so einen Fall eine Mustervorlage mal ins Netz stellen, oder zumindest einen Link einstellen, wo man selber nachlesen kann, wie so eine Vorlage formgerecht aussieht?
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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Blue,
das wird nur sehr sehr selten angewendet und nur dann, wenn wirklich wegen Kleinvieh das Verfassungsgericht angerufen wird und es dort in sehr vergleichbaren Fällen bereits Urteile gab.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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(14-01-2012, 22:26)blue schrieb: Andernfalls kannst Du halt 3-5 Jahre auf eine Antwort warten. Was hilft nun weiter?
Ich warte nun seit 7 Jahren auf Gerechtigkeit. Spätestens da war den Zivilsenaten bekannt, dass ich Schwerbehindert von Geburt an bin und damit eine völlig neue Sachlage besteht.
Ich hätte vermutlich schon längst eine andere Situation, wenn ich damals das Bundesverfassungsgericht angerufen hätte.
lg
Camper
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(14-01-2012, 20:39)Camper1955 schrieb: Ich nehme an, es geht um Prozesskostenhilfe.
Wenn der Antrag auch vor dem OLG scheitert, dann soll die Rechtsanwältin die Entscheidung des OLG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfüng vorlegen. Wenn sie nicht will, dann mach es selbst.
@Ibykus - unser Rechtsexperte - hilf Dir sicher bei der Formulierung der Vorlage, wenn Du ihn darum bittest.
Eine gewisse Form wird so eine Eingabe ja haben müssen.
@Ibykus
Könntest Du bitte für so einen Fall eine Mustervorlage mal ins Netz stellen, oder zumindest einen Link einstellen, wo man selber nachlesen kann, wie so eine Vorlage formgerecht aussieht?
lg
Camper
Hi Camper, ja es geht um VKH die wurden mir zum teil gewährt.Aber das Gericht hatte mir eine Ratenzahlung gewährt die ich bis 2015 mit Monatlich 15,€ Abzahlen darf.
Sind die nicht Nett
Habe schon mit Ibykus Kontakt aufgenommen und er Prophezeite mir schon das eventuelles was noch größeres auf mich zukommen könnte.
Wegen Unterhaltsschulden
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@Zahlknecht
Zitat:Hi Camper, ja es geht um VKH die wurden mir zum teil gewährt.Aber das Gericht hatte mir eine Ratenzahlung gewährt die ich bis 2015 mit Monatlich 15,€ Abzahlen darf.
Sind die nicht Nett
Kommt darauf an, was Dir bleibt, wenn Du die 15 € bezahlst. Wenn Dir nix mehr zum leben bleibt, dann nutzt auch die großartige Ratenzahlung nichts.
Zitat:Habe schon mit Ibykus Kontakt aufgenommen und er Prophezeite mir schon das eventuelles was noch größeres auf mich zukommen könnte.
Wegen Unterhaltsschulden
Na dann willkommen im Club.
lg
Camper
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