20-10-2013, 13:21
Du kannst uns ja mal ein Angebot machen (dein Antwortschreiben) und wir bewerten es hier?
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
Trennung, Scheidung, nicht bezahlbarer Kindesunterhalt
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20-10-2013, 13:21
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'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
20-10-2013, 14:10
Bei mir war es so, ich habe den Bogen gar nicht ausgefüllt;
JA fand es nicht lustig, aber ich schon . Ob das bei dir auch etwas bringt, weiß ich nicht.
20-10-2013, 15:46
Ich habe den Bogen noch nie ausgefüllt sondern nur die Lohnabrechnungen geschickt. Heute gibt es selbst diese nicht mehr. Das Jugendamt soll gefälligst Klage einreichen. Mit meinen juristischen Gegner pflege ich keinen Briefwechsel
20-10-2013, 16:18
@ExDeutscher
Anbei mein erster Entwurf. ****-> anonymisiert Code: Betreff: Aktenzeichen **************** @GenderRealist kannst du das präzisieren? @Leutnant Dino Ok. Gab es Ärger? Ich will erstmal nicht das die Sache vor Gericht landet. Mit dem JA streiten gut und schön. Das mach ich gerne. Aber ich will keinen Streit mit der KM oder meinem Kind. Kannst du mir noch Tips geben? Gruß
20-10-2013, 16:50
Du beziehst ALG1? Im ersten Beitrag steht was von 1200 netto? Was ist passiert?
Dein Entwurf ist noch zu leserlich . Ich persoenlich wuerde mir aber den zynismus sparen ("wissen sie doch", "googlen sie doch", ...) Die ermitteln ja gerade, indem sie dich befragen. Wenn ich richtig liege, betraegt dein Selbstbehalt 800 EUR. Quelle Du muesstest dann 820 EUR (ALG1) - 800 EUR (Selbstbehalt) = 20 EUR Unterhalt zahlen? Ich glaube, deswegen wuerde ich kein grosses Gewese machen. Deine Angaben sollten denen reichen. Wenn du kein Vermoegen hast, musst du ja nicht sagen, das du nichts hast. Du kannst alle 2 Jahre um Auskunft angehalten werden. Waere gut, wenn mein Beitrag noch kurz von einem Forums-Profi bestaetigt/zerrissen wird. Der Herr Leutnant faehrt eine ziemlich harte Schiene. Du hast aber noch was zu verlieren, wie es mir scheint.
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
20-10-2013, 17:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-10-2013, 17:23 von Leutnant Dino.)
Das Jugendamt hat Anspruch auf die Höhe Deines Einkommens. Mehr nicht. Niemals Kosten aus Miete etc. angeben oder Kontostände. Relevante private Daten sind nicht zu schwärzen sondern mit einer Schere herauszuschneiden. Das sieht irgendwie cooler aus, wenn auf jeden Zettel Löcher sind.
Ansonsten dem Jugendamt keine Informationen geben. Briefe sind emotionslos kurz zu halten oder einen langen Brief in Prosaform schreiben. Ich strafe das Jugendamt mit kompletter Nichtachtung. Da habe ich mehr Freude daran. Das sollte natürlich jeder selbst wissen. Wer mit dem Jugendamt zu tun hat, hat entweder schon alles verloren oder er wird alles verlieren. Man muss denen das Leben so schwer wie möglich machen, mit dem größtmöglichen Aufwand für diese Mitarbeiterinnen. Und wenn das Jugendamt mit einer Strafanzeige nach §170 StGB droht, dann sollte man mit diesem Schreiben unverzüglich zur Polizei gehen und sich selbst anzeigen. Das macht denen auch wieder Arbeit und man spannt zusätzlich die Polizei ein. Uns kostet es garnichts, ausser ein bissel Zeit. Beispielschreiben: "Heile Beiständin, anbei mein Einkommen. Mehr ist nicht. Servus Unterhaltspflichtiger" Mit meiner Methode habe ich seit mehr als 1,5 Jahren keine Post mehr vom Jugendamt bekommen.
20-10-2013, 17:46
Auch wenn der LD hier eine harte Schiene faehrt, findet er meine Zustimmung. Die werden sich melden, wenn sie noch was haben wollen und dann kannst du sie wieder abwatschen.
Nimm' das alles nicht zu ernst - mach dir einen Spass draus! Treibe die Brut in die Verzweifelung und lebe/finde deine Art des Widerstandes. Was du nicht hast, kann dir keiner nehmen. Viel Erfolg und berichte ab und zu ueber deinen Fall!
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
@ExDeutscher
Wurde ohne Grund gekündigt mitte July. Soll ich nur den aktuellen ALG1-Bescheid kopieren und mit reinlegen oder die gesamten Einkünfte der letzten 12 Monate inkl. ALG1-Bescheid? (Was wollen die damit errechnen? kein mensch spart die Einkünfte der letzten 12 Monate) Nachtrag: Ja ich hab meine Schiene noch nicht gefunden. Aber ich danke euch allen für eure Stütze. Ihr seid toll. Ich werde euch immer auf den laufenden halten. @Leutnant Dino Ja deine Schiene ist echt gut zu lesen. Muss zugeben ich stimme dir in fast allen Belangen und Meinungen zu. Aber ich will ein gutes Verhältnis zu der KM und zum Kind. Und das haben wir seit der Trennung. Aber wenn es mal hart kommt und man mich unter Druck setzt, werde ich mich an deine Zeilen erinnern. Hast du noch einen nicht so harten Tip für mich? Gruß
20-10-2013, 18:10
20-10-2013, 18:33
Ich würde es mir selbst nicht so schwer machen, aber die JA-Tusse auch nicht mehr als nötig "anschei*en", immerhin liegt dir an nem guten Verhältnis zur KM, und JA-Mitarbeiter versprühen gerne mal Gift in Richtung KM.
Vorschlag: "Sehr geehrte Frau soundso, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom soundsovielten erteile ich Ihnen Auskunft wie folgt: Derzeit befinde ich mich im ALG1-Bezug (Nachweise anbei). Sonstiges Einkommen, Steuererstattungen und weiteres Vermögen bestehen nicht. Meine Anschrift lautet wie folgt: ... In meinem Haushalt leben derzeit keine weiteren Personen, auch bin ich aktuell weiteren Personen nicht zu Unterhalt verpflichtet. Entsprechend meinen Berechnungen bin ich insofern zur Zahlung von Unterhaltsleistungen wirtschaftlich nicht in der Lage. Dies bitte ich Sie, schriftlich zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen, A." Dann mal abwarten: Meldet sich die JA-Dame nochmals wegen dem Ermittlungsbogen (kurz zurückschreiben, dass man zum Ausfüllen von Formularen nicht verpflichtet ist), akzeptiert sie den "Mangelfall" (alles bestens), oder berechnet sie einen anteiligen UH-Satz (da kannst du dir dann überlegen, ob du es zahlst), oder will sie gar den vollen Satz wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit (dann wirst du früher oder später Bewerbungsbemühungen nachweisen müssen)? Dem kann man aber erstmal gelassen entgegensehen und reagieren, wenn es soweit ist.
20-10-2013, 22:19
Ah, ich will jetzt nichts falsches sagen, aber das mit den letzten 12 Monaten hat - glaube ich - den Grund, das ein Durchschnittseinkommen errechnet wird, das dann Grundlage der KU-Berechnung wird? Das waere dann ziemlich bloed fuer dich. Ich hoffe ich taeusche mich da.
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
20-10-2013, 22:54
Ja das ist klar. Nur dürfen die das? Welchen Sinn soll das haben? Keiner spart das Geld der letzten 12Monate. Das ist soo sinnfrei.
Wichtig ist doch mein jetziges Einkommen. Gruß
21-10-2013, 09:12
Meckern hilft nichts. Nur weil du mit dem JA ne harte schiene faehrst, heist das ja nicht, das du mit KM oder Kind auch sowas machst. Du kannst es ihnen ja erklaeren...
Mach so, wie @LD oder@Jessy vorgeschlagen haben und guck was passiert. Wenn die dein altes Einkommen mit Einbeziehen, werden eben Ausgaben dazu geltend gemacht (runterrechnen). Immer locker bleiben...
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
21-10-2013, 09:53
(20-10-2013, 17:52)Anonymous schrieb: Aber ich will ein gutes Verhältnis zu der KM Das wollen wir doch alle am Anfang. Aber zu jedem Anfang gibt es auch ein Ende, und das ist meistens dick. Im Moment weiss du noch nicht wozu eine Ex fähig ist. Ich, LD und einige Andere (natürlich nicht alle) können dir nicht weiterhelfen, weil wir mit JA, Ex und Helfer gar nicht mehr kooperieren. Unsere Tipps sind (noch) zu radikal für dich. Mal sehen wie das gute Verhältnis in einigen Jahren aussieht. Viel Glück!
21-10-2013, 11:33
@ExDeutscher
Na ich werd mal ohne das Einkommen der letzten 12Monate probieren. Mal schauen was passiert. @GenderRealist Na ich verstehe dich. Ich warte mal ab. Bisher ist es in Ordnung. @all Hat jemand ein paar Gesetze oder Erfahrungsberichte ob man die 12Monate nun nachweisen MUSS oder KANN? Gruß
21-10-2013, 11:45
Wegen der 12 Monate habe ich nichts parat. Du kannst ja mal im § 1605 BGB beginnen. Dort wird auf andere §§ verwiesen.
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
21-10-2013, 11:58
Scheinbar muss ich die 12Monate vorlegen. Die werden watscheins so lange nerven bis ich es tue.
21-10-2013, 13:21
Lass es doch auf einen Versuch ankommen und mach dir nicht im Vorfeld selbst unnötig Stress. Das JA dackelt schon von alleine an, wenn es mehr will.
21-10-2013, 14:31
So...ich war beim JA (ist 3 Strassen neben meiner Wohung)!
Hab die Damen grad in ihrer Mittagspause gestört. Gerade heute...wo doch keine Sprechstunde ist. Tja.... Ich lies mich aber nicht abwimmeln und bestand auf eine Abgabe der Kopien. ALG1-Bescheid nebst Lohnabrechnungen der letzten 12Monate. Beim auspacken der Unterlagen hätte ich gerne das Gesicht der Dame fotografiert. Herrlich.... Sie fragte mich ob das denn nicht auch hätte geschwärzt werden können? Ich sagte: "nee...ich hab keine Stifte...nur Scheren!". Oh man war das ein tolles Gefühl. Man wollte mich dann wieder wegschicken aber ich bestand auf eine Eingangsbestätigung der Behörde. Nicht das mir nachher etwas vorgeworfen wird, nur weil die Unterlagen 4Wochen in der Ecke der Teestube liegen. *g* Im Groben und ganzen war die Dame nett und professionell. Kann nicht meckern. Ich harre der Dinge nun. Gruß
21-10-2013, 18:36
(21-10-2013, 14:31)Anonymous schrieb: Sie fragte mich ob das denn nicht auch hätte geschwärzt werden können? Ich sagte: "nee...ich hab keine Stifte...nur Scheren!". Sehr gut Solche Blätter lassen sich ziemlich blöd kopieren oder einscannen. Und es sieht nun wirklich lustig aus.
29-10-2013, 13:20
So...es folgt ein Update:
meine zerschnittenen Unterlagen sowie der ALG1-Bescheid lagen heute wieder im Briefkasten. Kam per Post vom drei Strassen entfernten JA. 2h später kam die Postfrau mit Postzustellungsurkunde und fing mich zufällig beim rausgehen ab. Drinne befand sich die Info das UV gewährt wird und der KU auf 180€ festgesetzt wird, und man alle Auskünfte von mir nicht akzeptiere. Ich solle nochmals den Bogen ausfüllen und alle Unterlagen leserlich, ungeschwärzt und unzerschnitten abgeben. Man setzt mich rückwirkend zum 01.09.13 im Verzug. Ansonsten Zwangsvollstreckung, Anzeige §170b, gesteigerte Erwerbsblabla und nochmals blabla. Tja....was nun? (29-10-2013, 13:20)Anonymous schrieb: meine zerschnittenen Unterlagen Ich habe jetzt nicht alles gelesen: Warum zerschneidest Du Unterlagen? (29-10-2013, 13:20)Anonymous schrieb: Drinne befand sich die Info das UV gewährt wird und der KU auf 180€ festgesetzt wird, und man alle Auskünfte von mir nicht akzeptiere. Zum Anwalt gehen - ohne kommst Du da nicht raus. (29-10-2013, 13:20)Anonymous schrieb: Ich solle nochmals den Bogen ausfüllen und alle Unterlagen leserlich, ungeschwärzt [..] abgeben. Das JA hat weder einen Anspruch darauf, daß Du den Bogen ausfüllst noch darauf, daß Du Unterlagen ungeschwärzt abgibst. Das JA hat nur einen Anspruch, daß die Zahlen, aus denen sie den KU errechnen, klar erkenntlich sind. Das wars! (29-10-2013, 13:20)Anonymous schrieb: Ansonsten Zwangsvollstreckung, Anzeige §170b, gesteigerte Erwerbsblabla und nochmals blabla. Besteht schon ein Titel? Wenn nein, können sie sich mit dieser Drohung den Allerwertesten abputzen. Sie müssen erst vor Gericht einen entsprechenden Titel gegen Dich erwirken! Wenn allerdings schon ein Titel besteht, hast Du schlechte Karten. (29-10-2013, 13:20)Anonymous schrieb: Tja....was nun? Suche Dir einen guten Anwalt - er spart Dir im Erfolgsfall mehr ein, als er kostet. Es wird - sofern Du nicht kleinbeigibst - auf jeden Fall zu einem Gerichtsverfahren kommen. Simon II
29-10-2013, 18:29
(29-10-2013, 13:41)Simon ii schrieb: Ich habe jetzt nicht alles gelesen: Warum zerschneidest Du Unterlagen?Ich habe nur anonymisiert. Mit Schere. (29-10-2013, 13:41)Simon ii schrieb: Zum Anwalt gehen - ohne kommst Du da nicht raus.Ja, da wirst du vermutlich Recht haben. (29-10-2013, 13:41)Simon ii schrieb: Das JA hat weder einen Anspruch darauf, daß Du den Bogen ausfüllst noch darauf, daß Du Unterlagen ungeschwärzt abgibst.Ja das hab ich auch so getan. Warum sie es nicht akzeptieren...weiss ich nicht. (29-10-2013, 13:41)Simon ii schrieb: Das JA hat nur einen Anspruch, daß die Zahlen, aus denen sie den KU errechnen, klar erkenntlich sind. Alle Zahlen waren klar erkennlich. (29-10-2013, 13:41)Simon ii schrieb: Besteht schon ein Titel? Nein, kein Titel vorhanden. (29-10-2013, 13:41)Simon ii schrieb: Suche Dir einen guten Anwalt - er spart Dir im Erfolgsfall mehr ein, als er kostet. Also...ein Verfahren will ich eigentlich nicht. Ich will nur dass das JA akzeptiert das ich ALG1 bekomme und erstmal nicht zahlen kann. Wenn ich im neuen Jahr den neuen Job antrete zahle ich natürlich für mein Kind. gruß Die KM hat mir heute geschrieben das sie noch nicht einen Cent vom JA bekommen hat. Obwohl der Bescheid vom JA sie Anfang Oktober erreicht hat. Dort angegeben hatte sie das der KV seit 01.09.13 keinen KU mehr gezahlt hat...(was so richtig ist...leider) Auf was warten die vom JA? Auf meine Unterlagen? So lange die nicht da sind wird nichts an die KM gezahlt? Das wäre schade. Gruß
29-10-2013, 19:03
Ob die Unterlagen ausreichend waren oder nicht, entscheidet im Zweifelsfall das Gericht.
Nicht das JA. Wenn das JA nicht mit den Unterlagen zufrieden ist, du aber nicht mehr einreichen willst, dann müssen die klagen. Erst dann brauchst du einen Anwalt.
30-10-2013, 00:13
(29-10-2013, 18:29)Anonymous schrieb: Also...ein Verfahren will ich eigentlich nicht. Dann mußt Du zahlen! (29-10-2013, 18:29)Anonymous schrieb: Ich will nur dass das JA akzeptiert das ich ALG1 bekomme und erstmal nicht zahlen kann. Mit der für die deutschen JAs typischen Rechtsbeugung akzeptiert es das nicht. Auf jeden Fall gilt: Sie müssen erst klagen und einen Titel gegen Dich erwirken, bevor sie Dich zum zahlen zwingen können. Simon II |
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