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Erhöht Zimmervermietung die TU-Zahlung ?
#1
Hallo,

da ich ggf. jemanden hätte der demnächst in die derzeit von mir zwangsweise allein genutzten gemeinsam gekauften 5-Zi.-ETW für unbestimmte Zeit mit einziehen würde (keine neuer Partner !) frage ich mich wie sich das auf den TU den ich meiner Nochfrau zahle auswirkt.

Derzeit ist Wohnwert - Zins+Tilg. negativ, senkt also den TU den ich zu zahlen habe, wäre wenn ich offiziell Miete verlangen würde dann wohl nicht mehr der Fall.

Da es sich aber für mich nur rentieren würde wenn ich die "Zimmermiete" alleine behalten kann, wäre ich um kreative Denkansätze dankbar !?

Schönen Tag noch,
Spielbank
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#2
Immo verkaufen, die Zeit ist jetzt günstig.
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#3
(15-03-2013, 12:27)Spielbank schrieb: Derzeit ist Wohnwert - Zins+Tilg. negativ, senkt also den TU den ich zu zahlen habe
Bist du sicher?
Das hat aber kein Richter entschieden oder?
Normalerweise kann man sich aus Immobilienbesitz keine Nachteile anrechnen lassen.
Es werden stets nur positive Wohnwerte akzeptiert.

Unter dieser Vorraussetzung ist es eigentlich und theoretisch auch egal ob du unter vermietest oder nicht.

Normalerweise wird dir ein (fiktiver) Wohnvorteil angelastet.
Wenn du diesen nun durch Mieteinnahmen realisierst, ändert sich am Betrag nichts.

Wie sich das in deiner Realität verhält weiß ich aber nicht.

Liefer mal ein paar Zahlen, dass man das genauer kalkulieren kann.
Wiviel Zinsen, wieviel Tilgung, wie hoch wäre die Miete auf dem freien Markt, wieviel Untermiete willst du kassieren?
Und vor Allem: Wer hat durch gehen lassen, dass du mehr Kosten als Nutzen abziehen darfst?
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#4
TU richtet sich nach den Verhältnissen vor der Trennung. Eine Anpassung nach oben findet deshalb in aller Regel nicht statt.

Anderes gilt für den nachehelichen Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung.

Eine Ausnahme, bei der der TU an einen nach der Trennung gestiegenen Verdienst angepasst wird, gibt es meines Wissens nur, wenn der Einkommenszuwachs bereits vor der Trennung bekannt, bzw. eingeplant war.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#5
Danke für die Antworten, dürfte mir also kein Strick gedreht werden während des TU wenn ich das richtig verstehe, aber bei ggf. anstehendem nachehelichem Unterhalt wenn ich das richtig verstanden habe. Da keine Kinder, Ehe 5-6 Jahre, sie Einkommen von 1500€ dürfte der sich aber wenn überhaut Anspruch besteht zeitlich in Grenzen halten.

@beppo
doch es ist so wenn einer ohne Not auszieht aus der 50/50 Immobilie und ab da nur noch der der drin bleibt alleine alles derweil bezahlt. Alleine bräuchte man ja diesen "Mehrplatz" nicht und er wird einem quasi aufgezwungen während der Trennung !

Frage:
Zahlen für die Unterhaltsberechnung würde ich gerne liefern und dann hier nachrechnen lassen, dauert aber wohl noch ein paar Tage bis ich die Post von der RAttin bekomme, wem darf ich die den per PM zusenden, denn alles hier öffentlich reinstellen will ich nicht unbedingt ? Wenn die Post da ist dürfte es aber wohl auch eilig sein, da ich ab 1.4. zahlen muss (da hat sie ihren neuen Mietbeginn und ist dann komplett ausgezogen aus der Immobilie)
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#6
(18-03-2013, 08:31)Spielbank schrieb: @beppo
doch es ist so wenn einer ohne Not auszieht aus der 50/50 Immobilie und ab da nur noch der der drin bleibt alleine alles derweil bezahlt. Alleine bräuchte man ja diesen "Mehrplatz" nicht und er wird einem quasi aufgezwungen während der Trennung !

Richtig.
Das gilt aber nur während der Trennungszeit.
Diese hast du zu nutzen um dir eine angemessene Wohnung zu nutzen.
Wenn du das dann nicht tust, wird dir der volle Wohnvorteil angelastet.

Wenn du aber bereits in der Trennungszeit untervermietest, wird dir der Ertrag sicher auch aufgelastet.

Beispiel:

Du hast eine Wohnung für 2 Personen die auf dem freien Markt 1.000,-€ Miete kosten würde.
Du alleine würdest aber nur eine 500,-€ Wohnung benötigen.

Fall 1. Ohne Untervermietung:
Dir wird in der Trennungszeit kein Wohnvorteil angelastet.
Nach der Scheidung hast du einen fiktiven Wohnvorteil von 500,-€.

Fall 2. Mit Untervermietung (300,-€)
In der Trennungszeit werden dir sicher 300,- Einkommen angelastet.
Nach der Scheidung bleibt es bei den 500,-€.
Die 300,-€ kannst du dann für dich behalten.
Du hast also 300,-€ realen und 200,-€ fiktiven Wohnvorteil.

Jeweils abgezogen werden können die Kosten wie z.B. Zinsen, nicht aber Tilgungen.
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#7
@beppo
während der Trennungszeit kann die Tilgung serwohl abgezogen werden ! was sogar einen negativen Betrag bei der Berechnung ergeben kann !
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#8
Das stimmt, das habe ich unterschlagen.

So wie noch so manch weiteres Detail aber ich wollte auch nur das Prinzip verdeutlichen aber das scheinst du ja alles schon zu kennen.
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