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Informationen von der Schule - angemault und ausgelacht
#76
(02-03-2013, 17:38)Skipper schrieb: Nein, Iby.
Mein Beitrag und die vorgeschlagene Vorgehensweise ist nichts für Rambos. Da kann ich Dich schon verstehen. Big Grin
Deine Verärgerung über mich ist verständlich ...
Aber bitte verstehe, dass ich derzeit nicht die Möglichkeit habe, Dich zu unterstützen. Zumal Du in Deinen eigenen Angelegenheiten genauso orientierungslos und konfus vorgehst, wie du es anderen empfiehlst.

Deswegen noch einmal, ohne Rambo-Unterstellungen oder Ommmms bei Kerzenschein:

Widerspruch und Anfechtungsklage, die Du vorschlägst. sind Unfug und führen zu weiteren streitigen Auseinandersetzungen, die der TO ja gerade vermeiden will.

Worin könnte der Sinn liegen, ihn in weiteres sinnloses Prozedere zu verstricken?

Wenn Du schon vor dem Verwaltungsgericht zu klagen empfiehlst, dann bitte ohne ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren:
Rechtsmittelfähigen Bescheid zu beantragen, Widerspruch gegen Bescheid einzureichen um dann Anfechtungs oder kombinierte Anfechtungs/ Verpflichtungsklage gg den Widerspruchsbescheid zu führen, überlassen wir besser denen, die sich gerne möglichst lange streiten und die dann -wie Du- den Überblick über ihre eigene Taktik (oder Strategie?) verlieren.

Nicht böse sein, Skipper!
Das Du mit Deiner festgefahrenen Jolle kein Eis durchbrechen kannst, ist schon klar.
Aber umständlich zusätzliche Segel zu setzen, hilft auch nicht weiter. Wink
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#77
(02-03-2013, 08:36)Ibykus schrieb: Aber nochmal zur Schule zu gehen macht doch nur Sinn, wenn er sich einen Patronengürtel umhängt oder im Panzer vorfährt.
Der soll nicht ins Schulbüro gehen und fragen, und auch den Direktor in der Schule anrufen. Der soll einen Lehrer seines Sohnes ansprechen. Lehrer sind auch Menschen. Die trifft man im Supermarkt oder im Schwimmbad. Telefon haben die auch.
Vielleicht ist der Threaderöffner auch einer, der der Schule gegenüber gleich mit "ich verklage Sie." und "Das ist mein gutes Recht." losgelegt hat. Das würde die Reaktion des Lehrers, der ihn angerufen hat, erklären.
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#78
(03-03-2013, 01:49)Das Nerdliche Orakel schrieb: Der soll einen Lehrer seines Sohnes ansprechen.
Der Rektor ist "pampig" geworden und der direkte Lehrer hat ihn ausgelacht.
Insoweit bestätigt sich Deine Feststellung, dass Lehrer auch Menschen sind.

Wie viele Lehrer soll er denn noch ansprechen?
Ich an seiner Stelle würde auch über andere Wege und Möglichkeiten nachdenken, bevor ich mich vollends zum Affen mache.
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#79
(03-03-2013, 02:43)Ibykus schrieb: Insoweit bestätigt sich Deine Feststellung, dass Lehrer auch Menschen sind.
Die meisten Lehrer sind Apparatschiks, und haben eine unglaubliche Schere im Kopf. Aber es gibt auch einige, die, wenn sie sich sicher fühlen, Sachen sagen, die sie öffentlich nicht sagen würden.
Wenn man als Lehrer öffentlich, insbesondere gegenüber Schülern oder Eltern, etwas sagt, das die Schere im Kopf verhindern müsste, kriegt man massiv Ärger. Ich bin froh, dass ich kein Lehrer bin, der Frau und Kinder hat, sein Haus abbezahlen muss, und auf seinen Sold angewiesen ist.
(03-03-2013, 02:43)Ibykus schrieb: Wie viele Lehrer soll er denn noch ansprechen?
Den Direktor und den Lehrer, der ihn angerufen hat, jedenfalls nicht. Der Sohn müsste von mehr als fünf Lehrern unterrichtet werden. Notfalls tut es auch einer, der den Sohn nicht unterrichtet, und das sind zig. Es ist noch nicht aussichtslos, vorausgesetzt der Threaderöffner kann mit Menschen so sprechen, dass sie nicht sofort abweisend werden.
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#80
alternativ doch vielleicht besser Lotto spielen und mit dem immerhin möglichen Gewinn Mutter oder Lehrer bestechen?

Ich kann nicht glauben, was ich von Dir lese. Rolleyes

Als Orakel sollte man immer auch darauf achten, dass die Glaskugel nicht beschlägt! Wink
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#81
Du verkehrst in anderen Kreisen als ich.
Ich bin seit ein paar Monaten Lehrer, und spreche in dieser Sache aus Erfahrung. Und ich bin froh, dass dieser Job in ein paar Monaten erledigt ist; die meisten meiner Kollegen und Vorgesetzten auch.
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#82
@ Orakel
du hast anscheinend überhaupt keine Ahnung von der Realität bzgl. Auskünften durch Schulen und lebst wohl auch in einer anderen Welt.
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#83
Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem, was getan wird, und dem, was getan werden darf.
Es gibt auch viele Sachen, die man sowohl tun muss als auch nicht tun darf. Das ist der ganz normale Wahnsinn in einem Rechtsstaat.
Wenn du den rechtsstaatlichen Weg gehst, kriegst du eine rechtsstaatliche Antwort. Anders gesagt: Wer dumm fragt, kriegt eine dumme Antwort.
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#84
(03-03-2013, 20:02)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich bin seit ein paar Monaten Lehrer, und spreche in dieser Sache aus Erfahrung. Und ich bin froh, dass dieser Job in ein paar Monaten erledigt ist; die meisten meiner Kollegen und Vorgesetzten auch.

Ich kann nachvollziehen dass viele deiner Kollegen und Vorgesetzten froh sind dich endlich loszuwerden.
Ein paar Monate Lehrer, aha, tolle Arbeitsleistung. Wenn du den Schülern auch so einen Unfug beibringst wie du hier des öfteren verbreitest ist sofort nachvollziehbar, dass deine Tätigkeit als Lehrer nach ein paar Monaten beendet werden muss.

Hoffentlich hast du nicht meine Kinder unterrichtet.
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#85
Nicht persönlich werden. Das disqualifiziert dich selber.

Die Lehrerebene ist eh schnell geprüft und erledigt. Die Annahme war, "was mach ich, wenn ich das Zeugnis meines Kindes nicht einsehen darf". So eine Frage setzt natürlich voraus, dass die Lehrer es nicht vorlegen wollten/konnten/durften.
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#86
hier

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7181

dürften einige Fragen beantwortet werden
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#87
(05-03-2013, 16:36)calcaneus schrieb: Ich hab das gemeinsame Sorgerecht und bin (zum Glück) von der KM geschieden,
Also ist diese Sache geklärt. #18
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#88
Ich hab das komischerweise das Jahr zuvor problemlos von den entsprechenden Lehrern bekommen. Inkl. dummer Bemerkungen über einen ... ich nenns mal Rabenvater. Und genau mit selbiger Mail hab ichs dieses Jahr auch versucht.

Zumindest "darf" ich zur Sprechstunde zum Lehrer kommen und dann "darf ich mit in den PC reinschaun" - *knuffig*

Werd ich natürlich machen sobald ich wieder laufen kann.
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#89
(05-03-2013, 22:19)calcaneus schrieb: Zumindest "darf" ich zur Sprechstunde zum Lehrer kommen und dann "darf ich mit in den PC reinschaun" - *knuffig*
Dann hast du deine Information. Der Rest soll dir egal sein.
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#90
Da hast du natürlich recht, aber noch war ich nicht bei der Schule und noch hab ich die Info auch nicht..... mittlerweile trau ich in dem Kontext niemandem mehr
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#91
Bleib cool und beende deine Sätze mit einem Punkt. Du hast jetzt vier Wege geschildert bekommen, die du einschlagen kannst wenn dir die Auskunft verweigert wird.
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#92
ist die Beistandschaft im Jugendamt bzgl. Schulzeugnisse und Gesundheitszustand der Kinder nicht auch auskunftspflichtig gegenüber dem Vater, auch wenn dieser kein Sorgerecht hat?
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#93
Nein.
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#94
(05-03-2013, 23:22)Das Nerdliche Orakel schrieb:
(05-03-2013, 22:19)calcaneus schrieb: Zumindest "darf" ich zur Sprechstunde zum Lehrer kommen und dann "darf ich mit in den PC reinschaun" - *knuffig*
Dann hast du deine Information. Der Rest soll dir egal sein.
Wer Väterrechte auf "gelegentliches Dürfen" reduziert, schwächt sie und unterstützt und fördert mütterliche Allmacht.

Man kann die Einstellung vertreten, Zeugnisse rechtfertigten keine Gerichtsverfahren.
Dann ist man aber nicht weit davon entfernt, auch das gemeinsame Sorgerecht in Frage zu stellen, weil es generell dem nicht anwesenden Elternteil nur wenig nützt.
Dann könnte man ebenfalls das Umgangsrecht wieder als Besuchsrecht verstehen ....
... und am Ende den unverheirateten Vater als Hampelmann oder Marionette!

Gegen eine systematische Ausgrenzung können sich Väter nicht wehren, indem sie sich mit Zugeständnissen oder "Großzügigkeiten" abspeisen lassen.

Du gehörst offenbar zu den Vätern, die sich "um des Kindeswohlwillens" das Zeugnis auch zusammengeknüllt vor die Füße werfen lassen.

Mein Gott - für WEN und für WAS engagiert man sich eigentlich noch ???

K59 schrieb:ist die Beistandschaft im Jugendamt bzgl. Schulzeugnisse und Gesundheitszustand der Kinder nicht auch auskunftspflichtig gegenüber dem Vater, auch wenn dieser kein Sorgerecht hat?
dem Beistand gehen solche Auskunftsrechte nichts an. Seine Tätigkeit beschränkt sich m.W. auf Angelegenheiten die Unterhaltsansprüche betreffend.

Stell' doch dem Orakel diese Frage! Wozu bedarf es VäterRechte, wenn man sich seine Wünsche mit einem Strauß Blumen, am Ende mit "ein paar Scheinchen" erfüllen kann. Rolleyes
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#95
Über die Aufgaben des Beistandes am JAmt kann man sich auch hier oder hier informieren.

Skipper grüßt alle 'Segler' da draußen an ihren Funkgeräten und wünscht allzeit gute Fahrt. Smile
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#96
(09-03-2013, 10:36)Ibykus schrieb: Wer Väterrechte auf "gelegentliches Dürfen" reduziert, schwächt sie und unterstützt und fördert mütterliche Allmacht.
Es geht nicht um das Dürfen, sondern um das Tun.
Ein Vater hat nichts davon, wenn er Umgang mit seinem Kind haben darf, aber diesen Umgang nicht hat, weil ihm die Mutter den Umgang verwehrt, obwohl sie es nicht darf.
(09-03-2013, 10:36)Ibykus schrieb: Du gehörst offenbar zu den Vätern, die sich "um des Kindeswohlwillens" das Zeugnis auch zusammengeknüllt vor die Füße werfen lassen.
Zeugnisse interessieren mich überhaupt nicht. Ich habe oft genug erlebt, wer warum welche Bewertungen erhält.
(09-03-2013, 10:36)Ibykus schrieb: Mein Gott - für WEN und für WAS engagiert man sich eigentlich noch ???
Für die Juristen, die so gerne einen Papiertiger um ein Zeugnis haben wollen.
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#97
(10-03-2013, 02:48)Das Nerdliche Orakel schrieb: Zeugnisse interessieren mich überhaupt nicht.
Diese Einstellung ändert sich spätestens, wenn das Kind 18 wird.
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#98
(10-03-2013, 02:48)Das Nerdliche Orakel schrieb:
(09-03-2013, 10:36)Ibykus schrieb: Wer Väterrechte auf "gelegentliches Dürfen" reduziert, schwächt sie und unterstützt und fördert mütterliche Allmacht.
Es geht nicht um das Dürfen, sondern um das Tun.
Ein Vater hat nichts davon, wenn er Umgang mit seinem Kind haben darf, aber diesen Umgang nicht hat, weil ihm die Mutter den Umgang verwehrt, obwohl sie es nicht darf.
Wenn ein Vater Umgang mit seinen Kindern haben darf, dann liegt es an ihm, diese "Erlaubnis" zu nutzen.

Du verwechselst "dürfen" mit "rechtlichem (oder gerichtlichen) Anspruch".
Einen rechtlichen Anspruch muss ich (kann ich zugegeben nicht immer) durchsetzen.
Dürfen ist von Wohlwollen abhängig!

Ich sehe in einem rechtlichen Anspruch -auch wenn ich ihn mir erst erstreiten muss- ein wesentlich nützlicheres Instrument, als den Launen einer Mutter ausgesetzt zu sein.
(so verhält es sich übrigens auch mit den Launen eines Jugendamtes, dass zudem schon im Vorfeld zu wenigstens 90% gegen mich als Vater eingestellt ist: spring erst mal über die Klippe, dann wirst du schon sehen, wie tief du fällst)

Stattdessen:
"Was Du schwarz auf weiß besitzt ....! Wink
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#99
(26-02-2013, 20:40)Ibykus schrieb: Immer dasselbe und wenn's ihr Spaß macht .... .
Man kann die KM verpflichten, künftig unaufgefordert die Zeugnisse zeitnah vorzulegen; jedenfalls dann, wenn es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen gekommen ist.
Bin gerade wieder dabei. Bislang hatte die KM immer noch schnell das Zeugnis übersandt.
Nun klage ich auf jeden Fall, zumal sie ja diesmal die Frist verstreichen lassen hat.

www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/2013_02_17_Zeugnis.pdf
keine Reaktion!

Nun hatte ich Klage eingereicht (hier irgendwo verlinkt).
Der RA der KM erwidert:
RA Borkenkäfer schrieb:Da er [also ich als Antragsteller] der Antragsgegnerin auf diese Weise die Möglichkeit verwehrt hat, ihm das Zeugnis zukommen zu lassen [ich hatte ihre eMail-Adresse gesperrt] wies die Antragsgegnerin darauf hin, dass sie es nicht einsehen könne, deshalb eine Kopie des Zeugnisses fertigen zu lassen und diese per Post dem Antragsteller dann zuzuleiten. Den damit verbundenen Zeit- und Geldaufwand kann und will die Antragsgegnerin nicht tragen ...
aber den Kostenaufwand für die Inanspruchnahme ihres RA schon!!!

Jedenfalls übersendet er dem Gericht angeschlossen eine Kopie des Zeugnisses (lach) - aber eben nur EINE!

Das Gericht hätte nun diese Kopie an mich weiterleiten können - was will es selbst damit?!

Ich rufe also beim zuständigen Dezernat an und teile mit, dass ich mit der gerichtlichen Weiterleitung des Schriftsatzes keine Kopie erhalten hätte.

Darauf hin gibt das Gericht der Antragsgegnerin auf, eine "beglaubigte Abschrift" des Schulzeugnisses binnen Wochenfrist dem Gericht "zur Weiterleitung an den Antragsteller" zu übersenden.

Das geschah' diese Woche.
Heute ist UmgangsWE und ich rufe gerade meine Tochter über Funk an, dass ich sie abholen will ....

Im Hintergrund eine verärgerte Mutti ....
Ich höre sie immer dazwischen quatschen: dein Vater kann .. dein Vater muss .... dein Vater, dein Vater etc.

Ob da wohl jemand verärgert ist?

Wie schaut's denn aus, lieber RA Borkenkäfer?
Wenn ich Ihnen lfd. Mandate verschaffe, sollten wir mal über VermittlungsProvisionen sprechen Big Grin
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@Ibykus:
die KM scheint dich wohl nicht mehr besonders zu mögen. Wink

Es ist schon ein Trauerspiel mit solchen "Müttern".
Als Jurist hast du den Vorteil solche u.A. Sachen alleine regeln zu können, andere Unkundige müssen sich für jeden Kleinkram teure RA erkaufen und werden aus diesen Gründen sicherlich oft auf ihr "Auskunftsrecht" verzichten.
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