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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
Hallo Sorglos,

wäre hier eventuell der §63 SGB X anwendbar?
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(16-05-2012, 10:35)Sixteen Tons schrieb: Hallo Sorglos,

wäre hier eventuell der §63 SGB X anwendbar?

Ich würde damit argumentieren, dass der 55. Senat des Sozialgerichtes Berlin die Verfassungsmäßigkeit anzweifelt und deshalb den Regelsatz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat.

Lt. 55. Senat des Sozialgerichtes Berlin fehlen ca 40 € aus dem Regelsatz für Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Da ist es nicht so einfach umzuschichten. Der Regelsatz muss noch lange nicht verfassungsmäßig sein, nur weil er im Gesetz steht.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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(16-05-2012, 00:52)sorglos schrieb: Die von Ihnen beantragte Sonderleistung ist durch den gewährten Regelbedarf abgedeckt udn stellt nach den mir vorliegenden unterlagen keinen unabweisbaren Bedarf... dar, so dass eine Übernahme der kosten nicht möglich ist.

Wie ist denn hier so der aktuelle Stand? Ist das Widerspruchsverfahren nun beendet?
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Ja, eine Widerspruchsbescheid ist eingegangen. Erwartungsgemäß ebenfalls ablehnend, denn man "könne keine fehlerhafte Entscheidung" sehen.

Selbstverständlich wurde fristgerecht nun fristwahrend Klage beim Sozialgericht eingereicht. Das zieht sich nun.

Da der Anwalt natürlich noch kein Geld gesehen hat, wurde der ebenfalls mit einem Schreiben vertröstet: "Bedauerlicherweise kann nicht gezahlt werden, da Jobcenter derzeit nicht erstattet. Von einem Mahnverfahren o.ä. ist Ihnen abzuraten, da auch diese evtl. entstehenden Kosten nicht gezahlt werden können. Eine Klage ist eingereicht. Es wäre also der Ausgang dieses Klageverfahrens abzuwarten, das wir selbstverständlich mit Nachdruck betreiben".

Die Justizkasse hat ein ähnliches Schreiben erhalten, ergänzt um den Antrag, die Gerichtskosten doch möglichst niederzuschlagen, angesichts der fortwährenden Bedürftigkeit des Vaters.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Wie hier gesagt http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...6#pid76286 wurde ja Strafanzeige gegen das Jobcenter gestellt.

Erwartungsgemäß hat der Staatsanwalt als erstes mal das Ermittlungsverfahren eingestellt. Da wir jedoch weiterhin der Meinung sind, dass das nicht in Ordnung ist, wurde Beschwerde an den Generalstaatsanwalt eingereicht.

Nun erreicht den Vater ein Schreiben, dass der Generalstaatsanwalt die Ermittlungen gegen den ausführenden Mitarbeiter des Jobcenter wieder aufgenommen hat. Einige Tage später kam dann das nächste Schreiben mit einer Vorladung als Zeuge zur Polizei. Im Betreff ist nun von "Bedrohung" die Rede.

Mal sehen.
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was vermutlich auch eingestellt werden wird.

Aber immerhin wissen einige Büttels dieser Behörde -und es liegt an uns, diesen Vorfall "breit zu treten"- dass man nicht alles mit uns Vätern machen darf, ohne auf Gegenwehr zu stoßen.

Schon jetzt lernen wir daraus, dass sich zu wehren lohnen kann und der juristische Kampf gegen das Unrecht nicht von vornherein aussichtslos ist.
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Nunmehr hat eine Vernehmung bei der Polizei stattgefunden. Durchgeführt von einer Beamtin, die vorher im Ressort für Kindesmißhandlungen war. Könnte sein, dass der Vorfall durchaus ernst genommen wird.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(13-07-2012, 18:47)Ibykus schrieb: was vermutlich auch eingestellt werden wird.

Aber immerhin wissen einige Büttels dieser Behörde -und es liegt an uns, diesen Vorfall "breit zu treten"- dass man nicht alles mit uns Vätern machen darf, ohne auf Gegenwehr zu stoßen.

Schon jetzt lernen wir daraus, dass sich zu wehren lohnen kann und der juristische Kampf gegen das Unrecht nicht von vornherein aussichtslos ist.
Der juristische Kampf lohnt sich nur insoferen, als dieses Büttel damit beschäftigt werden. Nachdem ich gelernt habe, dass man im Zweifelsfall nicht mal mehr ein Urteil bekommt, glaube ich in Sachen Justiz an garnichts mehr.
https://t.me/GenderFukc
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Petrus schrieb:
(13-07-2012, 18:47)Ibykus schrieb: was vermutlich auch eingestellt werden wird.

Aber immerhin wissen einige Büttels dieser Behörde -und es liegt an uns, diesen Vorfall "breit zu treten"- dass man nicht alles mit uns Vätern machen darf, ohne auf Gegenwehr zu stoßen.

Schon jetzt lernen wir daraus, dass sich zu wehren lohnen kann und der juristische Kampf gegen das Unrecht nicht von vornherein aussichtslos ist.
Der juristische Kampf lohnt sich nur insoferen, als dieses Büttel damit beschäftigt werden. Nachdem ich gelernt habe, dass man im Zweifelsfall nicht mal mehr ein Urteil bekommt, glaube ich in Sachen Justiz an garnichts mehr.
wart's ab!
Wenn sich @sorglos & Co. sich in dieser Sache durchsetzen, hat sich der Einsatz doch gelohnt und Dein Glaube kann sich wieder ein wenig festigen

Big Grin
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(19-04-2012, 10:21)sorglos schrieb:
(19-04-2012, 09:59)Camper1955 schrieb: leider hast Du meine Frage (Posting # 98) übersehen.
Nein, die Frage nach den Anwaltskosten habe ich nicht übersehen ( in #51 auch schon selbst gestellt).

Allein ich habe keine Antwort darauf. Die Rechnungen sind offen, gemahnt - und der Antrag auf Kostenübernahme durchs Jobcenter ist längst gestellt. Aber das Jobcenter hat noch keine Antwort gegeben.

Tja, wie in #99 geschrieben, hat das Jobcenter die Kostenübernahme abgelehnt - Klage beim SG ist anhängig.

Doch irgendwann werden AnwältINNEN, zu deren Beauftragung wir ja Dank Frau Zypries(SPD) und ihrer verordneten Zwangsanwaltschaft in Unterhaltssachen gezwungen waren, dann doch mal ungeduldig.

Das diesbezügliche tätige Mitglied der Anwaltszunft hat nun beim Familiengericht Kostenfestsetzungsbeschluß beantragt.

Nun will die Anwälting nach irgendeinem §11 RVG (= Rechtsanwaltsvergnügungsgeseiere??) einen lustigen Betrag von 609,97 - und klar ein paar Zinsen seit April von lumpigen 5% über allem sollens auch gleich noch sein.

Zwei Wochen Stellungnahmefrist werden eingeräumt - derer wir uns natürlich bedienen werden.... Vielleicht sollten wir mitteilen, dass sie irrigerweise den Vater als Auftraggeber betrachtet. Der hat doch bloß im Auftrag des Jobcenters als vollmachtloser Vertreter gehandelt.... Angel
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Ich frage mich, ob das so durchgeht. Das JC wird darauf hingewiesen haben, das man angehalten ist, seine Bedürftigkeit zu senken.
Aber ob das reicht, eine Anwaltsrechnung durchzureichen?
Dann könnte ich ja ganz locker und entspannt einen Vergleich vor dem FamGericht eingehen.
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(22-09-2012, 03:25)Sixteen Tons schrieb: Dann könnte ich ja ganz locker und entspannt einen Vergleich vor dem FamGericht eingehen.
Das kannst du durchaus. Das JC ist nicht berechtigt, die im Ergebnis eines FamG-Verfahrens definierte Höhe des Unterhalts zu bestreiten. Es spielt keine Rolle ob Beschluss oder Vergleich.

Nützlich wäre jedoch, wenn du sagst: "ich stimme dem Vergleich zu, XY festzulegen, vorbehaltlich der Zustimmung meines Jobcenters". Besonders letzteres unbedingt wörtlich protokollieren lassen.
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Das finde ich beruhigend. In dem Thread von Beppo wird das ja auch bestätigt.
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Aus gegebenem Anlass des Väter-Basching von Gabriel, Mass und Schwesig werde ich jetzt doch mal endlich an diese Geschichte das allerletzte Kapitel fertigschreiben:

Wie in #110 erwähnt, waren jetzt noch die angemahnten Anwalts- und Gerichtskosten aus dem vom Jobcenter rechtswidrig erzwungenen KU-Abänderungsverfahren offen.

Zunächst erfolgte ein richterlicher Hinweis des SG:

Zitat:In dem Rechtsstreit Papa ./. Jobcenter weise ich darauf hin, dass hier eine Kostenerstattung von Gerichtskosten zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes im Sozialrechtsverhältnis zu erfolgen haben dürfte. Nach meiner Einschätzung dürfte der Kläger hier schon nicht zur gerichtlichen Geltendmachung einer Unterhaltstitelabänderung aufzufordern gewesen sein, § 11b Absatz1 Satz 1 Nr 7 SGBII (Geiger in LPK-SGBII, 4.Aufl. 2011, Rn22). Insbesondere bei der Aufforderung zur Selbsthilfe war die Zumutbarkeit unter Berücksichtigung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens zu beachten und ggf. von vornherein die Kostenübernahme zu erklären. Dies dürfte hier umso mehr gelten als der Kläger vor Klage(Antrags-)rücknahme mit der eintretenden Kostenfolge die Beratung des Beklagten in Anspruch genommen hat (vgl. u.a. Brühl/Schoch in LPK-SGBII, §9 Rn 18).

Ich rege daher die Prüfung der Abgabe eines Anerkenntisses an.

gez.
RichterIn

Aber wie man die Jobcenter so kennt, blieb auch dieses renitent und lernunfähig.
So kam es, wie es kommen musste: Das Jobcenter wurde zur kompletten Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten verurteilt.

Erfahren haben wir das zuerst aus dem Anwaltsbüro. Das Jobcenter ließ sich noch Wochen Zeit mit dem Kostenübernahmebescheid.
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Vier Jahre Verfahrensdauer, Wahnsinn.
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Das Aktenzeichen aus dem Beschluß hätte ich gerne, ggf. auch per PN. Ich soll im Mai kommenden Jahres beim Landkreis antreten.
Dann wäre zu erörtern, ob ich a) den aktuellen Unterhaltstitel angreifen soll oder b) meinen Chef nach mehr Geld frage.
a) Wäre mit deinem Hinweis ja obsolet. b) führt dann ggf. zu einer höheren Unterhaltszahlung meinerseits.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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