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17-07-2012, 12:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-07-2012, 12:46 von Camper1955.)
Man sollte eher die Jobcenter in die Pflicht nehmen, Zumutbare Tätigkeiten vorzuschlagen, die den Wünschen des Kunden entsprechen
Und was sind unsere Wünsche?
1. Viel Geld
2.) Wenig Arbeit
Ersteres um Unterhalt zahlen und den Umgang wahr nehmen zu können und trotzdem nicht am Hungertuch zu nagen.
Lezteres um das überzählige Geld auch ausgeben zu können, damit der Wirtschaftskreislauf wieder in Schwung kommt.
lg
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(17-07-2012, 12:45)Camper1955 schrieb: Man sollte eher die Jobcenter in die Pflicht nehmen, Zumutbare Tätigkeiten vorzuschlagen, die den Wünschen des Kunden entsprechen
Das wäre faktisch der Beschluß zur Abschaffung solcher Dienstleistungen
und würde tausende von Angestellten in der Arbeitsvermittlung arbeitslos machen, wenn diese Methoden auch noch zielführend wären.
Arbeitslose und Geringverdiener werden m. E. doch nur als Kostenstelle verwaltet.
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(17-07-2012, 22:55)Sixteen Tons schrieb: Das wäre faktisch der Beschluß zur Abschaffung solcher Dienstleistungen
und würde tausende von Angestellten in der Arbeitsvermittlung arbeitslos machen, wenn diese Methoden auch noch zielführend wären.
Arbeitslose und Geringverdiener werden m. E. doch nur als Kostenstelle verwaltet.
Ja eben. Diese Kostenstelle kann man auf ein Minimum senken. Und auch der arbeitslose Arbeitsvermittler hat Anspruch auf eine zumutbare Tätigkeit.
lg
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18-07-2012, 12:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-07-2012, 12:18 von IPAD3000.)
Zitat:Zitat:
Der Senat folgt der Auffassung, dass § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II nicht zu einer Ausweitung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit für den Fall zu titulierenden Unterhalts führt. Diese Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 9 des sog. Fortentwicklungsgesetzes vom 20.07.2006 eingeführt worden und soll nach der Gesetzesbegründung sicherstellen, dass nur für den eigenen Lebensunterhalt einsatzfähiges Einkommen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit berücksichtigt wird. Zu dem einsatzfähigen - "bereiten" - Einkommen gehört danach nicht der für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegte Betrag, und zwar "wegen der jederzeitigen Pfändbarkeit". Der Hinweis auf die jederzeit mögliche Pfändung zeigt, dass der Gesetzgeber von einem bereits vorhandenen und nicht einem erst noch zu schaffenden Unterhaltstitel ausging, weil nur unter dieser Voraussetzung eine Pfändung zu jeder Zeit möglich ist. § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II hat allerdings nichts daran geändert, dass die Leistungsfähigkeit nach § 1603 BGB zu beurteilen ist, der die "gesetzliche Unterhaltsverpflichtung" für den Bereich des Verwandtenunterhalts begrenzt. Diese Grenzen werden durch eine sozialrechtliche Vorschrift über die Anrechnungsfreiheit bestimmter Einkommensbestandteile nicht erweitert. Andernfalls würde mittelbar eine zusätzliche Einstandspflicht des Leistungsträgers für Angehörige des Hilfebedürftigen begründet, obwohl diese Angehörigen nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen leben und nicht zu dessen Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 2 und 3 SGB II gehören. Nach Auffassung des Senats war eine derartige Folge mit der Gesetzesänderung nicht beabsichtigt.
OLG Düsseldorf v. 09.06.2010 - 8 UF 46/10
Ich hab das mal meine Anwalt geschickt, ich will diese SGB II Querfinanzierung nicht, sondern leistungsunfähigkeit bescheinigt bekommen.
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In der Unterhaltssache hat die Gegenseite jetzt versucht, den geldwerten Vorteil meines Firmenwagens um einen Multiplikator anzureichen. Schließlich habe ich für den Umgang einen Kleinbus mit einem Listenpreis von über 40.000 Euro anzuschaffen & vorzuhalten. Das wäre ja dann die Berechungsgrundlage für den geldwerten Vorteil und nicht meine derzeitige überdachte Zündkerze.
Das AG hat nun einen Beschluß erlassen:
1.) KM bekommt keine VKH.
2.) Ist völlig schnurz, ob der Dienstwagen von KV mehr oder weniger wert ist, mehr als x Euro geht nicht (muß also doch kein Kleinbus als FW einfordern), auch wenn der Pflichtige privat alles frei hat, so wie KM das vorträgt. Damit bleibt er in der Gruppe 3 der DDT. Weil er 5 Unterhaltsberechtigte hat, ist eine Abstufung um 2 Stufen völlig in Ordnung. Damit ist er auf Stufe 1 der DDT angekommen. Der Mindestunterhalt abzgl. Kindergeldanteil wird weiterhin gezahlt. Anspruch auf mehr Unterhalt besteht zur Zeit nicht.
Was m. Erachtens fehlt, ist die Gültigkeit ab Antragstellung.
Aber das Geld ist sowieso schon ausgegeben.
Zusätzlich wurde eine mündl. Verhandlung Ende Oktober anberaumt. Ich bin allerdings nicht vorgeladen.
Fazit bis jetzt: Eine Ersparnis von 35 Euro monatlich. Das ist wohl schon mehr, als ich erwarten durfte.
Wenn man den Ertrag jetzt mal hochrechnet und überlegt, wieviele Leute damit beschäftigt waren...das Ergebnis hat doch auch nur
eine sehr kurze Halbwertzeit.
Im Raum steht die Ansprache der Umgangskosten. Mein RA will das per Vergleich erzielen. Das will ich allerdings nicht, weil ich dann den möglichen Erlös für sein Honorar verbraten muß (Vergleichsgebühr).
Wie kann ich mich da gegenüber meinen RA absichern, wenn ich der Verhandlung nicht beiwohne? Im Prinzip könnte ich ja jetzt auch sagen, paßt schon, können wir so lassen.
Aber KM hat ja auch noch Beschwerdefrist...
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Heute telef. Kriegserklärung der KM bekommen, weil sie wohl
auf den Prozesskosten sitzen bleibt.
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(04-10-2012, 13:18)Sixteen Tons schrieb: Heute telef. Kriegserklärung der KM bekommen, weil sie wohl
auf den Prozesskosten sitzen bleibt.
So muss das sein. Nimmt der Dame die Lust am sinnlosen Beschäftigen teuren Personals....
Austriake
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Gratuliere ihr zu ihrer Kriegsführung. Sie soll ruhig weiter Rohrkrepierer zünden.
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Man kann mir nicht vorwerfen, das ich es nicht im Guten versucht hätte.
Zuerst habe ich Sie persönlich um eine sehr moderate Anpassung gebeten, das war nix.
Dann ist sie von meinem Anwalt angeschrieben worden. Keine Reaktion.
Mit dem "Aussitzen" hat sie in der Vergangenheit schon oft unnötige Kosten produziert, weil z. B. ein Erhebungsbogen mit zwei Zeilen und Unterschrift zuviel Arbeit war. Das ging regelmässig in die Hose, versucht das aber immer wieder, weil es ein- oder zweimal geklappt hat oder sie jemanden fand, der die drei Kreuzchen für sie machte. Ich durfte das früher natürlich nicht machen, denn das hätte ihr ja nicht gut angestanden.
Ich hatte übrigens am gestrigen Feiertag ein schönes Erlebnis, als meine Grosse bei einem Spaziergang von Zuhause erzählte. Das Wicht fängt an, ihren Kopf zu benutzen. Sie hat bereits registriert, das KM die Post von meiner Mutter zum Geburtstag zurückhält. Da wurde dann das Geldgeschenk ohne den Zusatz gereicht, von wem es kommt. Das meine fast zwölfjährige Tochter ihrer Mutter dann die Meinung gegeigt hat, nachdem das aufgeflogen war, fand ich bemerkenswert.
Jetzt, wo es ans "Eingemachte" geht, offenbart sich jedenfalls der anstehende Schlamassel mit aller Deutlichkeit.
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(04-10-2012, 17:40)Sixteen Tons schrieb: Man kann mir nicht vorwerfen, das ich es nicht im Guten versucht hätte.
Zuerst habe ich Sie persönlich um eine sehr moderate Anpassung gebeten, das war nix. Wer sollte dir das vorwerfen? Deine Exe?
Die kann doch, solange du nur persönlich mit ihr gesprochen hast, alles behaupten.
(04-10-2012, 17:40)Sixteen Tons schrieb: Dann ist sie von meinem Anwalt angeschrieben worden. Keine Reaktion. Da hast du schonmal deinen Anwalt als Zeugen.
(04-10-2012, 17:40)Sixteen Tons schrieb: Mit dem "Aussitzen" hat sie in der Vergangenheit schon oft unnötige Kosten produziert, weil z. B. ein Erhebungsbogen mit zwei Zeilen und Unterschrift zuviel Arbeit war. Das ging regelmässig in die Hose, versucht das aber immer wieder, weil es ein- oder zweimal geklappt hat oder sie jemanden fand, der die drei Kreuzchen für sie machte. Ich durfte das früher natürlich nicht machen, denn das hätte ihr ja nicht gut angestanden. Sie macht einen auf Hilfsbedürftig. Damit ist sie Opfer. Welche Kosten dabei produziert werden, ist ihr völlig egal. Auf jeden Fall braucht sie Hilfe. Und die Erfahrung lehrt ihr, dass sie damit durchkommt. Sie hat ihren Weg gefunden.
(04-10-2012, 17:40)Sixteen Tons schrieb: Ich hatte übrigens am gestrigen Feiertag ein schönes Erlebnis, als meine Grosse bei einem Spaziergang von Zuhause erzählte. Das Wicht fängt an, ihren Kopf zu benutzen. Sie hat bereits registriert, das KM die Post von meiner Mutter zum Geburtstag zurückhält. Da wurde dann das Geldgeschenk ohne den Zusatz gereicht, von wem es kommt. Das meine fast zwölfjährige Tochter ihrer Mutter dann die Meinung gegeigt hat, nachdem das aufgeflogen war, fand ich bemerkenswert. Das freut mich. Hat deine Tochter schon mit deiner Mutter darüber gesprochen?
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(04-10-2012, 19:17)Das Nerdliche Orakel schrieb: Das freut mich. Hat deine Tochter schon mit deiner Mutter darüber gesprochen?
(04-10-2012, 17:40)Sixteen Tons schrieb: Das meine fast zwölfjährige Tochter ihrer Mutter dann die Meinung gegeigt hat
Hat sie.
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Heute kam ein Schrieb vom Jobcenter meines Vertrauens.
Als Leistungsbezieher möcht ich bitte Auskunft zum Sachstand des Verfahrens
"Unterhaltsabänderungsklage" erteilen. Kennt jemand die rechtliche Grundlage für das Begehren?
Am 20.06.12 gab es doch eine interne Geschäftsanweisung der BA, das Unterhaltspflichtige
nicht mehr zu Abänderung von Titeln aufzufordern sind.
Kurz gefaßt: Muß ich das beantworten?
Das ist ein laufendes Verfahren. Frage doch mal nach, auf welche Gesetzesgrundlage sich die Anfrage begründet. Da kommen die ganz schnell in's schleudern. Außerdem können diese Nutzlosen ohne Sachverstand mit einer Antwort ohnehin nichts anfangen - wie wollen sie sie auch verwerten ? Sind das jetzt Experten in Familienangelegenheiten?
Wenn ich Schreiben bekomme, frage ich seit einiger Zeit, auf welchen Gesetzestext sich diese stützen. Da wird es dann ganz schnell ruhiger.
Der Jobcenter regt mich gerade in anderer Sache bei mir auch auf. Die verwechseln eben ganz bewusst ihr "fördern und fordern" mit "verarschen" und wundern sich, dass ihnen dann selbiges auch zuteil wird.
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(06-10-2012, 22:46)Nappo schrieb: wie wollen sie sie auch verwerten ?
Das kann ich dir sagen. Sie werden den noch nicht rechtskräftigen Beschluß des AG zu meiner geringfügigen Unterhaltssenkung umgehend in einen Änderungsbescheid zu meinen Ungunsten verwandeln.
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KM hat erwartungsgemäß Beschwerde gegen den Beschluß eingelegt.
Strittig ist, ob nun Herabsetzung von nur eine oder zwei Stufen
der DDT erfolgen soll. Das AG aber im Prinzip und nach wie vor noch der Auffassung, das zwei
Stufen abwärts für fünf U-Berechtigte korrekt ist. Schliesslich wurde das auch bei Titelerstellung so gemacht.
Jetzt hat sich aber die Einkommenssituation durch den Steuerklassenwechsel geändert.
Die Argumentation der Gegenseite ist, das der dödelige U-Pflichtige ja selber so ungerecht hat
titulieren lassen und sich jetzt ja wohl kaum darüber beschweren kann.
Güteverhandlung ist aufgehoben, der Beschwerde wird zunächst nicht abgeholfen.
Das Beschwerdeverfahren geht nun zum Beschwerdegericht OLG Hamm (Kinder leben in NRW).
Das Teil bekommt einen soooo langen Bart.
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Vorgestern Termin bei meinem Anwalt. Weitere Eingaben bezgl. Selbstbehalterhöhung werden nicht gemacht. Das könnte unter dem Gesichtspunkt des Leistungsbezuges ein Bumerang werden.
Lt. meinem Anwalt wird das OLG vermutlich den Beschluß des AG bestätigen, die Begründung des AG war sehr ausführlich, so das hier nicht viel Arbeit zu investieren ist.
So sind fast alle glücklich. Ich habe mehr Geld für den Umgang, also auch die Kinder, Mindestunterhalt wird weiter gezahlt, das Jobcenter muß 35 euro monatlich weniger bezahlen. KM hat allerdings die Verfahrenskosten zu tragen. Eine Entscheidung ist wohl in diesem Jahr noch zu erwarten.
Mein Anwalt sagte übrigens auch, es wäre für mich schon günstig, das KM nicht Sozialleistungen bezieht. Denn dann käme das nächste Jobcenter ins Boot
und diesmal auf der anderen Seite.
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Ein Wunder ist geschehen.
Der 11. Senat des OLG Hamm hat die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluß zur Unterhaltsabänderungsklage zurückgewiesen.
Der Bedarfskontrollbetrag zur 2. Stufe der DDT wird um 20 Euro unterschritten und demnach wird nur noch Mindestunterhalt geschuldet.
Antrag auf VKH wurde ebenso abgewiesen.
Ich kann das gerade erfolgende Erdbeben in NRW schon spüren.
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Dann ist es offensichtlich endgültig, gratuliere. "nur noch Mindestunterhalt" ist natürlich immer noch ein Haufen Geld. Hoffentlich kostet sie das Ganze einiges, solche Erfahrungen sind ein gutes Investment.
Gratuliere!
(22-02-2013, 15:13)Sixteen Tons schrieb: Antrag auf VKH wurde ebenso abgewiesen. Das erfreut besonders!
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Ein lachendes Auge: Dass für dich dieser Gerichsstreß vorbei ist - und die Kimu aus der Kostenohrfeige was lernen kann.
Ein weinendes Auge: M.m. nach hat sich das OLG gedrückt - sie hätten faktisch den KU weiter reduzieren müssen und das Urteil zur Mangelfallberechnung zurückverweisen müssen. Denn du bist nun offentsichtlich wegen des KU bedürftig geworden/geblieben. Diese klare Feststellung wollten sie wohl vermeiden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Heute hatte ich die Mutter am Telefon.
Sie ist jetzt stark unter (Kosten)Druck und will das Verfahren ggf.
weiter betreiben.
Schließlich beziehe ich ja SGB II Leistungen, welche bei
dem Verfahren ja noch gar nicht berücksichtigt wurden (Das KU-Verfahren hatte schon begonnen, bevor ich beim JC meinen Antrag
durchsetzen konnte).
Außerdem könnte ich ja auch noch einen Nebenerwerb aufnehmen.
Dann kamen noch die moralischen Vorhaltungen, daß es unmöglich
sei, als Vater dermaßen auf das Geld zu schielen...etc.
Dann kommt auch noch die Nummer, das ja nun div. Freizeit- und Vereinsaktivitäten der Kinder eingestellt werden müssten. Da können sich die Kinder wegen der Finanzierung dann ja an den Vater wenden.
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(23-02-2013, 15:38)Sixteen Tons schrieb: Dann kamen noch die moralischen Vorhaltungen, daß es unmöglich
sei, als Vater dermaßen auf das Geld zu schielen...etc. Ja, das freut mich auch immer am meisten, wenn ausgerechnet die gegnerische RAtte plötzlich anfängt an meine Moral zu appellieren.
Ein deutlicheres Zeichen auf dem richtigen Weg zu sein gibt es eigentlich nicht.
(23-02-2013, 15:38)Sixteen Tons schrieb: Dann kommt auch noch die Nummer, das ja nun div. Freizeit- und Vereinsaktivitäten der Kinder eingestellt werden müssten. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich dieses subversive Geschwafel glatt als Oberhammer bezeichnen wollen.
Mal angenommen, Du würdest ihr jetzt entgegnen, weniger zu Prozessieren und stattdessen das den AnwältInnen und Gerichten in den Rachen geworfene Geld doch eher für die Kinder zu investieren, käme was?
Ja, genau, "ich möchte doch nur das, was den Kindern (und mir) zusteht."
Mach Dir bloß kein schlechtes Gewissen wegen solchem Gehirnschiss!
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(23-02-2013, 19:48)blue schrieb: (23-02-2013, 15:38)Sixteen Tons schrieb: Dann kommt auch noch die Nummer, das ja nun div. Freizeit- und Vereinsaktivitäten der Kinder eingestellt werden müssten. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich dieses subversive Geschwafel glatt als Oberhammer bezeichnen wollen.
Der eigentliche Oberhammer war das unterschwellige Angebot "Kind (nur noch) gegen Kohle".
Vorwürfe mach ich mir eigentlich keine. Die Mutter hatte reichlich Gelegenheit, die Kosten, die nun an ihr hängen bleiben, im Rahmen zu halten. Trotzdem bleibt mir aber die Sorge, das jetzt gewisse Mechanismen greifen, die umgangschädlich sind und das Verhältnis zu meinen Kindern belasten.
Ich würde ihr das locker zutrauen, denn für alles, was Scheiße
läuft, bin ich sowieso immer alleine verantwortlich und dieser Tenor landet auch bei den Kindern.
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(24-02-2013, 01:30)Sixteen Tons schrieb: Die Mutter hatte reichlich Gelegenheit, die Kosten, die nun an ihr hängen bleiben, im Rahmen zu halten. Bleiben überhaupt Kosten an ihr hängen? Der ARGE Bedarf von Alleinerziehenden ist sehr hoch. Deiner Ex soll es egal sein, ob jemand von ihr 1000 oder 100000 Euro haben will.
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