01-07-2025, 12:45
Hallo, zu o.g. Sachverhalt habe ich Eure Vorschläge übernommen und so weitergeleitet. Jetzt ist erstmal Ruhe. Vorsorglich, bzw. in der Hoffnung, dass es etwas bringt, habe ich auch darauf hingewiesen, dass bei einer Erstausbildung die Unterhaltspflicht auszusetzen ist, und dass dazu auch ein Gerichtsurteil existitiert.
https://www.haufe.de/id/kommentar/bei-er...14828.html
Ob sich das JC bzw JA zu Herzen nimmt, sei mal dahingestellt, aber ich wollte auf jeden Fall darauf hinweisen - wenn/falls das anerkannt wird, wäre zumindest bis Ausbildungsende erstmal Ruhe...
Noch eine weitere Sache: mein Sohn möchte mit seiner jetzigen Freundin zusammen ziehen. Gibt es da irgendwelche Tipps, die wir beachten sollten in bezug auf Unterhaltsansprüche u.ä. ? Im Forum habe ich etwas von 30% Haushaltsersparnis gelesen ? Unser Anwalt meinte aber, es würde sich nichts ändern im Vergleich zur aktuellen Situation - wo er noch bei mir lebt und wir ja auch einen gemeinsamen Haushalt haben. Der neue Mietvertrag wird auf beide Namen abgeschlossen. Er wird sich auch ein gebrauchtes Auto kaufen müssen, um zu seiner Teilzeitarbeit (die er neben der Ausbildung ausübt für seinen Lebensunterhalt) zu kommen. Obwohl sein Einkommen ja schon unter allen Bemessungsgrenzen liegt, und evtl. der o.g. Ausbildungsansatz gilt, macht es Sinn, dass das Auto entweder auf meinen Namen läuft oder aber auf Kredit gekauft wird. Es wird in jedem Fall eher ein älteres, günstiges Auto sein.
https://www.haufe.de/id/kommentar/bei-er...14828.html
Ob sich das JC bzw JA zu Herzen nimmt, sei mal dahingestellt, aber ich wollte auf jeden Fall darauf hinweisen - wenn/falls das anerkannt wird, wäre zumindest bis Ausbildungsende erstmal Ruhe...
Noch eine weitere Sache: mein Sohn möchte mit seiner jetzigen Freundin zusammen ziehen. Gibt es da irgendwelche Tipps, die wir beachten sollten in bezug auf Unterhaltsansprüche u.ä. ? Im Forum habe ich etwas von 30% Haushaltsersparnis gelesen ? Unser Anwalt meinte aber, es würde sich nichts ändern im Vergleich zur aktuellen Situation - wo er noch bei mir lebt und wir ja auch einen gemeinsamen Haushalt haben. Der neue Mietvertrag wird auf beide Namen abgeschlossen. Er wird sich auch ein gebrauchtes Auto kaufen müssen, um zu seiner Teilzeitarbeit (die er neben der Ausbildung ausübt für seinen Lebensunterhalt) zu kommen. Obwohl sein Einkommen ja schon unter allen Bemessungsgrenzen liegt, und evtl. der o.g. Ausbildungsansatz gilt, macht es Sinn, dass das Auto entweder auf meinen Namen läuft oder aber auf Kredit gekauft wird. Es wird in jedem Fall eher ein älteres, günstiges Auto sein.