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Abholung im Kindergarten
#76
(06-01-2014, 13:07)Fin schrieb: Ein fataler Fehler wäre, wenn ich darauf anspringen und mich mit dem Kindergarten anlegen würde.

Wie geschrieben, ich hatte da nie grundsätzliche Probleme, obwohl ich bei 400 km Entfernung nicht immer pünktlich sein konnte, immer mit "Luft" geplant hatte und dann auch schon ´mal zu früh da war und die Mutter auch meinte, meckern zu müssen.

Es gab ´mal die Situation, wo mir gegenüber auch ´ne Position eingenommen wurde, die m. E. auf falschem Rechtsverständnis gründete. Das hatte ich dann so stehen lassen, mit der Rechtsstelle des Trägers telefoniert mit vollem Verständnis dafür, dass eine Kiga-Leiterin primär auf anderen Gebieten ihre Stärken haben sollte. Da mein Kind sich in der Kita ja auch wohl fühlen würde, wollte ich da auch keinen Streit provozieren, hätte doch aber die Bitte, dass da ein entsprechender Hinweis erginge: Denn zum Wohl meines Kindes gereiche der eingenommene Standpunkt ja nun nicht gerade. Ich weiß nicht, was dann intern gelaufen ist: Ich hatte aber keine Schwierigkeiten mehr.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#77
Moin Fin.

Umgang (beider Eltern) entspricht grundsätzlich dem Kindeswohl. Es entspricht ihm auch, wenn sich Eltern über die Umgangszeiten einigen und so Streitpotenzial minimieren.

Ihr habt Euch einvernehmlich auf eine Umgangsregelung geeinigt, die bestimmt, wann sich das Kind wo aufhält und wer wann das Sagen hat.
Man kann sich sicherlich darüber streiten, ob eine URegelung die Mindest- oder die Maximalzeit festlegt. Im Zweifel ist sie beides!

Sicherlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn außerhalb der Umgangszeiten Kontakt aufgenommen wird. Niemand wird Dir und kann Dir eine kurze Begrüßung verwehren, wenn Du in der Kita etwa Deinen sorgerechtlichen Auskunfts- und Informationsrechten nachgehst oder dem Kind sonstwo begegnest. Gemeinsames Basteln geht mE darüber hinaus und könnte als Umgang und damit als Verstoß gegen die URegelung gewertet werden.

Wenn sich die KM auf Eure URegelung beruft und die Kita mit der Einhaltung beauftragt, sich ansonsten an die UZeiten hält, dann kann ich hier keine Bindungs-in-toleranz, gar eine Kindeswohlgefährdung erkennen, eher schon eine Gefährdung des elterlichen Friedens mit neg. Auswirkungen auf das Kind, wenn sich ein ET nicht an die gemeinsamen Vereinbarungen hält.

Klar kann man sich bei diesem Regelungswahn an den Kopf fassen. Die Vorzüge klarer Regelungen und ihrer Einhaltung sind aber auch nicht zu verachten.

Wenn Du mit der bisherigen Regelung nicht mehr einverstanden bist, dann solltest Du Dich mit der Mutter auf eine neue einigen. Bis dahin sollte aber die bestehende Umgangsvereinbarung eingehalten werden.

Ich denke, daß das - sollte es soweit kommen - auch Ämter und Gerichte so sehen und der Mutter recht geben könnten. Ein Streit lohnt sich hier mE nicht.

Wenn es Dir um gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben des Kindes geht, dann könnte Dein Einsatz mehr in die Richtung eines konsequenten Wechselmodells gehen, das auch Weihnachtsevents gleich verteilt.
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#78
Es geht weiter....
Heute hat mir der Kindergarten mit Bedauern mitgeteilt, tatsächlich meine Teilnahme an Kindergartenveranstaltungen zu verhindern, bei denen mein Sohn mich sehen könnte. Angeblich sei dies die Auskunft der Justiziarin des Trägers - die mir letzte Woche allerdings eine andere Auskunft gegeben hatte.
Langsam fange ich an, mich zu wundern.

Ich habe daraufhin nochmal beim Landesjugendamt nachgefragt und mich länger mit einer Juristin unterhalten. Die hat recherchiert und zurückgerufen. Das Ergebnis ist, dass wir alle Recht haben:

Gemäß einem Beschluss aus 2002, bedeutet Umgangsrecht tatsächlich nicht automatisch auch das Recht, am permanenten Leben des Kindes teilzunehmen.

Genauso bedeutet es nicht das Gegenteil, also dass der Vater von sozialen Ereignissen ausgeschlossen wäre - oder die Mutter bestimmen könnte, ob der Vater an Einschulung oder Adventsbasteln teilnimmt.

Ist das Thema strittig, dann stehen die Eltern in der Pflicht sich zu einigen - geht das nicht, kann eine Regelung vom Gericht beantragt werden. Ausschlaggeben ist dabei das Kindeswohl. Also der Einzelfall. Da mein Sohn bislang gewohnt ist, dass ich auch im Kindergarten präsent bin, spricht nichts dagegen, dies beizubehalten.
Es gibt Umgangsbeschlüsse, in denen detailliert geregelt ist, an welchen Veranstaltungen der Vater teilnehmen darf. Da steht dann Einschulung, Vater-Kind-Nachmittag, Adventsbasteltn, usw. im Beschluss.
Was so enge Regelungen über die Erziehungsfähigkeit der Eltern aussagt, liegt auf der Hand.


Was den Kindergarten angeht:
Auch diese Juristin des Landesjugendamts sagt mir, dass ich als sorgeberechtiger Elternteil jederzeit die Herausgabe des Kindes fordern kann - und der Kindergarten dies nicht verweigern darf.

Bedeutet:
Hole ich unseren Sohn ausserhalb der Umgangszeiten aus dem Kindergaren ab, dann darf der Kindergarten das nicht verweigern. Meine Ex kann dann ein Ordnungsmittel beantragen - aber der Kindergarten hat damit nichts zu tun.
Das ich das nicht vorhabe, ist klar - es verdeutlicht aber die Stellung des Kindergartens.

In der momentanen Situation ist im Beschluss nicht geregelt, wie Kindergartenveranstaltungen gehandhabt werden. Bedeutet, das Thema ist offen. Wenn meine Ex das dahingehend auslegt, dass verhindert werden soll, dass ich an den Kindergartenveranstaltungen teilnehmen werde - und ich es so auslege, dass ich teilnehme, dann darf der Kindergarten sich dazu nicht positionieren.
Tut er das doch, verhält der Kindergarten sich nicht korrekt.

Da ist die Einschätzung der beiden Juristen des Landesjugendamts eindeutig. Ich soll den Kindergarten darauf hinweisen, dass er sich neutral positionieren muss. Gemäß Landesgesetzt ist der Kindergarten verpflichtet, zu beiden Eltern gleichermaßen ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen - das ist nicht gegeben, wenn der Kindergarten den Standpunkt eines Elternteils durchsetzen will.

Mir wurde nun zum einen empfohlen, meiner Ex eine einvernehmliche Einigung vorzuschlagen - und wenn das verweigert wird, übers Jugendamt und notfalls zum Gericht zu gehen. Um dort die Umgangsregelung so weit zu detaillieren, dass die offenen Fragen geklärt werden.

Zum anderen empfiehlt das Landesjugendamt, den Kindergarten an seine Bringschuld zu erinnern, auch zu mir ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen. Ich werde also nochmal -diesmal an höherer Stelle- anbieten, die Kommunikation zwischen mir und Kindergarten zu verbessern.
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#79
(06-01-2014, 17:34)Fin schrieb: Zum anderen empfiehlt das Landesjugendamt, den Kindergarten an seine Bringschuld zu erinnern, auch zu mir ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen. Ich werde also nochmal -diesmal an höherer Stelle- anbieten, die Kommunikation zwischen mir und Kindergarten zu verbessern.

Ich würde das so sehen: Ein Kiga, der vorsätzlich diskriminiert, kann nicht aus öffentlichen Mitteln gefördert werden...
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#80
Hi Fin,

du kannst dich nun natürlich durch alle Instanzen streiten. Das wird allerdings nichts am grundsätzlichen Problem ändern, welches du ja auch beschreibst: ".. Ist das Thema strittig, dann stehen die Eltern in der Pflicht sich zu einigen ..". Nun habe ich nicht den ganzen Thread gelesen, halte das aber dennoch für die probatischste Lösung. Fall diese nicht hinhaut, gibt es ja noch Plan-B: "... geht das nicht, kann eine Regelung vom Gericht beantragt werden."

Plan-C: "Ich werde also nochmal -diesmal an höherer Stelle- anbieten, die Kommunikation zwischen mir und Kindergarten zu verbessern." Wenn alles andere nicht mehr hilft, dann tu' das. Aber das Ergebnis könnte hinterher noch schlimmer aussehen, als man vorher erhoffte.

Alles Gute euch
SgI
“Gender-Mainstreaming ist die Lehre, dass man im Meer klettern und auf Bergen schwimmen kann.” - Michael Klonovsky (Focus-Redakteur)
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#81
@Fin will ja nicht klagen. Es geht hier jetzt darum, der Einrichtung klar zu machen, dass es für sie nicht opportun sein kann, beklagt zu werden (Diskriminierung, ggf. Schadensersatz wg. Vertragsverletzung), zudem die Gefahr der Überprüfung öffentlicher Mittel und last but not least, ins öffentliche Gerede zu kommen: Wer schickt sein Kind schon gern in eine Kita, die sich nicht an die Gesetze hält?
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#82
Morgen habe ich ein Gespräch mit der Bezirksleiterin des Trägers. Wie die sich positionieren will, ist mir noch nicht bekannt. Vom Eindruck bei der Terminabsprache her, bin ich leicht skeptisch. Aber sie soll ihre Chance bekommen.

So oder so, gibts aus meiner Sicht nur zwei Möglichkeiten:

1. Ich halte die Klappe. Dann habe ich es mit einer deutlich parteiischen Kindergartenleitung zu tun, die sich in ihrer Parteilichkeit bestärkt fühlen wird. Klingt für mich nicht gut.

2. Ich bleibe beharrlich, und fordere Kooperation um die unschöne Situation zu verbessern. So, wie ich es sehe, stehen Kindergarten und Träger in der Bringschuld, das zu leisten.
Ziehen die sich auf eine rechtliche Position zurück, gehts zur Klärung vors Verwaltungsgericht. Das wäre blöde, wäre dann aber so.


Was den juristischen Hintergrund angeht, frage ich mich, inwieweit es neben den verwaltungs- und zivilrechtlichen Themen, auch strafrechtliche Relevanz gibt. Bei § 235 StGB "Entziehung Minderjähriger", lese ich:

"...wird bestraft, wer... ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, ...einem Elternteil, ...vorenthält."

Mir liegt natürlich fern, Strafantrag zu erstatten - ich überlege aber darauf hinzuweisen, dass es für den Kindergarten brisant sein kann, die Situation aus einer rein rechtliche Perspektive zu betrachten.
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#83
(16-01-2014, 17:43)Fin schrieb: Was den juristischen Hintergrund angeht, frage ich mich, inwieweit es neben den verwaltungs- und zivilrechtlichen Themen, auch strafrechtliche Relevanz gibt. Bei § 235 StGB "Entziehung Minderjähriger", lese ich:

"...wird bestraft, wer... ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, ...einem Elternteil, ...vorenthält."

Mir liegt natürlich fern, Strafantrag zu erstatten - ich überlege aber darauf hinzuweisen, dass es für den Kindergarten brisant sein kann, die Situation aus einer rein rechtliche Perspektive zu betrachten.
Absolut! Das schrieb ich ja bereits:
(23-12-2013, 12:14)mischka schrieb: TO ist sorgeberechtigt. Daher kommt hier mMn sogar §235 I StGB zum Tragen:
Zitat:(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
Die von mir fett markierten Stellen sind hier die entscheidenden.
Natürlich liegt es fern, hier tatsächlich Strafantrag zu stellen, aber ein geschickt eingebauter Wink mit dem Zaunspfahl wirkt oft Wunder...
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#84
Wie ich weiter oben schon schrieb, hängen Kitas an öffentlichen Mitteln. Ich würde auch anklingen lassen, dass von mir als Steuerzahler an sich nicht erwartet werden kann, dass ich es reaktionslos hinnehme, wenn eine Einrichtung gefördert wird, die mich diskriminiert...

Ob man die öffentliche und politische Diskussion um Zuschüsse provozieren will?
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#85
Ich bin ensetzt! Die Diskussion fällt hinter den Eingangsbeitrag zurück.

Mit juristischem Sachverstand wurde die Situation an Weihnachten gut geklärt. Zwischenzeitlich wurden meine Auffassungen von Aufsichtbehörden bestätigt, die solche Situationen ständig auf den Tisch bekommen, und habe gerade nochmal mit einer Jugendamtsstelle gesprochen:

Entscheidend hier ist das Umgangsrecht, eine Elternvereinbarung (am besten gerichtlich), die die sorgerechtlichen Befugnisse präzisiert bzw ersetzt! Danach sind Zuständigkeiten klar aufgeteilt und geregelt:

Solange die Kita im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen ET und in seinem Auftrag handelt, sich das Kind in einem Fürsorge- und Obhutsverhältnis mit Zustimmung des anderen ET (Umgangsvereinbarung!) befindet, wird hier weder strafbar entzogen noch diskriminiert.

Die Kita darf das Kind nicht gegen den Willen des jeweilig zuständigen ET herausgeben, hat sich parteiisch an die Weisungen des zuständigen ET zu halten. Das Umgangsrecht, seine Regelung bestimmt die Zeiten, wer wann Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und an wen delegiert und in Obhut gegeben wird.

Auch wurde mE geklärt, wie Veranstaltungen zu sehen sind, die sorgerechtlichen Auskunfts- und Informationsrechten unterfallen.

Gegen eine Begegnung außerhalb der URegelung wird kaum jemand etwas haben - solange dadurch der Umgang nicht regelwidrig berührt wird.

-

Es ist doch zu meinen völlig absurd, sobald sich ein ET vom Kind entfernt, griffe das Sorgerecht des anderen. Genau DAS soll eine klare Umgangsregelung verhindern.

Ich möchte nicht den Aufschrei hören, wenn sich eine Mutter erlaubte, im Bereich des Vaters zu handeln oder das Kind vorzeitig irgendwo raus zu holen, eine Kita gegen seine Anweisungen handelt.

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#86
(17-01-2014, 15:48)Skipper schrieb: Ich bin ensetzt!

Bleib´cool.

@FIN ist schon groß, er wird das tun, was er als seinen Weg ansieht. Das ist jetzt irgendwo die Grenze, wo es anmaßend wird, für einen anderen entscheiden zu wollen, was er zu tun hat. Sollte @FIN sich anders entscheiden, wäre das immer noch sein Weg und nicht Deiner.

Solltest Du aber wider mein Erwarten und die Auskünfte von @FIN Recht haben, würde ich Dir Beifall zollen - und das ganze trotzdem als weitere zu bekämpfende Väterdiskriminierung ansehen.
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#87
Hallo wp,

ich bin für jeden Hinweis auf Denkfehlern, zu Grenzverletzungen und anmaßenden Äußerungen dankbar.

In meinem vorstehenden Beitrag kann ich nicht sehen, wo ich Fin (m)einen Weg vorschreibe oder für ihn entscheiden will. Wie sollte das auch gehen?

Selbstverständlich kann Fin den Weg beschreiten, den er für richtig hält, so wie ich - mit Deiner gnädigen Erlaubnis natürlich - weiterhin meine Aufassungen posten und meinen Stimmungen Ausdruck verleihen werde.

Um Rechthaben und Beifall geht es MIR nicht, sondern um anregenden und bereichernden Austausch von Kenntnissen, Ansichten und Meinungen. Davon lebt dieses Forum.

Natürlich ist es Dir unbenommen, an allen erdenklichen Stellen Väterdiskriminierungen zu suchen und sehen, wenn es Dir hilft.

Du sprichst den Skipper im Imperativ an. Wink
Ein bisl sehe dabei die von Dir - und offenbar nur für andere - aufgestellten Grenzen berührt.
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#88
(18-01-2014, 01:40)Skipper schrieb: Du sprichst den Skipper im Imperativ an. Wink
Ein bisl sehe dabei die von Dir - und offenbar nur für andere - aufgestellten Grenzen berührt.

Ja, dann sorry auch. Meine Sorge galt Deinem Gemütszustand. Schön, wenn es Dir wieder besser geht.
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#89
(18-01-2014, 10:34)wackelpudding schrieb: (...)Meine Sorge galt Deinem Gemütszustand. Schön, wenn es Dir wieder besser geht.
Das ist wirklich ein feiner Zug von Dir. Man sieht, daß Du Vätersolidarität kannst. Helfen, wo es nur geht, aufeinander achten...

und gut Fürsorge von Übergriff abgegrenzt. Exzellent! Wink

Wie es dem schwer diskriminierten Fin wohl geht?
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#90
(17-01-2014, 15:48)Skipper schrieb: Entscheidend hier ist das Umgangsrecht

Fraglich sind da für mich drei Aspekte:

1.
Kann der Umgangsbeschluss noch entscheidend sein, wenn die Mutter den Umgangsbeschloss missachtet?
Sinn des Umgangsbeschlusses ist, dass nicht zu wenig Umgang in nicht zu großen Zeitabständen stattfindet.
Aus meinem Rechtsverständnis heraus, kann sich die Mutter nicht einerseits darauf berufen, dass sie Kontakte ausserhalb der Umgangszeiten untersagen darf - wenn sie andererseits Kontakte in den Umgangszeiten verhindert.
Hält der Kindergarten sich in so einer Situation an die Weisungen der Mutter, dann macht er sich zu einem Instrument in einem Umgangsboykott. Damit bewegt er sich aus der Legalität heraus - und aus meiner Sicht in einen Bereich mit strafrechtlicher Relevanz hinein.


2.
Es gibt Umgangsbeschlüsse, in denen die Teilnahme des Vaters an Kindergartenveranstaltungen geregelt wird. In meinem Beschluss ist das nicht so. Bedeutet aus meiner Sicht, dass die Frage offen ist - also die Mutter keine Befugnis hat, meine Teilnahme an Kindergartenveranstaltungen zu untersagen.
Will sie meine Teilnahme untersagen, müsste sie das durch das Familiengericht tun lassen. Damit kommt man zum 3. Aspekt, der aus meiner Sicht entscheidend ist:


3.
Das Kindeswohl. Ich habe im alten Kindergarten an allen Veranstaltungen teilgenommen. Und zwar oft auf persönliche Einladung der Kindergärterninnen - und mit begeisterter Reaktion meines Sohnes.
Es kann nicht sein, dass mit Wechsel des Kindergartens meine Teilnahmne plötzlich nicht mehr dem Kindeswohl entspricht.
Untersagt nur die Mutter meine Teilnahme, übt sie ihren Teil der Alltagssorge missbräuchlich aus.


Das Gespräch mit dem Träger wurde übrigens verschoben. Ich hab den Eindruck, dass dort etwas Unsicherheit herrscht.
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#91
Der Umgangsbeschluß regelt ausschließlich das Verhältnis zwischen den Eltern. Es ergibt sich gar keine Befugnis des Kindergartens gegen einen sorgeberechtigten Elternteil, es sei denn, dieser ist dem Kindergarten aufgrund des (mit ihm) abgeschlossenen Vertrages ein bestimmtes Verhalten schuldig.

Wenn der betreuende Elternteil mit der Umgangsausübung durch den anderen Elternteil nicht einverstanden ist, bleibt ihm der Weg vor das Familiengericht. Das könnte der Umgangselternteil z. B. auch nicht umgehen, indem er nette Herren mit 3-Tage-Bart und in Reisekleidung beauftragt, sein Kind vom betreuenden Elternteil abzuholen...
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#92
(Räusper) Ähm....
In einem Gespräch im KIGA ergänzte mich die KIGA-Leiterin förmlich, als wir auf das Thema "Besuche des fernen ET im KIGA" kamen.
Sie sagte ,dass deren pädagogischel Ziel nur dann erreicht werden kann , wenn beide ET gleich behandelt werden.
Deshalb halten sie grundsätzlich Kontakte zu beiden ET.
Sie sehen es als einen Erfolg an , dass zu "Papatagen" mind. 40% der Väter erscheinen.(kann ich bestätigen)
Außerdem wäre es ,gesetzlich ,zumindest moralisch ,nicht zu halten.
In einem Gespräch mit dem JA sprach man in diesem Zusammenhang von einem "Erweitertem Umgangsrecht".
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#93
Tja, so ticken vernünftige LeiterInnen...
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#94
(17-01-2014, 15:48)Skipper schrieb: Entscheidend hier ist das Umgangsrecht

[...]

Solange die Kita im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen ET und in seinem Auftrag handelt, sich das Kind in einem Fürsorge- und Obhutsverhältnis mit Zustimmung des anderen ET (Umgangsvereinbarung!) befindet, wird hier weder strafbar entzogen noch diskriminiert.

[...]

Die Kita darf das Kind nicht gegen den Willen des jeweilig zuständigen ET herausgeben, hat sich parteiisch an die Weisungen des zuständigen ET zu halten. Das Umgangsrecht, seine Regelung bestimmt die Zeiten, wer wann Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und an wen delegiert und in Obhut gegeben wird.
Also würde das deiner Meinung nach auch bedeuten, dass sich die Kita bei einer totalverweigernden Mama gegen diese stellen müsste und ihr das Kind während Papas Umgangszeit nicht aushängigen dürfte, wenn der Papa mit nem Umgangsbeschluss vorstellig wird? Das glaubst du doch selbst nicht.
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#95
mischka,

im Zitat ist alles gesagt:

Nach meiner Auffassung hat die Kita dem jeweils zuständigen ET zu folgen.

Wer zuständig ist, das bestimmt das Umgangsrecht und die Elternvereinbarung dazu.

Unter Alltagssorge bestimmt der jeweilige ET. Er könnte die Herausgabe verlangen bzw bestimmen.
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#96
(21-01-2014, 13:59)Skipper schrieb: Unter Alltagssorge bestimmt der jeweilige ET. Er könnte die Herausgabe verlangen bzw bestimmen.

Um die Herausgabe geht es ja nicht.

Ich denke auch nicht, dass man die Alltagssorge als Entscheidungsgrundlage heranziehen kann, da sich elterliche Sorge am Kindeswohl orientieren muss.

Gesetzt den Fall, meine Ex ginge vors Familiengericht und wollte mir die Teilnahme an Kindergartenveranstaltungen untersagen lassen. Dann müsste sie das begründen. Was sie nicht könnte, da ich bislang ohne Probleme für das Kindeswohl an Kindergartenveranstaltungen teilgenommen habe - und unser Sohn das immer freudig angenommen hat.
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#97
Moin Fin,

laut Eingangsbeitrag ging es darum...

(08-12-2013, 23:48)Fin schrieb: (...)
Wenn ich unseren Sohn um 14:50 Uhr mitnehme,
(...)


Fin schrieb:Ich denke auch nicht, dass man die Alltagssorge als Entscheidungsgrundlage heranziehen kann, da sich elterliche Sorge am Kindeswohl orientieren muss.
Wie schon festgestellt geht es bei der Abholung NICHT um sorgerchtlich relevante Dinge, sondern um alltägliche. Also Alltagssorge. Das Kindeswohl ist bereits in der gerichtlichen Billigung der Elternvereinbarung zum Umgangsrecht berücksichtigt.

Fin schrieb:Gesetzt den Fall, meine Ex ginge vors Familiengericht und wollte mir die Teilnahme an Kindergartenveranstaltungen untersagen lassen. Dann müsste sie das begründen. Was sie nicht könnte, da ich bislang ohne Probleme für das Kindeswohl an Kindergartenveranstaltungen teilgenommen habe - und unser Sohn das immer freudig angenommen hat.
Beide ETe müßten begründen. Du, warum Du außerhalb der Elternvereinbarung Umgang begehrst, sie, was gegen eine Ausweitung des Umgangs spricht.

Grundsätzlich kann jeder ET bestehende Vereinbarungen hinterfragen und das Familiengericht anrufen, wenn keine Einigung errreicht werden kann.

Sollten Kindergartenveranstaltungen eher der Information dienen, dann müßte mE anders entschieden werden. Dann griffe die gem. elterliche Sorge, wie weiter oben auch schon beschrieben wurde.
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#98
Letzte Woche hatte ich nun das lange von mir gewünschte und mehrmals verschobene Gespräch beim Träger der Kita. Teilgenommen haben die Leiterin des Regionalbereiches und die Justiziarin.

Die Justiziarin hat zunächst vollumfänglich die Rechtsauffassung bestätigt, die mir auch beim Landesjugendamts genannt wurde. Sie hat dabei mehrmals betont, dass der Träger besonderen Wert darauf legt, dass in keiner ihrer Einrichtungen einem Elternteil ein Kind vorenthalten wird. Formuliert hat sie das recht eng am Wortlaut des § 235 StGB.

Als relevant für den Kindergarten sieht der Träger ausschließlich das Sorgerecht der Eltern. Ein Umgangsbeschluss ist für den Kindergarten nicht von Bedeutung.
Würde ich beispielsweise unseren Sohn zwei Stunden vor Beginn des Umgangs aus dem Kindergarten abholen -weil an diesem Tag irgend eine schöne Veranstaltung sei, die früher beginnt- dann wäre dies ausschließlich zwischen den Eltern zu klären. Der Kindergarten wird sich hierzu in Zukunft nicht mehr postitionieren.

Ebenfalls werden in Zukunft beide Eltern gleichermaßen alle Informationen bekommen und gleichermaßen zu allen Kindergartenveranstaltungen eingeladen. Genauso werden beide Eltern zu einem gemeinsamen Entwicklungsgespräch eingeladen werden. Dabei wird die Kita es ausdrücklich begrüssen, wenn das Gespräch gemeinsam stattfinden wird - um die Belange des Kindes vollständig berücksichtigen zu können und Missverständnisse zu vermeiden. Bisherige Ankündigung der Leiterin der Kita war, es würde zuerst mit der Mutter gesprochen, und erst danach mit dem Vater.

Das bisherige Verhalten der Kindergärtnerinnen wurde mit Unerfahrenheit und Unsicherheit erklärt. Dort habe man die Bedeutung des Umgangsbeschlusses nicht einschätzen können, sei von dem amtlichen Schreiben beeindruckt gewesen, habe alles richtig machen wollen, usw.
Inzwischen waren aber die Regionalleiterin und die Justiziarin persönlich im Kindergarten, um sich dort ein Bild von der Situation zu machen und die Angelegenheit zu klären.
Mir wurde versichert, dass es in Zukunft keine Probleme mehr geben wird. Sollte es wieder Erwarten doch noch einmal Schwierigkeiten geben, könne ich mich jederzeit wieder an den Träger wenden.

Abschliessend wurde noch über pädagogische Belange geprochen, bei denen wir auch auf einer Linie waren.


Soweit so gut. Aus meiner Sicht gab es bei der ganzen Sache einen gewissen Entwicklungsprozess. Wer da was warum falsch verstehen wollte, ist mir egal - aber ich werde jetzt die Probe aufs Exempel machen, und im Kindergarten hospitieren. Die Möglichkeit wird angeboten, damit Eltern sich ein Bild der Arbeit der Einrichtung machen können. Das tut Not.

Ebenso werde ich für den nächsten Kinderflohmarkt einen hiesigen Väterverein aktivieren, der für solche Gelegenheiten zusammen mit der Verkehrspolizei Fahradwerkstätten organisiert.

Und mal schaun, wenn es sich ergibt, stelle ich mich für den Elternrat zur Verfügung.
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#99
Glückwunsch @FIN!

Das hast Du sauber abgearbeitet! Letzten Endes will der Träger sich so verhalten, wie ich es ganz konfliktfrei mit den Kitas meines Sohnes als nichtsorgeberechtigter Vater schon erlebt hatte.

Ich finde aber, dieser thread ist nicht nur wichtig für die Kindergartenfrage: GeS, eingesetzt um Kindeswohl zu bewirken, toppt (so gut wie) alles - es hat mich in der Vergangenheit öfters geärgert, wenn ich gelesen habe, geS sei nichts wert, nur weil die Bereitschaft nicht da war, das Potenzial auch zu nutzen. Und dann sind wir in Zukunft hoffentlich vor aberwitzigen Konstrukten sicher, die nur eines bewirken: Unsicherheit bei konfliktbereiten und -fähigen Vätern zu schüren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Gut gelaufen Dank deiner konsequenten Haltung. Gratulation euren Erzieherinnen zur kostenlosen Nachschulung :-)
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