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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#51
(06-04-2013, 08:15)StrengGeheimerInformant schrieb: (könnte auch ein (Kinder-)Psychologe sein, z.B.)

Mir hat es seinerzeit sehr geholfen, mit einem auf die Arbeit mit Trennungskindern spezialisiertem Kinderpsychologen darüber zu reden, was ich tun kann, damit ich meinem Kind erhalten bleibe. Auf diese Aspekte habe ich meine (Rest-)Ressourcen konzentriert.

(06-04-2013, 08:15)StrengGeheimerInformant schrieb: PS: Ein erster Anfang könnte auch sein, diesen unsäglichen Nick zu ändern (denn du bist dein wichtigster Partner)

Man fühlt sich zwar wie ein A...: Die Gefühle Deines Kindes werden Dir zeigen, dass Du keiner bist...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#52
(06-04-2013, 01:37)DerArsch schrieb: Da es aber nun der Anfang des totalen Kriegs ist (Entschuldigt diese belastete Wortwahl, aber so wird es werden), wäre es für den ersten Prozess für mich schon gut jemanden zu haben als Beistand, der mich auch von Dummheiten abhält.

Richtig!

Zudem wird die Gegenseite mit Sicherheit ebenfalls einen Anwalt auffahren oder massive Unterstützung durch das Jugendamt bekommen.

Deswegen ist Deine Entscheidung für den Anwalt auch vollkommen richtig (sofern er Ahnung hat. Das ist die wichtige Einschränkung!).

Du mußt Dir allerdings im klaren sein, daß Du die Kosten für Deinen Anwalt auch dann selbst zahlen mußt, wenn Du den Umgangsprozeß gewinnst.

Zusätzlich wäre es gut, wenn Du Dir seelisch-moralische Unterstützung vor Ort suchst.

Gibt es eine Väterselbshilfegruppe wie den VAFK bei Dir in der Nähe?

Wenn ja, solltest Du sie um Hilfe bitten. Oft machen die Ortsverbände eine gute Unterstützungsarbeit und können Dich auf wichtige Dinge (z.B. wie reagiert welcher Richter/-in wann?) hinweisen.

Simon II
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#53
An der Stelle erlaube ich mir den heutigen Beitrag von @Sorglos zu verwenden:

Zitat:

"Tja. Dahinter steckt folgende juristische Argumentation: Solange kein rechtssicherer Titel besteht, hat das Kind/Kimu/JA ein Rechtsschutzbedürfnis und damit eine Klagebefugnis. Es kann dann Klage eingereicht werden in der Höhe und Form, wie die es sich "wünschen". Ein KU-Titel soll nach herrschender Meinung für das Kind eine Rechtssicherheit herstellen. Sobald ein 2-jähriger Titel besteht, werden Rechtsschutzbedürfnis und Klagebefugnis in Frage gestellt, denn es besteht ja dann für einige Zeit Rechtssicherheit, nämlich solange wie dann eh wieder Auskunft gegeben wird/muss. Angesichts 2-jähriger Auskunftsberechtigung und unsicherer Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage ist es nicht auszuschließen, dass dann der Titel sowieso an geänderte Verhältnisse angepasst werden muss. Hier müßte dann der Klagende darlegen, dass Sicherheit besteht, dass Einkommen in der Höhe sicher fortbesteht. Das wird schwierig und wohl nur bei Beamten auf Lebenszeit u.ä. möglich. Wenn er das nicht kann, kann man seine Klagebefugnis in Zweifel ziehen und die Klage ist evtl. mutwillig. Damit steigt für den Klagenden das Risiko auf den Prozeßkosten sitzen zu bleiben. Ab dem Moment wird das JA dann oft schon sehr schmallippig und wendet sich lieber den einfachen Fällen zu. " Wink

Und was das Umgangsrecht angeht macht in der Stufe ein Anwalt keinen Sinn aber reichlich Kosten! Beratung hat er doch schon hier ausreichend bekommen. Ausserdem, besteht die Chance, dass ohne Anwalt die Gegenseite Fehler macht die zu einem späteren Zeitpunkt nützlich sein könnten?
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#54
Also Antrag ist raus. Mal sehen.

Schauen ob sie mit oder ohne Anwalt reagiert. Aber da Papa Staat der armen verarmten Ex eh alles zahlt und sie nun wirklich keine helle Leuchte ist wird sie bestimmt mit Anwalt reagieren was eher dazu führen könnte das ich böse Fehler mache...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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