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Titel für Kindesunterhalt: wie hoch?
#1
Moin,

Gegenseite fordert ein Titel. Nach der FAQ hier wäre es besser einen abzugeben.

Die Gegenseite fordert 273€ (DDT4), ich habe allerdings nach meiner Bereinigung nur 257€ (DDT3) raus und bezahle die aktuell.

Nun steht ja inna FAQ, man sollte nur 90% titulieren. Sollte ich jetzt 245€ nehmen (DDT4 90%) oder nur 231€ oder ein Kompromiss dazwischen?

Laufzeit 2 Jahre oder länger/kürzer? Im Juli kriege ich etwas mehr Gehalt, nächstes Jahr werde ich ne neue Stelle suchen, wo ich dann deutlich mehr verdienen sollte.

Aufgrund dessen lieber längeren Titel?

Scheiße ist eigentlich, dass ich bis zur Verhandlung vom Umgang die Unterhaltszahlung pausieren wollte... kann ich ja mit Titel knicken.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#2
Stufe 3 titulieren. Titellaufzeit zwei Jahre. Ein längerer Titel schützt nicht vor turnusmässiger Auskunft nach zwei Jahren, dann geht der Unterhalt so oder so nach oben. Was aber noch alles andere als sicher ist. Woher weisst du, was du nächstes Jahr verdienst? Ob du die Probezeit überstehst?
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#3
Und nicht beim JA machen ! Ich bin damals als Unbelecktes Opfer in die Falle gelaufen. Kannte weder TFAQ noch sonst was. Nur eine eigene Rattin, die ins Telefon keifte, "Sie müssen das unterschreiben! Sie müssen!"
Beim JA sagte man mir dann, als ich mir die Frage erlaubte, ob so was auch statisch ginge etc. : "So was machen wir hier nicht!"
Also Vorsicht! Hart bleiben ist manchmal bei diesem Gegenwind nicht einfach!

Und nichts sagen, was in der Zukunft verdient werden könnte.
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#4
(29-04-2013, 12:02)DerArsch schrieb: Moin, Gegenseite fordert ein Titel. Nach der FAQ hier wäre es besser einen abzugeben.Scheiße ist eigentlich, dass ich bis zur Verhandlung vom Umgang die Unterhaltszahlung pausieren wollte... kann ich ja mit Titel knicken.

Scheiße ist, wenn ich mir diese Wortwahl rausnehmen darf, dass du nicht hörst was wir dir hier empfehlen!

Du hättest schon längst Fakten mit einem statischen Notarstitel schaffen können und dich auf den Umgang konzentrieren können.
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#5
Ich würde zum JA und dort vorgehen wie es hier in der FAQ steht, ansonsten unterschreibe ich es einfach nicht.

Den Titel fordert der Anwalt, nicht da JA. Das JA kann also kein direkten Druck ausüben.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#6
(29-04-2013, 16:46)DerArsch schrieb: Ich würde zum JA und dort vorgehen wie es hier in der FAQ steht, ansonsten unterschreibe ich es einfach nicht.

Den Titel fordert der Anwalt, nicht da JA. Das JA kann also kein direkten Druck ausüben.

Das Jugendamt wird, wenn du nicht schnellstens Aktiv wirst, gehörigen Druck ausüben!

Aber ich wiederhole mich.
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#7
Das hat den Druck eingestellt als ich brav den Vorschuss überwiesen habe.

Als ich den titulieren lassen wollte wussten die von gar nix und haben gesagt sowas sei gar nicht nötig.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#8
(29-04-2013, 17:14)DerArsch schrieb: Das hat den Druck eingestellt als ich brav den Vorschuss überwiesen habe.

Als ich den titulieren lassen wollte wussten die von gar nix und haben gesagt sowas sei gar nicht nötig.

Hast du dir das schriftlich geben lassen? Spass beiseite.

Ist es auch nicht wenn die KM keine Beistandschaft anstrebt, sie fordert den Titel derzeit über den Rechtsanwalt.

Wenn die KM aber eine Beistandschaft einrichtet, wirst du sehen wie schnell das dann "nötig" sein wird.
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#9
Das JA wollte ihr auch mehrmals die Beistandschaft aufschwatzen... Formulierungen ähnlich der GEZ und wortwörtlich, dass das JA bei mir viel mehr Geld raus schlagen könnte.

Habe sie aber überredet das nicht zu machen und lieber beim Anwalt zu bleiben. Bis jetzt scheint das auch der Fall zu sein.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#10
Wenn du die KM "überreden" kannst, keine Beistandschaft einzurichten, weswegen versuchst du dann nicht, ihr den Titel auszureden...?!
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#11
(29-04-2013, 17:40)DerArsch schrieb: Habe sie aber überredet das nicht zu machen und lieber beim Anwalt zu bleiben.
Der Steuerzahler wird es Dir danken. Big Grin
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#12
Das war zu Zeiten als wir noch geredet haben. Seit sie den Umgang verweigert und ich Klage eingereicht habe besteht kein Kontakt mehr... da sie mir den Umgang auch aufgrund von Unterhalt verweigert, wird da kaum Spielraum sein...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#13
Das ist komplett fürn A....

Du wolltest "bis zur Verhandlung vom Umgang die Unterhaltszahlung pausieren" und sie tut "den Umgang auch aufgrund von Unterhalt verweigert". Aha. Alles klar.

Im Moment bist du eher merkbefreit. Man möchte sagen: Mach einfach das was @p sagt und @ep versucht dir zu erklären, auch wenn du es jetzt nicht verstehst. Geh zum Notar.

Wenn du bei deiner Merkbefreiung bleibst, wirst du in zwei Jahren, wenn du diesen Thread nochmal liest, dir in den Hintern beißen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#14
Glaube die Chronik ist nicht ganz klar:

Oster-Wochenende: zwischen den zwei Wochenenden, wo mein Kind sonst kommt, fragt die KM ob ich es nehmen möchte. Ich stimme zu.
Wochenende danach: um den Rhytmus einzuhalten (auch wegen Dienstplan, Schichtarbeit) möchte ich wieder das Kind haben. KM ist nicht erreichbar, geht nicht ans Telefon. Schreibt dann böse SMS, dass sie mir den Umgang verweigert, ich das Kind nicht mehr sehen darf aufgrund von Hygienemängeln (völliger Blödsinn) und schreibt "Klags dir doch ein". Sie hat das Kind extra nicht in die Kita gebracht, damit ich es nicht heimlich abholen kann.

Danach habe ich Anwalt kontaktiert und Vorgehen geklärt. Darauf hin Klage beim FamG eingereicht, noch keinerlei Reaktion bis jetzt. Bis dahin wollte ich für jetzt Mai erstmal nur den Unterhaltsvorschuss ans JA zahlen (sonst steigen die mir aufs Dach) und den Rest nach DDT3 auf ein Sparkonto. Für April habe ich Unterhalt nach DDT3 voll bezahlt!

Seitdem kein Kontakt mehr zur KM. Letztes Wochenende konnte ich mein Kind sehen, weil meine Eltern es fürs Wochenende bekommen haben. Ich musste aber selber arbeiten, hatte also nicht viel davon.

In der Zwischenzeit kam Brief des gegn. Anwalts, worin weiterhin KU nach DDT4 gefordert wird und ich eine Frist bis Mitte Mai habe einen KU-Titel abzugeben. Daher frage ich jetzt hier.

Ich möchte die Frist gerne einhalten. Wenn ich den Titel abgebe, muss ich natürlich gleichzeitig auch zahlen, sonst wäre es ja Blödsinn.

Also mache ich _jetzt_ das, was p und ep sagen und was in der TFAQ steht: Einen Titel vorbereiten und zuschicken. Geht nur darum wie hoch und wie genau.

Sie hat von Anfang an wegen Unterhalt gemeckert, obwohl ich bezahlt habe, weil sie nicht sehr kompetent ist. Was ich nicht zahle ist TU, weil schlichtweg kein Geld da ist...

Noch macht die Ex alles übern Anwalt und ich denke dass wird sie auch weiter machen. Mit der Beistandschaft verdient der Anwalt auch nix mehr am Kind, vermute ich mal, dass er es ihr auch nicht empfiehlt. Und damit dass so bleibt, weil lieber gegn. Anwalt als JA, will ich mit dem Titel jetzt auch weiter erstma kein Stress erzeugen.

Das JA hat schon klare Drohungen ausgesprochen, wenn ich den Vorschuss nicht bezahle etc., daher will ich die nicht an der Backe haben.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#15
Die Chronik deiner Verwirrung ist hier klarer als du glaubst.

Also solange deine "Bereinigung" halbwegs stimmig ist:
(29-04-2013, 12:52)p schrieb: Stufe 3 titulieren. Titellaufzeit zwei Jahre.

Schieb die Unterhaltsfrage damit mal auf die längere Bank. Und gewöhne dich endlich daran, dass ein zentrales Mantra unseres besch.... Familienrechts in dem Satz "Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun" besteht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#16
Eine Frage noch, wegen Bereinigung.

Es wurde mein Einkommen aus der Zeit der Ehe genommen von Januar bis November 2012. Darauf wurde noch die Einkommenssteuererstattung aus 2012 gerechnet.

Fragen:

1. Wenn ich jetzt einen Titel erstelle, kann ich dann nach den letzten 12 Monaten, also April 2012 - April 2013 berechnen?
2. Kann ich die Steuerrückerstattung nur hälftig anrechnen? Sie kam ja in der Ehezeit und wurde auch gemeinsam auf den Kopf gehauen!
3. Dieses Jahr die Erstattung steht noch aus. Kann ich wenn 1 und/oder 2 zutrifft, die Erstattung aus 2012 dann entsprechend nur auf April bis Dezember '12 draufschlagen?

Danke im Vorraus.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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