Hallo DUS,
ich sehe das genau so wie du. Um mein Kind kümmer ich mich selbstverständlich aber um den KU auf keinen Fall !!!
Das ich eine Enscheidung des Familiengerichts nicht annehmen werde ist mir bewusst, denn leider sitzen da immernoch sehr sehr viele unqualifizierte Richter !!
Ich habe dennoch Angst vor den Gerichtskosten für das OLG oder das Berufungsgericht. Natürlich muss man erst ans Familiengericht aber da ich eine Entscheidung erahnen kann muss ich mich ja auch damit beschäftigen wie es weiter gehen könnte.
Liebe Grüße, nicole
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Dein Einkommen scheint ja gut zu sein. Allein deshalb solltet ihr nichts unversucht lassen.
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen - Bei KU 272€ kostet die erste Instanz für den Anwalt insgesamt 670 € nach dem RVG. Kosten für das Olg kann ich dir erst berichten, wenn es bei mir so weit ist.
Dauert sicher ein paar Jahre
Die schnellsten sind sie nicht.
Vielleicht erhält dein Mann VKH ( denn eigentlich zählt ja nur das Einkommen des Antragsteller und nicht deines ) genaueres dazu kann ich dir aber auch erst sagen, wenn es bei mir durch ist.
Kannst ja schon bei meiner Angelegenheit sehen, wieso VKH abgelehnt wurde unter "Verfahren über Kindesunterhalt" ( ist so ähnlich wie bei euch )
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Hallo Nicole,
in Steuerklasse 2 bleibst du solange wie dein Kind kein Einkommen hat. Erst ab Ausbildung - glaub ich - bist du wieder in Klasse 1.
Mit Abi kannste locker bis 18 mit dieser sehr guenstigen Steuerklasse rechnen.
Wie wir das geregelt haben? Ganz einfach, wir haben diesen Scheissstaat verlassen!!!
Die Bundesrepublik hat uns schon lange nix mehr zu bieten. Auf unser Steuereinkommen muss man in D leider verzichten, wir zahlen lieber im Ausland Steuern, da haben wir vor den staatlichen Wegelagern unsere Ruhe!
Gut, dass dein Mann keine Stuetze beantragen wird, der Staat wuerde trotzdem - auch wenn die Krankheit vor der Ehe bestand - dich in die Unterhaltspflicht nehmen. Wenn ein anderer zahlen KANN, dann wird es sicherlich nicht dieser Staat tun.
Mein Mann und ich haben einen Ehevertrag abgeschlossen vor einem Notar. Auf Unterhalt und Versorgungsausgleich haben wir beide verzichtet, und zwar rechtswirksam, dass das Hartz-4-Amt das nicht anfechten kann, im Falle des Falles! (Sollte einer von uns mal Harzer werden nach einer Scheidung).
Leute, bevor ihr heiratet, schliesst einen Ehevertrag ab!!!
Das kostet nicht die Welt und erspart Aerger.
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Eheverträge sind regelmäßig unwirksam, wenn die geschiedene Frau dagegen vorgeht. Hilft auch nix..