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Antrag auf Hilfen zur Erziehung
Gestern habe ich nach dem dritten Wecken einen weinenden 11+jährigen im Bett vorgefunden - es war der Tag, an dem ich ihn zu seiner Mutter zurückbringen mußte. Da ich ihm die Tage schon erklären mußte, dass alles längern dauern würde, weil der Gutachter den Termin nicht halten konnte und auch keinen neuen angeben, dachte ich, er hätte das schon verarbeitet gehabt... Vaterfreuden nennt man das wohl... irgendwie scheint das Familienrecht es darauf angelegt zu sein, väterliche Verantwortung und Gesetz zur Unvereinbarkeit zu bringen...

Hat jemand einen praktischen Tip, was ich tun kann, um das Verfahren zu beschleunigen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Hier geht´s jetzt weiter: Leider nicht im Verfahren aber faktisch. Ich hatte ja schon in einem anderen thread geschrieben, dass die Mutter uns die Abahrt in die Osterferien vermiesen wollte und -nachdem ihr das nicht gelungen war- nichts Besseres zu tun hatte, als das Kind am Telefon zu falten. Seit einigen Tagen erzählte es dann überall herum, dass es auf keinen Fall zurück gehen würde... nachdem es dies gestern auch einem Freund am Wohnort der Mutter sagte, der sich telefonisch mit ihm verabreden wollte, hatte ich die Mutter per sms über die Situation informiert und ihr mitgeteilt, das ich diesmal akzeptieren würde, wenn das Kind sich ernsthaft sträuben würde, sich zurück fahren zu lassen.

Heute morgen weigerte es sich dann aufzustehen... es gab noch einges hin und her... nun ja, es ist noch bei mir. Die Mutter habe ich per sms informiert und ihr vorgeschlagen, dass wir uns per email austauschen, wie wir dem Kind den Übergang so leicht wie möglich machen können...

Bin jetzt ´mal gespannt, wie es weitergeht. Irgendwie ist man als Betroffener ja doch blockiert, deshalb die Frage: Welches wären denn Schrtte, die ich jetzt unbedingt einleiten müßte?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Ich sag das ja nur ungern, aber evtl. einen JA-Pädagogen einschalten? Es wird auf der einen Seite schwierig sein, ein möglicherweise weinendes und sich mit Händen und Füßen wehrendes Kind zurück zur KM zu transportieren. Auf der anderen Seite aber - was ist der KM zuzutrauen? Schickt sie dir womöglich die Polizei vorbei? Das würde die Situation sicher nicht verbessern.

An deiner Stelle würde ich a) nochmal beruhigend auf das Kind einwirken, b) dringend der KM nachweisbar (sms ist gut, E-Mail ist besser) ein Lösungsgespräch an die Backe nageln und c) auf jeden Fall einen neutralen Zeugen ranschaffen, der bestätigen kann, dass das Kind nicht zurück will und du es auch nicht dahingehend manipuliert hast.

Nächster Schritt dann, falls keine Einigung mit der KM erzielbar und das Kind partout nicht mehr zurück will: Im eA-Verfahren den Kindeswillen zwecks permanentem Wohnortwechsel anhören lassen.
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ich äußere mich hier mit ein wenig mehr konkretem Hintergrundwissen zu den Geschehnissen.

Aus meiner Sicht passiert bei wackelpudding gerade das "Normalste von der Welt".
Ein fast 12 jähriges Kind entscheidet sich, seinen Lebensmittelpunkt bei seinem Vater zu haben.
Wenn sich ein Kind so bei seiner Mutter äußert, wird es sofort von seinem Vater abgeschottet, als wenn dieser ein gemeingefährlicher Halunke wäre.

Nun, beim Vater, bestehen keinerlei Bindungstoleranzdefizite. Das Kind wird weder unter Druck gesetzt noch sonstwie in seiner Willensfreiheit eingeschränkt und auch nicht manipuliert.

In der Schule anmelden.
Gesprächsbereit bleiben und
die Mutter nicht verteufeln.

Wenn die KM den Willen des Kindes nicht akzeptieren will, soll sie Vorschläge machen, auf die sich das Kind einlassen kann.

Ansonsten soll sie bleiben wo der Pfeffer wächst und tun und lassen, was ihr gefällt.
Und mit der Polizei kann sie Hafenrundfahrten auf St. Pauli unternehmen.

Die Sache ist entschieden, solange es dem Kind bei seinem Vater gut geht.

Ich freue mich sehr darüber, dass ein Vater kompetent die Fäden in seiner Hand hält und unbeirrbar an der Seite seines Kindes steht.
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(03-04-2013, 20:32)wackelpudding schrieb: deshalb die Frage: Welches wären denn Schrtte, die ich jetzt unbedingt einleiten müßte?
Das Kind zur Mutter bringen. Es kann sich auch nicht aussuchen, ob es zur Schule gehen "darf".
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Ich stimme Ibykus zu ohne großes Hintergrundwissen zu.
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@blue
Wie ich gerade vom Vater der 6jährigen Halbschwester meines Kindes telefonisch hörte, hat er beim gestrigen Telefonat mit seiner Tochter erfahren, dass die Mutter dieser gesagt habe, jetzt müsse die Polizei ihren Bruder holen... also muß ich mir da keine Gedanken mehr machen...

@Jessy
Was würde mir eine eA bringen?

@Ibykus
Danke für den Hinweis "Schule". So Banalitäten wie Schulpflicht fallen einem doch immer zuletzt ein...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@ wackelpudding - Das Gericht kann im eA-Verfahren den Lebensmittelpunkt des Kindes vorerst festlegen, bzw. eine Verbleibensanordnung treffen, bzw. ganz simpel dir die Entscheidung übertragen, wo das Kind zukünftig seinen Hauptwohnsitz hat. Wenn ich dich richtig verstanden habe ist das Kind ja noch bei dir, obwohl es inzwischen wieder bei der Mutter sein sollte. Das wird ja wohl irgendwann in den nächsten Tagen zu massivem Streit führen, oder nicht? D.h. du kannst entweder das Kind der Mutter "zurückgeben" (was das Kind selbst ja nicht will), oder aber dafür sorgen dass dein Sohn ganz offiziell bei dir bleiben "darf".
Ihr habt ja geS, soweit ich mich erinnere, damit auch gemeinsames ABR. Nichtsdestotrotz schreibst du in deinem Eingangspost, dass das Kind dauerhaft bei der KM lebt, d.h. ein permanenter Wohnortwechsel ohne Zustimmung der KM wird sich wohl eher schwierig gestalten.
§ 1628 BGB ist eine Möglichkeit, hier zu einer offiziellen Entscheidung zu kommen.
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@wackelpudding
Da ich weiß, dass du immer versuchst das beste aus der Situation zu machen, kann ich dir von Herzen wünschen, dass die Sache gut für euch ausgeht.
Der Einzigste, der zum Wohle des Kindes agiert, bist du selbst.
Das Verhalten deines Kindes gibt dir das (moralische) Recht so zu handeln.
Möge die Helferindustrie mit dir sein.
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(04-04-2013, 16:06)Jessy schrieb: Ihr habt ja geS, soweit ich mich erinnere, damit auch gemeinsames ABR. Nichtsdestotrotz schreibst du in deinem Eingangspost, dass das Kind dauerhaft bei der KM lebt, d.h. ein permanenter Wohnortwechsel ohne Zustimmung der KM wird sich wohl eher schwierig gestalten.
davon ist auszugehen, denke ich.

Jessy schrieb:§ 1628 BGB ist eine Möglichkeit, hier zu einer offiziellen Entscheidung zu kommen.
darauf wird's hinaus laufen.

Die Frage wäre also:
1. was spricht dafür, dass das Kind zu seiner Mutter zurück muss und
2. was dagegen, dass er bei seinem Vater bleiben darf?
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Ich würde das ja ganz simpel beantworten: Dafür das Kind zurückzuschicken spricht in diesem Fall absolut überhaupt nichts. Hier ist nicht von einer vorübergehenden "Laune" des Kindes auszugehen, sondern von dem festen Willen, zukünftig den Lebensmittelpunkt beim Vater haben zu wollen. Der Vater will das auch. D.h. die Mutter muss Gründe sammeln, die dagegen sprechen.

Solange der Vater die Möglichkeit hat das Kind zu betreuen, ein Schulwechsel nicht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, sehe ich hier keinerlei "mütterliche Handhabe" einen permanenten Wohnortwechsel des Kindes zu verhindern.
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Ich habe gerade telefonisch erfahren, dass die Gegenseite Antrag auf e.A. gestellt hat und es ist bereits für Ende des Monats terminiert... Schon ´mal gut zu lesen, wie ihr die Sache einschätzt aber es gibt bestimmt noch Fragen bei mir, wenn mir die Sachen zugegangen sind und ich hoffe dann auf Eure weitere Hilfe...

Dazu gibt´s nun auch noch Termine für die Interaktionsbeobachtung und eine Befragung meines Kindes durch den Gutachter.

Es geht also jetzt auch verfahrensseitig weiter.

Richtigerweise wird davon ausgegangen, dass b. a. w. mein Kind bei mir bleibt. Es geht jetzt hier in die Schule.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Wenn dein Sohn bei dir bleiben will, können die Entscheiden, was sie wollen. Wie wollen sie das vollstrecken?
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(04-04-2013, 19:05)iglu schrieb: Wie wollen sie das vollstrecken?

Ich habe gerade mit meinem Sohn über die Termine gesprochen und seine Reaktion darauf, dass auch entschieden werden könnte, dass er bei seiner Mutter bleiben soll: "Phhh... dann hau ich ab..." Ich werde dann bestimmt bei ihm sein, weshalb das eine sehr interessante Frage für mich ist. Wie geht denn so etwas vor sich?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(04-04-2013, 18:12)Ibykus schrieb: 2. was (spricht) dagegen, dass er bei seinem Vater bleiben darf?

Das Kind ist wegen seines Alters (knapp 12) und aufgrund seiner geistigen Entwicklung durchaus zu einer ernstlichen Willensbildung und Willensäußerung in der Lage. Es besteht deswegen nach allgemeiner und unbestrittener Rechtsauffassung die Notwendigkeit, es hinsichtlich der zu entscheidenden Sachlage persönlich anzuhören um seine eigenen Wünsche und Vorstellungen in den Rechtsfindungsprozess einfließen zu lassen.

Bereits aus der nachhaltigen Weigerung des Kindes, zu seiner Mutter zurück zu wollen, ist das Verbleiben bei seinem Vater ausreichend veranlaßt.

Eine Rückkehranordnung gegen den ernstlichen Willen eines Kindes im hier gegebenen Alter wäre ein Verstoß gegen dessen Persönlichkeitsrecht, der mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Kindes ist unter diesen Umständen der Vorrang vor dem Elternrecht der Kindesmuter einzuräumen.

Basta
.
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(04-04-2013, 20:55)Ibykus schrieb: Eine Rückkehranordnung gegen den ernstlichen Willen eines Kindes im hier gegebenen Alter wäre ein Verstoß gegen dessen Persönlichkeitsrecht, der mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Kindes ist unter diesen Umständen der Vorrang vor dem Elternrecht der Kindesmuter einzuräumen.

Mit dieser Situation mußte ich ja schon mehrfach umgehen, wenn mein Sohn nach Ferien bei mir zurück zu seiner Mutter sollte. Zuletzt, am Ende der Winterferien, hatte ich 2 Stunden lang versucht, einem weinenden Kind zu erklären, dass es besser sei, wenn wir das Gerichtsverfahren nicht stören und dass der ausgefallene Gutachtertermin bestimmt in den Osterferien nachgeholt würde. Ein wichtiges Element dabei war, dass ich ihm versprechen mußte, dem Gericht zu sagen, dass er möchte, dass es schnell geht. Er hatte sich dann darauf eingelassen und nach 6 Stunden Rückfahrt hatte ich mich von einem sehr geknickten Kind verabschiedet.

Ich hatte ja schon berichtet, dass die Mutter ihn zu Beginn der Osterferien gefaltet hatte. Das hatte ihn ziemlich wütend gemacht, sodaß er sofort sagte: "Diesmal fahre ich nicht zurück..." Das erzählte er dann hier auch Freunden und Bekannten. Es nutzte auch nicht viel, wenn ich ihm erklärte, dass wir uns Ärger einhandeln, wenn er einfach hierbleibt.

Am Abreisetag meinte er dann: "Ich will nicht weg und Aufstehen werde ich schon gar nicht!" Ich habe ihm dann noch mehrmals die Situation klargemacht und dass es Zeit würde, weil wir ja noch 6 Stunden Fahrt vor uns hätten... er war nicht zu bewegen aufzustehen.

Kann schon sein, dass ich diesmal nicht so überzeugend war: Denn ich war selbst nicht mehr überzeugt, dass das Verfahren entsprechend den Intentionen des §155FamFG betrieben wurde: Ein Gutachtertermin war trotz meiner Bitte um Beschleunigung an das Gericht mit dem Hinweis auf den Wunsch meines Sohnes nicht zustande gekommen. So konnte ich auf die inzwischen fast bei jedem Kontakt mit meinem Kind von diesem gestellte Frage: "Wie lange dauert das denn noch?" antworten: "Ich weiß es nicht..." Und mein Angebot, nochmals bei Gericht anzurufen, hatte ein "Das bringt ja doch nichts..." als Antwort.

Jedenfalls habe ich ihn nicht bewegen können. Möglicherweise wäre mir der Aufbau von weiterem Druck möglich gewesen: Nur, wie will man als Vater ernstgenommen werden, wenn man über die Ansichten seines Kindes einfach wegbügelt?
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Kindliche Launen muss man im Zweifel durchaus wegbügeln. Mein Sohn will auch des Öfteren nicht weg.

Aber hier geht es ja nicht um eine Laune, sondern um eine innere Notlage des Kindes, die man auch nicht wegdiskutieren sollte.
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Na klar, das ist Alltag: Kinder wollen selten etwas beenden, was sie schön finden... weshalb auch? Das beißt sich dann schon ´mal mit den Prioritäten, die für Erwachsene anders liegen. Aber meistens gehen sie ja auf das ein, was ihnen ein vertrauter Erwachsener anbietet... "wegbügeln" wäre es für mich, wenn ein Kind verständig darlegt, was es meint... und man es nicht beachtet...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Die Situation, in der Du Dich befindest, ist kein Einzelfall. Viele Väter verletzen die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder, indem sie -aus welchen Gründen auch immer- untätig die mütterlichen Sorgerechtsexzesse erleiden.

Ihre Untätigkeit läßt sich entschuldigen.
Denn Jugendämter oder Familiengerichte bestätigen in der Regel nur das Unrecht anstatt einzugreifen, um es zu beseitigen.

Wenn sich ein Kind konsequent weigert zu seiner Mutter zurück zu wollen und sein Wille erheblich ist, d.h., nicht mehr so ohne Weiteres manipuliert werden kann, kommt auch ein FamGericht nicht umhin, seinen Blick auf das Kind -anstatt wie bisher auf die Mutter- zu richten. Dann geht alles sehr schnell. Die Mutter stellt Anträge im einstweiligen Rechtschutzverfahren und es kommt sofort zu Terminen, Sachverständige (die -wie bei Dir- vorher unerreichbar waren) stehen bereit; sogar das Gericht selbst greift auf Veranlassung der GgSeite zum Telefon.
Natürlich: dieser Vater muss schon gut begründen können, dass die "Inobhutnahme" seines Kindes auch dessen Wohl entspricht.

Aber in Deinem Fall dürfte das nicht schwer sein. Denn all dass, was die KM dem Kind zu bieten vermag, hat es bei Dir besser.

Und der Kontinuitätsgedanke, den die Mutter noch anführen könnte, verblasst immer mehr, je länger und besser sich Dein Kind bei Dir einlebt.

Wenn ich mich als zwölfjähriges Kind zwischen Vater und Mutter hätte entscheiden müssen, dann wäre ich quer durch Deutschland getrampt und niemand hätte mich aufgehalten.

Heute wohnen 25-jährige noch bei ihrer Mama. Und wenn sie Vater werden und sich und die Interessen ihrer Kinder durchsetzen sollen, sind sie hoffnungslos überfordert.
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Ich kann bei der Konstellation auch nur zu dem Schluss kommen. Behalte deinen Sohn bei dir und lass die Gegenseite sich abarbeiten.
Das Spiel kennen wir hier zur Genüge, nur mit umgekehrten Vorzeichen.

Letztlich würde es auch die Beziehung des Kindes zur Mutter stabilisieren helfen. Ich erhebe auf das Argument kein Urheberrecht, darfst du gerne verwenden.Wink
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(05-04-2013, 09:40)iglu schrieb: Letztlich würde es auch die Beziehung des Kindes zur Mutter stabilisieren helfen. Ich erhebe auf das Argument kein Urheberrecht, darfst du gerne verwenden.Wink

Smile Danke! Leider bin ich da seit ungefähr 2 Jahren nicht so sehr erfolgreich - die Mutter braucht Hilfe... und was ich bisher weiß, fehlt ihr da weiterhin die Einsicht... und wenn sie sich so verhält, wie mehrfach erlebt (Freunde, Freundinnen, Familienmitglieder), wird sie auch ihren Sohn hassen, wenn er Distanz zu ihr schafft...

So hat sie ihm eine ellenlange SMS auf m e i n handy geschrieben. Seine erste Reaktion: "Jetzt tut sie wieder ganz lieb, damit ich zurück komm." Antworten will er an sich nicht. Na ja, ´mal schauen, wie seine Meinung ist, wenn er aus der Schule wieder da ist... vielleicht macht ihn ja das freie Wochenende mitteilsamer...
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Was ist hier eigentlich Faltung? Das war doch wieder die automatische Ersetzung. Ich komme nicht drauf, was das im Original heißt.

11+ Jahre. Ich war damals 13, als ich meine Mutter einigermaßen unter Kontrolle gekriegt habe, indem ich auf eine willkürliche Ohrfeige zurückgeohrfeigt habe, und sie wusste, dass sie die nächste Aktion nicht überleben wird.
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(05-04-2013, 23:16)Das Nerdliche Orakel schrieb: Was ist hier eigentlich Faltung?

Wenn man Papier faltet, macht man es so klein, wie man es braucht. Das praktiziert die Mutter: Sie schreit die Kinder solange an, bis sie weinend in einer Ecke hocken und hört selbst dann nicht unbedingt auf... Die Kinder bemühen sich um Unauffälligkeit, wenn Mama da ist, weil die Anlässe für ihre Schreiereien nichtig sein können. Eine der Folgen ist z. B.: Gelegentlich muß mein Sohn etwas für die Schule besorgen/erledigen. Das könnte er oft alleine - bräuchte aber die Erlaubnis der Mutter und/oder ihre Ressourcen. Sie will dann nicht, dass er das alleine tut, legt sich aber auch nicht fest, wann sie es mit ihm zusammen tut. Auf Nachfragen reagiert sie gereizt, irgendwann ist er so weit, dass ihm der Ärger in der Schule erträglicher erscheint, als der mit seiner Mutter - im Ergebnis hat er dann hier die schlechtest mögliche Schulnote.

(05-04-2013, 23:16)Das Nerdliche Orakel schrieb: 11+ Jahre. Ich war damals 13, als ich meine Mutter einigermaßen unter Kontrolle gekriegt habe, indem ich auf eine willkürliche Ohrfeige zurückgeohrfeigt habe, und sie wusste, dass sie die nächste Aktion nicht überleben wird.

Ich nehme ´mal an, dass das nichts ist, was in Dir Glücksgefühle auslöst. Nun hat die Mutter ihm auch schon eine gelangt und ist auch in ihren Partnerschaften immer ´mal wieder handgreiflich geworden. Bisher überwog bei meinem Sohn wohl die Angst die Wut...
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Das BVerfG hatte einen Beschluss des OLG Klrh bestätigt, wonach die vorinstanzliche Rechtsprechung zwar weitere Gründe dafür angegeben hatte, dass den leiblichen Eltern das Umgangsrecht zu ihren in einer Pflegefamilie lebenden Kindern ausgeschlossen wurde.

Im Ergebnis hat es aber festgestellt, dass es auf diese Gesichtspunkte nicht ankommen, weil "das Oberlandesgericht seine Feststellung einer Kindeswohlgefährdung auch darauf gestützt hat, dass der Wille des [10jährigen] Kindes derzeit nicht überwunden werden könne, ohne das Kind zu schädigen. Diese Begründung der Kindeswohlgefahr trägt die Entscheidung selbständig."

zur Entscheidung HIER
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Danke! Das wird mir helfen, den eA-Antrag zu beantworten. Den habe ich heute erhalten. Konnte ich aber noch nicht richtig lesen, weil ich Brennholz machen muß - der schon sehr lange Winter hat meine Vorräte erledigt.

Mein Sohn hat mir gerade seine Antwort auf die sms seiner Mutter gezeigt: "Hallo Mama, bitte lass mich bei Papa bleiben, kannst Du mir meine Brille schicken. Liebe Grüße auch an (Halbschwester). (Name)"
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