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ich hätte mal ne frage.
Meine freundin ist phillippinin und ich bin deutscher. wir sind beide nicht verheiratet. Sie ist nun schwanger von mir. Wenn das kind nun geboren wird in thailand oder auf den phillippinen bekommt es dann die dortige staatsbürgerschaft bzw. hat das kind anspruch auf einen deutschen pass und die deutsche staatsbürgerschaft.
weiss das jemand?
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Ich geh mal davon aus, dass Du Deutscher bist. Dann gilt folgendes:
Zitat:Wer als eheliches Kind geboren ist, kann die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt bis zum 31.12.1974 ausschließlich von dem deutschen Vater ableiten. Bei Geburt seit dem 1.1.1975 können eheliche Kinder die Staatsangehörigkeit auch von der deutschen Mutter ableiten. Wer als nicht eheliches Kind geboren ist, kann die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt bis zum 30.06.1993 ausschließlich von der deutschen Mutter ableiten. Bei Geburt seit dem 01.07.1993 können nicht eheliche Kinder die Staatsangehörigkeit auch vom deutschen Vater ableiten, wenn die Vaterschaft nach deutschem Recht wirksam festgestellt ist.
Nachzulesen bei einer Institution, die es wissen muss:
Wie wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben? (Deutsche Botschaft in SanJose, Costa Rica, 04.04.2013)
Demnach musst Du also die Vaterschaft hochoffiziell anerkennen. Vermutlich wird die entsprechende Botschaft das bestreiten, bis ein Gentest vorliegt. Und die Kosten für den Spass musst Du (oder die Mutter) tragen, weil Du in der Nachweispflicht bist. Du kannst die Mutter vor der Geburt heiraten, dann ist Euer Kind automatisch Deutsch. Oder Du kannst das Kind nach der Geburt adoptieren, dann fällt der Gentest weg.
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04-04-2013, 09:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-04-2013, 09:56 von MitGlied.)
Wenn du rechtlich als Vater festgestellt wirst, also durch freiwillige (Es kann sein, dass die freiwillige Anerkennung nicht ausreicht und ein Beweis (Gentest) notwendig ist.)Vaterschaftsanerkennung oder gerichtlich, dann ist das Kind auch deutscher Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten. Es kann also jederzeit nach Deutschland einreisen. Die Mutter des Kindes allerdings nicht (automatisch). Ist sie dagegen bereits in Deutschland, kann sie eine Aufenthaltsgenehmigung/Duldung beantragen aufgrund Erziehung minderjähriges Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Wenn du das verhindern willst, musst du also verhindern, dass es zu einer rechtlichen Vaterschaft kommt. Das deutsche Jugendamt ist nur für Kinder in Deutschland zuständig, es wird also keinen Finger krumm machen. Die Mutter muss also den Rechtsweg von Thailand/Philipinen aus gehen. Wenn sie nicht mal deinen Wohnsitz kennt, dann wird das sehr langwierig und schwierig.
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04-04-2013, 11:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-04-2013, 11:44 von Leutnant Dino.)
(04-04-2013, 00:27)ausgewanderter schrieb: Meine freundin ist phillippinin und ich bin deutscher. wir sind beide nicht verheiratet. Sie ist nun schwanger von mir.
Glückwunsch!
Ich würde nichts tun, so dass im Falle einer Trennung keine finanziellen Nachteile drohen. Das ist auch der Grund, warum Frauen aus armen Ländern besonders schnell von Europäern schwanger werden. Wer es nicht weiss: Geld und Unterhalt. Das Gegenargument von verblendeten Männern: Aber meine Frau ist ganz anders. Das ist das AMIGA Syndrom.
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(04-04-2013, 09:47)Petrus schrieb: Ich geh mal davon aus, dass Du Deutscher bist. Dann gilt folgendes:
Zitat:
Nachzulesen bei einer Institution, die es wissen muss:
Wie wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben? (Deutsche Botschaft in SanJose, Costa Rica, 04.04.2013)
Demnach musst Du also die Vaterschaft hochoffiziell anerkennen. Vermutlich wird die entsprechende Botschaft das bestreiten, bis ein Gentest vorliegt.
Interessant, wenn man von einer Deutschen ein Kind hat, wird man zur Vaterschaftsanerkennung gedrängt, ohne Gen- Test versteht sich.
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(04-04-2013, 12:07)Jigsaw schrieb: Interessant, wenn man von einer Deutschen ein Kind hat, wird man zur Vaterschaftsanerkennung gedrängt, ohne Gen- Test versteht sich.
Niemand bedrängt einem. Man muss nur nichts machen und dann geht es vor Gericht, wo ein Vaterschaftstest erfolgt. Der Verlierer zahlt die Zeche.