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Sie wird wohl einen Wohnsitz hier behalten, also wohl die Adresse ihres Hauses zum Zweitwohnsitz machen.
Weiß nicht, ob sie in Deutschland Lohnsteuer zahlen will. Keine Ahnung.
Aber ich weiß, das ich heute die Schulbücher, einen dreistelligen Betrag für die Ausbildungsstelle meiner Tochter bezahlt habe, weil sonst Ärger.
Mutti interessiert das nicht, will von nichts gewußt haben.
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Wenn sie in der Schweiz den Erstwohnsitz hat UND dort ihre Einkünfte bezieht, gilt das Doppelbesteuerungsabkommen. Versteuert wird in der Schweiz. Also grundsätzlich im Tätigkeitsstaat.
Bezieht sie aber auch weitere Einkünfte in Deutschland) - Miete - ist sie nach wie vor in Deutschland steuerpflichtig für diese Einkünfte.
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Ich habe Informationen, das der Vater der jüngsten Tochter meiner Ex gestern einen Teilsieg vor Gericht in Bezug auf das ABR eingefahren hat.
Verfahrensbeistand und Richter haben sich klar gegen einen Umzug in die Schweiz ausgesprochen. Völlig neues Umfeld, Umgang mit dem Vater
auf der Kippe, neue Sprache usw.. Dann noch wackelige Beschäftigungssituation und die taufrische Beziehung zum neuen LG von Ex, wo sie wohnen wird.
Die Ex wurde wohl auch von dem Richter gefragt, wie sie dann die Betreuung der Kinder regelt, die in Deutschland verbleiben. Ex soll vor Gericht zu Protokoll gegeben haben, der Vater dieser Kinder (das bin ich) sei mit allem einverstanden und es wäre alles geklärt und geregelt. Die Tochter (meine) würde bereits bei mir wohnen. Der andere Vater hat das bezweifelt und das Gericht war nicht überzeugt. Die Mutter hat dann dem Gericht vorgeschlagen, im Drei Wochen Takt zwischen Schweiz und Deutschland zu pendeln. Beschlossen wurde dann, das die Halbschwester unserer Kinder dann jeweils für drei Wochen beim dem Vater und dann für die gleiche Dauer bei der Mutter (in Deutschland) verbleibt.
Unterhaltszahlungen kann der Vater damit einstellen, außerdem bekommt er das halbe Kindergeld. Die Entscheidung ist vorläufig und mit Blick auf das Kind wird man in nächster Zeit sehen, ob die derzeitige Betreuungsregelung noch angepasst werden muss.
Gestern war ich dann alleine mit unserer Tochter auf ihrer Schulentlassungsfeier, weil die Mutter dann wg. o. g. Umstände keine Lust mehr hatte.
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(Vor 5 Stunden)Sixteen Tons schrieb: Die Mutter hat dann dem Gericht vorgeschlagen, im Drei Wochen Takt zwischen Schweiz und Deutschland zu pendeln. Beschlossen wurde dann, das die Halbschwester unserer Kinder dann jeweils für drei Wochen beim dem Vater und dann für die gleiche Dauer bei der Mutter (in Deutschland) verbleibt.
Das ist ja eine irre Konstellation. Welche Stelle erlaubt denn Arbeit im Dreiwochentakt? Ich denke, das Gericht hat das auch als irre angesehen, aber ohne Relevanz, die eigentliche Entscheidung war das Wechselmodell, das Kind nicht in die Schweiz zu lassen. Die denken sicher, das geht es nicht gut und die Mutter ist bald wieder ganz da.
Leider ist auch das Wechselmodell nicht realistisch. Ein drei Wochen Wechsel ist zu lang. Das sind jedesmal kleine Umzüge. Ich hoffe, für die Tochter ist das der Einsteig, ganz zum Vater zu wechseln. Wahnsinn, was für ein Tanz da von den Helfern aufgeführt wird, weil die Mutter der Hafer sticht. Kann mir nicht vorstellen, dass das ohne Schaden für das Kind abgeht.